Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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schlumpfhausen89
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Wenn du - wie ich es verstanden habe - schon Mediziner bist, bietet sich vllt. erstmal ein Masterstudiengang an. An meiner Heimatuniversität wird der Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht angeboten für den man nicht Jurist sein muss.

Vllt. wäre das erstmal ein Anfang.

Bzgl. des Einstellungsalters: Eine Kollegin von mir ist Ende 30 und hatte keine Probleme in den Richterdienst eingestellt zu werden. Du musst aber jetzt noch locker 4 Jahre Studium + 2 Jahre Referenariat bei dir einrechnen.
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