Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Unterscheide: "strafbar wegen" gegenüber "schuldig eines".
Danke!
Wenn wir aber schon klugscheißern, dann ist die Formulierung "strafbar wegen Totschlags" eh schief. Zum Totschlag gibt es immerhin den Mord als Qualifikation (und den § 216 als Privileg). Am Ende der Prüfung des § 212 steht somit gar nicht fest, ob er sich des Totschlages strafbar gemacht hat. Anschließend steht ja noch der § 211 im Raum. Man kann sich daher, wenn man genau ist, wegen Totschlags in dem Stadium des Gutachtens nur schuldig gemacht haben, aber nicht strafbar. Die Strafbarkeit ist dann eine Frage der anschließenden Konkurrenz.
Wobei ich ehrlich gesagt noch nie nen Korrektor gesehen habe, der das angestrichen hat.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Ich muss auch sagen, dass es bei mir - natürlich - keine negativen Auswirkungen hat. Ich weiß eben nur von Korrektoren im Examen, insb. einigen Professoren, die da hochgradig allergisch drauf reagieren. Daher weise ich immer darauf hin
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Ara hat geschrieben:Zum Totschlag gibt es immerhin den Mord als Qualifikation
a.A. BGH
Ach stimmt da war ja was... Fürs Referendariat muss man sich da an einigen Punkten ja doch umgewöhnen
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Morgen werd ich zum ersten Mal offiziell eine juristische Klausur schreiben. Bin schon sehr aufgeregt, aber freue mich auf die Herausforderung und werde um jeden Millimeter kämpfen
Jora hat geschrieben:Morgen werd ich zum ersten Mal offiziell eine juristische Klausur schreiben. Bin schon sehr aufgeregt, aber freue mich auf die Herausforderung und werde um jeden Millimeter kämpfen
So oder so wirst du noch mehr als genug juristische Klausuren in deinem Leben schreiben "dürfen" :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Zu prüfen waren versuchte Kv mit fehlgeschlagenem Versuch, Fahrlässige Sachbeschädigung(sofort verneint weil nicht einschlägig) und dann Körpverlertzung.
A ist dem Schlag des B ausgewichen und dabei auf C gefallen welcher sich die Hand brach. Jetzt hab ich beim dolus Eventualis einen Streit aufgemacht erst die Wahrscheinlichkeitstheorie und dann die Billigungstheorie, welcher ich gefolgt bin.
Leider waren dann nur noch 10 Min übrig. § 32 hab ich noch im Gutachtenstil geschafft. Dann hab ich einfach so frei Schnauze alles rausgehauen, um keine unvollständige Klausur abzugeben. §34 verneint und §35 ebenfalls mit der Begründung, er habe selber die Gefahr herbeigeführt eine geknallt zu kriegen, in dem er den Täter aufforderte ruhig zu sein, nachdem dieser vorher randaliert hatte. Glaubt ihr 4 Punkte sind trotz der Entgleisung am Ende bei der RW drinne? Sonst war alles einwandfrei.
Ich bin so glücklich habe alle drei Klausuren bestanden Ich hätte niemals geglaubt dass das so kommen wird. Zwar alle nur mit 6 Punkten aber ich bin so glücklich ein toller Tag