Einige tröstende Worte nötig

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

Es ist wieder mal so weit! Die Klausuren. Heute hatte ich das Vergnügen meine damals nicht bestandene Klausur aus dem 1. Semester zu schreiben und es war mal wieder ein Horrortrip.
Manchmal frage ich mich, ob man juristisch qualifiziert geboren werden muss.
Ich hab Fallbücher durchgearbeitet und echt viel getan um die Klausur heute zu bestehen. Aber es scheint als sei ich nicht geeignet für Jura.

Der Fall war recht einfach, jedoch gab es eine Formulierung die alles versaut hat.

Sachverhalt :
M (16j ) geht in Laden des V und nimmt sich dort ein Spiel. Er geht an die Kasse und V vertippt sich mit dem Preis. Er schreibt 6 € statt 60. Das Spiel hat die Altersbeschränkung 16 j.
M bezahlt mit seinem Taschengeld.
Als seine Eltern es erfahren wollen sie, dass er es zuruck gibt. M meint es sei sein Taschengeld gewesen. E gehen am nachsten Tag zu V, V bemerkt seinen Irrtum und meint so könne das Geschäft nicht bleiben. Da er sein Irrtum für unbeachtlich hält könne er nun vollen Kaufpreis verlangen und fragt E was sie drüber denken. Diese wollen weder das Geschaft für 6 €, noch für 60 €. M will die Sache nicht herausgeben.

Fallfrage: Kann V das spiel zuruckverlangen?

Am anfang dachte ich sofort an die Anfechtung aber dann dachte ich mir wäre die Info, dass V sein Irrtum für unbeachtlich hält nicht dort im Text.

Dann dachte ich mir gut Anfechtung kam nicht zustande, weil er meint Irrtum sei unbeachtlich und weiterhin vollen Kaufpreis verlangt, sich also vom Geschäft nicht distanziert.

Anspruchsgrhndlage 985

* besitz des M +
* eigentum des V
--> ursprunglich ja jedoch 929?
Dingliche Einigung habe ich bejaht, da es ja nur um den Ubergang des Eigentums an dem Spiel ging, nicht um die Zahlung des Kaufpreises, muss man ja voneinander unabhangig bewerten. Lediglich rechtlich vorteilhaft, ubergabe auch erfolgt und V war berechtigt!

Ergebnis: kein Anspruch aus 985 BGB

812 Abs.1s.1 BGb
* etwas erlangt : + s.o
* durch Leistung +
* ohne rechtlichen Grund
--> w KV?
Eventuell unwirksam durch Minderjahrigkeit
* lediglich rechtlich vorteilhaft -, da Verpflichtungen
* einwilligung -
*110 --> peoblematisch, im SV keine Angaben dafur, dass er es Frei ausgeben konnte und Altersbegrenzung des Spieles deutet auf verstörenden Inhalt hin. Hab 110 ausgeschlossen in dem Fall, wegen Minderjahrigenschutz
* Genehmigung -

--> endergebnis: Anspruch aus 812 BGB





Keine Ahnung ob diese Prüfung noch mit 4 Punkten durchkommt.
Ich fühle mich grausam. Jura macht einen manchmal so fertig aber es ist eine Hassliebe.

Vllt hat jemand liebe worte übrig? :(
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Tibor »

Ein 16 j kauft ein Spiel ab 16 und du nimmst an, dass das Spiel wegen der Altersbegrenzung nicht gekauft werden kann? Und zu 6€ vermutest du, dass es kein Taschengeld ist, obgleich er ausdrücklich mit Taschengeld bezahlt? Hmmm lass mich überlegen, dass ist wirklich nicht clever. Ob es nun aber 3 oder 8 Punkte sind, wird sicherlich nicht daran ausgemacht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8350
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Ara »

Moin,

was ist denn deine Sorge? Weil du die Anfechtung nicht untergebracht hast? Wenn der SV so darauf angelegt ist, wollte man sicher, dass die Minderjährigkeit irgendwie überwunden werden kann, damit dann noch der Erklärungsirrtum eine Rolle spielt.

Aber ansonsten klingt das doch vertretbar, was du da gelöst hast?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Tibor »

Eben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

Ich glaube mich daran zu erinnern, dass man den 110 Einschranken kann, wenn die Sache etwas ist, dass die Eltern grundsatzlich nicht erlauben würden. Ein Spiel mit dieser Altersbegrenzung könnte ja inhaltlich nicht sehr angebracht für den Minderjährigen. Im 110 steht ausdrucklich, dass das Taschengeld zu diesem Zweck oder freien Zwecken dem Minderjährigen gegeben werden muss. Im SV waren keine Angaben. Und da ich im Zweifel war dachte ich könnte man argumentieren, dass der Minderjahrigenschutz bewahrt werden sollte und Spiele mit verstörenden Inhalt, solange die eltern es nicht genehmigen in die Einschränkung fällt. Es ist ja keine Flasche Wasser. Ausserdem dachte ich, dass wenn im SV die Altersbeschrankung erwahnt wird das sicherlich einen Grund hat.
Ob es clever ist weiß ich nicht. Mir ging es eher darum, wie man das mit der Anfechtung bewerten muss.
Ich verstehe nicht warum der Prof einen Fall nimmt, in dem der V sagt er wolle das Geschäft nicht so und kurz darauf erklärt, sein Irrtum sei unbeachtlich. Das ist so verwirrend, dass ich davon ausging, dass es keine Anfechtung ist sondern er lediglich den vollen Kaufpreis will.
Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

Tibor hat geschrieben:Ein 16 j kauft ein Spiel ab 16 und du nimmst an, dass das Spiel wegen der Altersbegrenzung nicht gekauft werden kann? Und zu 6€ vermutest du, dass es kein Taschengeld ist, obgleich er ausdrücklich mit Taschengeld bezahlt? Hmmm lass mich überlegen, dass ist wirklich nicht clever. Ob es nun aber 3 oder 8 Punkte sind, wird sicherlich nicht daran ausgemacht.



Nein ich hab gesagt, dass es zwar sein Taschengeld ist aber es wird nicht erwähnt, dass er dieses frei ausgeben könne. Und da es auch im Hinblick auf die Altersbeschrankung des Spiels vllt für die Eltern nicht in ordnung sein könnte hab ich gemeint, dass der Minderjahrigenschutz hier wichtig sei und deshalb 110 ausgeschlossen ist.

Meint ihr, die Klausur könnte noch "bestanden" sein :( ich liebe mein Studium und deshalb will ich es auch nicht aufgeben. Aber ich bin am Ende mit den Nerven
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von JulezLaw »

Elifnural hat geschrieben:Meint ihr, die Klausur könnte noch "bestanden" sein :(
Meiner bescheidenen Meinung nach: Ja. Garantie wirst du hier keine bekommen können, da wir deine Klausur ja nicht lesen können. Von dem, was du hier inhaltlich schreibst, finde ich das in Ordnung.
Aber keiner von uns kann einschätzen, ob du zB irgendwo den totalen Bock geschossen hast...
Tibor hat geschrieben:Ein 16 j kauft ein Spiel ab 16 und du nimmst an, dass das Spiel wegen der Altersbegrenzung nicht gekauft werden kann? Und zu 6€ vermutest du, dass es kein Taschengeld ist, obgleich er ausdrücklich mit Taschengeld bezahlt
Das wiederum halte ich für mindestens vertretbar, wenn nicht sogar richtig vor dem Hintergrund, dass tatsächlich § 110 nicht anwendbar sein könnte, wenn die Eltern dagegen sind - unabhängig von irgendwelchen USK/FSK-Vorgaben.

Kurz: Mach dir keinen zu großen Kopf, das wird schon geklappt haben ;)
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

JulezLaw hat geschrieben:
Elifnural hat geschrieben:Meint ihr, die Klausur könnte noch "bestanden" sein :(
Meiner bescheidenen Meinung nach: Ja. Garantie wirst du hier keine bekommen können, da wir deine Klausur ja nicht lesen können. Von dem, was du hier inhaltlich schreibst, finde ich das in Ordnung.
Aber keiner von uns kann einschätzen, ob du zB irgendwo den totalen Bock geschossen hast...
Tibor hat geschrieben:Ein 16 j kauft ein Spiel ab 16 und du nimmst an, dass das Spiel wegen der Altersbegrenzung nicht gekauft werden kann? Und zu 6€ vermutest du, dass es kein Taschengeld ist, obgleich er ausdrücklich mit Taschengeld bezahlt
Das wiederum halte ich für mindestens vertretbar, wenn nicht sogar richtig vor dem Hintergrund, dass tatsächlich § 110 nicht anwendbar sein könnte, wenn die Eltern dagegen sind - unabhängig von irgendwelchen USK/FSK-Vorgaben.

Kurz: Mach dir keinen zu großen Kopf, das wird schon geklappt haben ;)

Hoffentlich, dankesehr für die Antwort :)
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5292
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von thh »

Elifnural hat geschrieben:Ein Spiel mit dieser Altersbegrenzung könnte ja inhaltlich nicht sehr angebracht für den Minderjährigen.
Ich muss gestehen, die Logik erschließt sich mir nicht. Wieso sollte ein Spiel mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren für einen 16jährigen nicht angebracht sein? Deutlich näherliegend erscheint mir eigentlich die Annahme, dass die Altersfreigabe, nun ja, bedeutet, dass das Spiel für Personen diesen Alters freigegeben ist, weil Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

thh hat geschrieben:
Elifnural hat geschrieben:Ein Spiel mit dieser Altersbegrenzung könnte ja inhaltlich nicht sehr angebracht für den Minderjährigen.
Ich muss gestehen, die Logik erschließt sich mir nicht. Wieso sollte ein Spiel mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren für einen 16jährigen nicht angebracht sein? Deutlich näherliegend erscheint mir eigentlich die Annahme, dass die Altersfreigabe, nun ja, bedeutet, dass das Spiel für Personen diesen Alters freigegeben ist, weil Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.


Manch 40 Jähriger verkraftet Filme ab 18 nicht. Und da er Minderjahrig ist und der Minderjahrigenschutz sehr hochrangig ist denke ich schon, dass man damit argumentieren kann vor allem dann, wenn im SV keine Angaben gemacht wurden, ob er sich solche Spiele kaufen durfte. Die Eltern scheinen davon ja nicht begeistert zu sein.
Ach keine Ahnung :(
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Tibor »

Der Ersteller des Sachverhalts ist aber sicherlich vom Gegenteil ausgegangen. Der hat überlegt, was kann mein Minderjähriger wohl gekauft haben? Ah, nehmen wir ein Computerspiel. Ahh, gut, dass jetzt nicht die Hälfte der Studenten an Counter Strike und Co denken, schreibe ich rein, dass es FSK 16 ist und mein Minderjähriger ist auch 16, dann passt es und niemand konstruiert da noch was.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von julée »

@thh: Die Altersfreigaben sind ja notwendigerweise verallgemeinernd und zum Teil auch recht schematisch, so dass "FSK 16" ja nicht zwingend heißt, dass es für den 16-jährigen M tatsächlich geeignet ist und die Eltern damit einverstanden sind, dass sich M mit Spielen eindeckt, die haarscharf an FSK 18 vorbeigeschrammt sind.

In der Klausur ist es natürlich nicht so ganz geschickt, an dieser Stelle des Sachverhalts mit dem Spekulieren anzufangen. Aber daran wird es vermutlich nicht scheitern.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Der Ersteller des Sachverhalts ist aber sicherlich vom Gegenteil ausgegangen. Der hat überlegt, was kann mein Minderjähriger wohl gekauft haben? Ah, nehmen wir ein Computerspiel. Ahh, gut, dass jetzt nicht die Hälfte der Studenten an Counter Strike und Co denken, schreibe ich rein, dass es FSK 16 ist und mein Minderjähriger ist auch 16, dann passt es und niemand konstruiert da noch was.
Merke: man kann im Vorfeld nie so absurd denken wie Klausurbearbeiter.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Elifnural
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 5. Februar 2015, 00:41

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Elifnural »

Hoffentlich scheitert es nicht daran, dass ich die Anfechtung nicht gepruft habe. Ich verstehe auch garnicht warum V sagt er könne nicht zulassen dass M die Sache so gunstig kauft --> klingt wie anfechtung.... aber dann sagt er sein Irrtum sei unbeachtlich und verlangt den vollen Kaufpreis.

Hatte noch nie eine so "schwammig" formulierte Klausur oder ich hab da nicht durchblicken können
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Einige tröstende Worte nötig

Beitrag von Kasimir »

Elifnural hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Elifnural hat geschrieben:Ein Spiel mit dieser Altersbegrenzung könnte ja inhaltlich nicht sehr angebracht für den Minderjährigen.
Ich muss gestehen, die Logik erschließt sich mir nicht. Wieso sollte ein Spiel mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren für einen 16jährigen nicht angebracht sein? Deutlich näherliegend erscheint mir eigentlich die Annahme, dass die Altersfreigabe, nun ja, bedeutet, dass das Spiel für Personen diesen Alters freigegeben ist, weil Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.


Manch 40 Jähriger verkraftet Filme ab 18 nicht. Und da er Minderjahrig ist und der Minderjahrigenschutz sehr hochrangig ist denke ich schon, dass man damit argumentieren kann vor allem dann, wenn im SV keine Angaben gemacht wurden, ob er sich solche Spiele kaufen durfte. Die Eltern scheinen davon ja nicht begeistert zu sein.
Ach keine Ahnung :(
Es gilt die goldene Regel, dass alles, was im Sachverhalt steht, einen Sinn hat und man nichts hinzudichten darf. Versuch etwas nuechterner und technischer an die Probleme heranzugehen, anstatt abzuwaegen was sein koennte oder duerfte.

Und du solltest dir auch etwas Frustrationstoleranz zulegen. Bei Jura gehoert Frustration dazu und es ist ein Langstreckenlauf und kein Sprint. Wenn du nach jedem Kilometer in Panik ausbrichst, geht dir die Kondition weit vor dem Ziel aus.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Antworten