Ich verstehe nicht, woraus du hier eine Anfechtungserklärung des V entnimmst?Tobias__21 hat geschrieben:Ich persönlich hätte einen KV zu 6€ angenommen, § 110 durchgehen lassen (natürlich mit entsprechender Begründung), § 985 abgelehnt, § 812 bejaht in Folge der Anfechtung, die Eltern waren ja anwesend, also wurde die Anfechtung wohl auch ihnen gegenüber erklärt (muss man ja auch problematisieren). Also § 812 (+)markus87 hat geschrieben:Genau diese Gedanken anzustellen, ist das was die Punkte bringt. Deine Überlegungen, Tobias, dürfen nicht dazu führen dass es in der Klausur nicht erörtert wird. In Sachen 110 Zustimmung zu Julez. Auch hier kommt es nicht auf das Ergebnis an; sondern darauf das Spannungsfeld zum generellen Willen der Eltern überhaupt zu sehen. Wenn man dann schreibt: "Hier gibt es dafür nicht genug Anhaltspunkte" umso besser.
Der SV lautet:
"E gehen am nachsten Tag zu V, V bemerkt seinen Irrtum und meint so könne das Geschäft nicht bleiben. Da er sein Irrtum für unbeachtlich hält könne er nun vollen Kaufpreis verlangen und fragt E was sie drüber denken."
Ich kann aus dem SV nicht entnehmen, dass V sich vom Kaufvertrag lösen möchte (noch dazu u. U. mit der Folge von Schadenersatz), sondern er begehrt Erfüllung des Vertrages ("vollen Kaufpreis verlangen") und bittet die E insoweit um Genehmigung (" fragt E was sie drüber denken").