Entschädigung entgangener Unterhaltsansprüche

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Re: Entschädigung entgangener Unterhaltsansprüche

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Meiner Meinung nach sind die TBMs des § 844 II:

Tötung
Getötete
3. gegenüber unterhaltspflichtig
Infolge Tötung Unterhalt entzogen
Ersatzpflichtiger (ergibt sich aus der vorangegangenen Prüfung)

Ich sehe zwei Lösungswege für den Aufbau..
1.
§§ 844 II, 831
Tötung?
Laut Palandt = Tod des unmittelbar Verletzten als zurechenbare Folge der unerlaubten Handlung
Also unerlaubte Handlung?
Hier nicht XY tätig geworden, aber Verrichtungsgehilfen? Da den § 831 einschieben und in den dann natürlich den § 823 I.
Folge: Unerlaubte Handlung seitens der XY, da Verrichtungsgehilfe bejaht.
Führte diese zu Tod? Ja
Also Tötung +
Weitere Voraussetzungen des § 844 II prüfen (s.o.)

2. Variante
§§ 831 I, 844 II
Verrichtungsgehilfe? +
Unerlaubte Handlung? § 823 I
Rechtsgut verletzt + Verletzungshandlung + rechtswidrig +
Schaden? Aus § 844 II also der entgangene Unterhalt des Kindes (§ 844 II komplett hier prüfen)
haftungsausfüllende Kausalität?
Da habe ich ein Problem. :( Der Schaden ist ja bei diesem Aufbau dem Kind entstanden, die Rechtsgutverletzung jedoch bei der Mutter. oder habe ich einen Denkfehler und es geht nur darum, dass die Verrichtungsgehilfen überhaupt eine Handlung vorgenommen haben, die zu einem Schaden (egal bei wem) geführt hat? Die Kausalität zu bejahen fällt mir da schwer..

Aus dem Grund würde ich zu Aufbau 1 tendieren. Bin aber sehr dankbar für jegliche Anmerkungen und Argumente!! [-o<
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