Also, ich nehme an, dass du eben in Potsdam studierst. Das habe ich auch. Bei uns war die Situation (WS 2008) insofern ähnlich, als dass auch Staatsrecht II (Grundrechte) ins 1. Semester geschoben wurde, während Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) dann im 2. Semester Stoff war.
Die Zwischenprüfung erfolgte dann entsprechend angepasst.
Bist du sicher, dass du in der richtigen Klausur warst?
Die Klausur für das 1. Semester war auch diesmal Grundrechte, entsprechend dem Thema der Vorlesung.
Es ist von anderen Mitgliedern EXTREM überheblich das ganze runterzuspielen. Am Ende des 1. Semesters kann doch niemand ernsthaft erwarten, dass man eine völlig andere Klausur bewältigen kann. Was soll daran überhaupt lehrreich sein? Vielleicht das nächste Mal einfach Kreditsicherheiten in der 1. Semester Zivilrecht Klausur? Das Grundstudium soll doch überhaupt erst mal die Grundlagen vermitteln, bevor man sich Gedanken darüber macht, wie man abstrakt dann fremde Gebiete erschließt.
Du solltest den Fall prüfen lassen.
§ 5
Klausuren
(1) Zur Zwischenprüfung werden vier Klausuren im Fach Öffentliches Recht, je drei Klausuren in den Fächern Bürgerliches Recht und Strafrecht sowie zwei Klausuren in den Grundlagenfächern angeboten. Die
Vorlesungen mit Klausuren, die Bestandteile der Zwischenprüfung sind, ergeben sich aus der Anlage zu dieser Zwischenprüfungsordnung.
[...]
(2) Gegenstand der Klausuren sind die Stoffgebiete, die in den der Klausur vorausgehenden Vorlesungen
des betroffenen Faches behandelt worden sind.
Bist du dir sicher, nicht aus Versehen eine Wiederholungsklausur erhalten zu haben?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.