Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Elifnural
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

Ryze hat geschrieben:Auch wenn es sich um einen Schreibfehler handelt wäre die Veranlassung für eine solche Prüfung zwar unwahrscheinlich, abhängig von der Konstellation aber nicht mal völlig abwegig. :)

Zur Sache: Mir scheinen da auch noch zuviele Unklarheiten im Hinblick auf die Situation zu bestehen. So schreibst du, dass es sich um eine "Verfassungsklausur" handelte. Soll denn nach der (Zwischen-)Prüfungsordnung tatsächlich ausschließlich der Stoff der Vorlesung, in der die Grundrechte (oft auch als Staatsrecht II bezeichnet) behandelt werden, Teil der Klausur sein oder handelt es sich um eine Klausur, in der der Stoff beider Vorlesungen (Staatsrecht I = Staatsorganisationsrecht und Staatsrecht II) behandelt werden kann? Letztere Konstellation ist an einigen Universitäten ebenfalls möglich.

Handelte es sich denn tatsächlich um eine Klausur aus dem Staatsorganisationsrecht - was aufgrund der Überschrift wohl nahe liegt - oder war schwerpunktmäßig eine Prüfung von Grundrechtseingriffen angezeigt? Was waren die von dir als Vorfragen bezeichneten Fragen der zweiten Frage?

Wir hatten noch kein Staatsorganisationsrecht, das ist ja was mich schockiert. Das ist eine 1. Semesterklausur und bis jetzt hatten wir ausschliesslich verfassungsrecht, aber die Klausur hatte die Uberschrift Staatsorganisationsrecht.

Ich schliesse mich an, wir mussen auf alles vorbereitet sein, aber auf etwas, das wir nie hatten?
Elifnural
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

joee78 hat geschrieben:Grds. darf nur der Stoff einer Vorlesung Prüfungsgegenstand sein. Das Grundstudium ist ja so aufgebaut, dass im 1. und 2. Semester Staatsorganisationsrecht und im 3. Semester Grundrechte behandelt werden. Da ihr die ganze Zeit die Verfassungsbeschwerde behandelt habt, klingt das sehr nach der Grundrechtsvorlesung. Demnach wäre eine Staatsorganisationsrechtsklausur unzulässig.

Könntest das mittels einer Remonstration unter dem Stichpunkt "Verfahrensfehler" rügen. Kannst mir auch gerne ne pm schreiben.

Lieben dank, sehr gerne, wenn wir die ergebnisse bekommen :)
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Tibor
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Tibor »

Staatsorganisationsrecht ist ein Teil des Verfassungsrechts; wenn auch keine exakte Teilmenge.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

Tibor hat geschrieben:Staatsorganisationsrecht ist ein Teil des Verfassungsrechts; wenn auch keine exakte Teilmenge.

Wikipedia sagt
Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von OJ1988 »

Staatsrecht und Verfassungsrecht sind im Wesentlichen deckungsgleich.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

OJ1988 hat geschrieben:Staatsrecht und Verfassungsrecht sind im Wesentlichen deckungsgleich.

Verfassungsrecht ist Teil des Staatsrecht. Ich frag mich nur ob Staatsorganisationsrecht Verfassungsrecht ist. Scheinbar nicht, da wir das jetzt erst im zweiten Semester gaben.
Wenn staatsorganisationsr. Und Verfassungsrecht deckungsgleich sind, wozu zwei getrennte Semester?
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Ara
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Ara »

JulezLaw hat geschrieben:So wahr der Beitrag von Kasimir ist, möchte ich doch anmerken, dass es auch Profs gibt, die tatsächlich absichtlich ihre Prüflinge "reinreiten". Wir haben hier einen, der selbst sagt, dass er in der mündlichen Prüfung eigentlich immer Themen prüft, bei denen er weiß, dass es "zu einem Trauerspiel" wird. Begründung: "Selbst Schuld, wenn sie nicht in meiner Vorlesung waren!".

Aber insgesamt stimme ich Kasimir zu ;)
Wir haben gerüchteweise nen Professor der im Verbesserungsversuch absichtlich runterprüft, da er der Meinung sei, dass für den Verbesserungsversuch nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen würden.

Ob er im Gegenzug die Freischützen dann besser bewertet, damit sie gar nicht in den Verbesserungsversuch müssen, ist dagegen nicht übermittelt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

joee78 hat geschrieben:Grds. darf nur der Stoff einer Vorlesung Prüfungsgegenstand sein. Das Grundstudium ist ja so aufgebaut, dass im 1. und 2. Semester Staatsorganisationsrecht und im 3. Semester Grundrechte behandelt werden.

Bei uns ist es im ersten Semester Verfassungsrecht, zweites Semester Staatsorganisationsrecht und drittes Verwaltungsrecht AT
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Kasimir »

Elifnural hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:Grds. darf nur der Stoff einer Vorlesung Prüfungsgegenstand sein. Das Grundstudium ist ja so aufgebaut, dass im 1. und 2. Semester Staatsorganisationsrecht und im 3. Semester Grundrechte behandelt werden.

Bei uns ist es im ersten Semester Verfassungsrecht, zweites Semester Staatsorganisationsrecht und drittes Verwaltungsrecht AT
Nun, auch die Organisation des Staates ist im Grundgesetz geregelt. Das Grundgesetz besteht im Wesentlichen aus dem Staatsorganisationsrecht und den Grundrechten. Deshalb werden die Vorlesungen ueblicherweise auch als "Grundrechte" und "Staatsorganisationsrecht" bezeichnet.

Zudem wissen wir noch gar nichts ueber die Aufgabenstellung. Vielleicht sollte ja die vorgeschlagene Aenderung der Landesverfassung anhand von Grundrechten beurteilt werden.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von OJ1988 »

Elifnural hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Staatsrecht und Verfassungsrecht sind im Wesentlichen deckungsgleich.

Verfassungsrecht ist Teil des Staatsrecht. Ich frag mich nur ob Staatsorganisationsrecht Verfassungsrecht ist. Scheinbar nicht, da wir das jetzt erst im zweiten Semester gaben.
Wenn staatsorganisationsr. Und Verfassungsrecht deckungsgleich sind, wozu zwei getrennte Semester?
Mit Begriffen wie "Verfassungsrecht"/"Staatsrecht" (Randgebiete wie ParteienG usw., die Teil des Staats-, aber nicht des Verfassungsrechts sind, außen vor) sind im Sinne der universitären juristischen Ausbildung in Deutschland klassischerweise die Themenkomplexe "Staatsorganisationsrecht" und "Grundrechte" gemeint, beide jeweils unterfüttert durch verfassungsprozessuale Rechtsbehelfe. Entsprechend sind Lehrbücher teilweile auch in "Staatsrecht I" und "Staatsrecht II" unterteilt und behandeln einmal schwerpunktmäßig Staatsorga, einmal Grundrechte.

Wenn eine Klausur "im Verfassungsrecht"/"im Staatsrecht" angekündigt ist, kann das ohne Weiteres heißen, dass es um Staatsorga geht.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von JulezLaw »

Ara hat geschrieben: Wir haben gerüchteweise nen Professor der im Verbesserungsversuch absichtlich runterprüft, da er der Meinung sei, dass für den Verbesserungsversuch nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen würden.

Ob er im Gegenzug die Freischützen dann besser bewertet, damit sie gar nicht in den Verbesserungsversuch müssen, ist dagegen nicht übermittelt.
Tatsächlich ist es bei uns gar kein Gerücht - er hat es uns im Vorbereitungskurs auf die mündliche Prüfung selbst so gesagt ;)
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von OJ1988 »

Lass mich raten: Mannheim.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von Elifnural »

OJ1988 hat geschrieben:
Elifnural hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Staatsrecht und Verfassungsrecht sind im Wesentlichen deckungsgleich.

Verfassungsrecht ist Teil des Staatsrecht. Ich frag mich nur ob Staatsorganisationsrecht Verfassungsrecht ist. Scheinbar nicht, da wir das jetzt erst im zweiten Semester gaben.
Wenn staatsorganisationsr. Und Verfassungsrecht deckungsgleich sind, wozu zwei getrennte Semester?
Mit Begriffen wie "Verfassungsrecht"/"Staatsrecht" (Randgebiete wie ParteienG usw., die Teil des Staats-, aber nicht des Verfassungsrechts sind, außen vor) sind im Sinne der universitären juristischen Ausbildung in Deutschland klassischerweise die Themenkomplexe "Staatsorganisationsrecht" und "Grundrechte" gemeint, beide jeweils unterfüttert durch verfassungsprozessuale Rechtsbehelfe. Entsprechend sind Lehrbücher teilweile auch in "Staatsrecht I" und "Staatsrecht II" unterteilt und behandeln einmal schwerpunktmäßig Staatsorga, einmal Grundrechte.

Wenn eine Klausur "im Verfassungsrecht"/"im Staatsrecht" angekündigt ist, kann das ohne Weiteres heißen, dass es um Staatsorga geht.


Oki danke für die Aufklärung :)
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von JulezLaw »

OJ1988 hat geschrieben:Lass mich raten: Mannheim.
Ich mache an dieser Stelle von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. O:)
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?

Beitrag von OJ1988 »

Bitter?
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