Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Nein, auf keinen Fall. Den habe ich immer als fair empfunden.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Wobei es ein Gebot der Fairness ist (wenn es sich nicht bereits aus der örtlichen Prüfungsordnung ergibt), vorher anzukündigen, ob man die Klausur nach Besuch des Vorlesungsteils "Grundrechte" schreiben kann oder ob man auch die Vorlesung "Staatsorganisationsrecht" besucht haben sollte / muss. Es ist ja auch nicht zweckdienlich, künstlich hohe Durchfallquoten zu produzieren, nur weil man beleidigt ist, dass nicht genügend Leute in der Vorlesung waren. Ob in der Klausur der Sache nach tatsächlich Staatsorganisationsrecht gefragt war, wissen wir ja immer noch nicht wirklich.OJ1988 hat geschrieben:
Wenn eine Klausur "im Verfassungsrecht"/"im Staatsrecht" angekündigt ist, kann das ohne Weiteres heißen, dass es um Staatsorga geht.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
"Der Prüfungsstoff wird durch die Prüfungsordnung bestimmt. Geprüft wird, was gelernt werden sollte", Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. A. Rn. 350. Wenn also Grundrechte (Staatsrecht II) in eurem Semester Thema der Vorlesung war, kann der Prof. keine Klausur zum Thema Staatsorganisationsrecht stellen.Theopa hat geschrieben:Wo steht das? (Ernsthafte Frage)joee78 hat geschrieben:Grds. darf nur der Stoff einer Vorlesung Prüfungsgegenstand sein.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Nun müsste man die örtliche Prüfungsordnung des TE kennen.joee78 hat geschrieben:"Der Prüfungsstoff wird durch die Prüfungsordnung bestimmt. Geprüft wird, was gelernt werden sollte", Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. A. Rn. 350. Wenn also Grundrechte (Staatsrecht II) in eurem Semester Thema der Vorlesung war, kann der Prof. keine Klausur zum Thema Staatsorganisationsrecht stellen.
Habe aus Interesse mal an meiner ehemaligen Uni nachgesehen, dort sind die Kurse einfach als "Grundkurs Öffentliches Recht I - III" bezeichnet. Somit steht natürlich fest, dass dort z.B. keine Kaufrechtsklausur Thema sein könnte, Festlegungen auf bestimmte Themen des öffentliche Rechts erkenne ich dort aber nicht. Auch "Staatsrecht" wäre wohl noch weit genug, einen Ausschluss des Staatsorganisationsrechts würde ich nur annehmen, wenn die Prüfungsordnung von "Grundkurs Öffentliches Recht I (Grundrechte)" oder ähnlichem sprechen würde.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Aber irgendwo müsste ja stehen, was Gegenstand der Veranstaltung "Grundkurs ÖR I" ist (vermutlich kein Polizeirecht); im Zweifelsfall ergibt sich das aus der entsprechenden Modulbeschreibung. Durch die Wahl eines möglichst umfassenden Titels "Recht I" bis "Recht XXV" kann man sich ja nicht die Möglichkeit schaffen, in der Klausur "Recht V" dieses Semester mal ganz überraschend Kirchenrecht zu prüfen, nur weil es irgendwas mit "Recht" zu tun hat und vielleicht tatsächlich irgendwo in der ganzen Vorlesungsreihe vorkommt.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Theopa hat geschrieben:Nun müsste man die örtliche Prüfungsordnung des TE kennen.joee78 hat geschrieben:"Der Prüfungsstoff wird durch die Prüfungsordnung bestimmt. Geprüft wird, was gelernt werden sollte", Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. A. Rn. 350. Wenn also Grundrechte (Staatsrecht II) in eurem Semester Thema der Vorlesung war, kann der Prof. keine Klausur zum Thema Staatsorganisationsrecht stellen.
Habe aus Interesse mal an meiner ehemaligen Uni nachgesehen, dort sind die Kurse einfach als "Grundkurs Öffentliches Recht I - III" bezeichnet. Somit steht natürlich fest, dass dort z.B. keine Kaufrechtsklausur Thema sein könnte, Festlegungen auf bestimmte Themen des öffentliche Rechts erkenne ich dort aber nicht. Auch "Staatsrecht" wäre wohl noch weit genug, einen Ausschluss des Staatsorganisationsrechts würde ich nur annehmen, wenn die Prüfungsordnung von "Grundkurs Öffentliches Recht I (Grundrechte)" oder ähnlichem sprechen würde.
Ich weiss nicht wie man Bilder hinzufugt deshalb der Link
http://www.uni-potsdam.de/jura/studium/ejp.html
Da steht zum ersten Semester Grundrechte
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Auf der Seite hier findet sich die Studien- und Prüfungsordnung: http://www.uni-potsdam.de/jura/studium/stupro.html
Und § 5 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung lautet dann ausdrücklich:
Und § 5 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung lautet dann ausdrücklich:
Gegenstand der Klausuren sind die Stoffgebiete, die in den der Klausur vorausgehenden Vorlesungen des betroffenen Faches behandelt worden sind.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Also geht es um "Staatsrecht I (mit Bezügen zur Staatslehre)"?
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Lt KVV
Die Vorlesung Staatsrecht I behandelt das Staatsorganisationsrecht des Bundes einschließlich des Verfassungsprozessrechts vor dem BVerfG. Ausgehend von einem kurzen verfassungsgeschichtlichen Abriss werden zunächst die Staatsprinzipien einschließlich eines Überblicks über die Finanzverfassung erörtert, sodann die Staatsorgane des Bundes vorgestellt und anschließend die staatlichen Funktionen der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung behandelt. Im Sommersemester wird sich die Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte an diese Veranstaltung anschließen
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Der Klausurplan deutet hingegen auf Grundrechte fürs 1. Semester am letzten Freitag hin: http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienbüro/termine-zwischenpruefungsklausuren-ws.pdf (Verwaister Link http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/termine-zwischenpruefungsklausuren-ws.pdf automatisch entfernt)
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/termine-zwischenpruefungsklausuren-ws.2.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Hier wird ja erwaehnt, dass sich die Reihenfolge der Staatsrechtsvorlesungen geandert hat, d.h. Staatsrecht II (Grundrechte) findet nun im ersten Semster statt und Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im 2. Semester. Wahrscheinlich basiert die Klausur zu Staatsrecht II auf der Annahme, dass man Staatsrecht I bereit gehoert hat. Vielleicht war dem Professor bzw. dem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der die Klausur erstellt hat, nicht bewusst, dass die Teilnehmer der Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) noch nicht gehoert haben. Klausuren in Jura sind ja nie abschliessend auf eine Vorlesung bezogen. Eine Schuldrechtsklausur wird in der Regel auch Probleme aus dem BGB AT enthalten.
Aber es scheint ja Wiederholungsklausuren zu geben. Von daher kannst du die Klausur ja dann am Ende des zweiten Semesters nochmal schreiben, falls du durchgefallen sein solltest.
Hier wird ja erwaehnt, dass sich die Reihenfolge der Staatsrechtsvorlesungen geandert hat, d.h. Staatsrecht II (Grundrechte) findet nun im ersten Semster statt und Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im 2. Semester. Wahrscheinlich basiert die Klausur zu Staatsrecht II auf der Annahme, dass man Staatsrecht I bereit gehoert hat. Vielleicht war dem Professor bzw. dem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der die Klausur erstellt hat, nicht bewusst, dass die Teilnehmer der Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) noch nicht gehoert haben. Klausuren in Jura sind ja nie abschliessend auf eine Vorlesung bezogen. Eine Schuldrechtsklausur wird in der Regel auch Probleme aus dem BGB AT enthalten.
Aber es scheint ja Wiederholungsklausuren zu geben. Von daher kannst du die Klausur ja dann am Ende des zweiten Semesters nochmal schreiben, falls du durchgefallen sein solltest.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
@Kasimir: das mag eine Erklärung sein, allerdings wäre es ja an sich sinnvoll, sich vorher zu vergewissern, was man voraussetzen kann - insbesondere, wenn man eine geänderte Vorlesungsreihenfolge im 1./2. Semester hat. Und auch in einer Schuldrechtsklausur im Grundstudium würde ich jetzt grds. keinen Schwerpunkt (!) im BGB AT oder gar im Sachenrecht erwarten. Dass am Rande andere Rechtsgebiete immer gestreift werden können und z. T. müssen, klar.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Kasimir hat geschrieben:http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/termine-zwischenpruefungsklausuren-ws.2.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Hier wird ja erwaehnt, dass sich die Reihenfolge der Staatsrechtsvorlesungen geandert hat, d.h. Staatsrecht II (Grundrechte) findet nun im ersten Semster statt und Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im 2. Semester. Wahrscheinlich basiert die Klausur zu Staatsrecht II auf der Annahme, dass man Staatsrecht I bereit gehoert hat. Vielleicht war dem Professor bzw. dem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der die Klausur erstellt hat, nicht bewusst, dass die Teilnehmer der Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) noch nicht gehoert haben. Klausuren in Jura sind ja nie abschliessend auf eine Vorlesung bezogen. Eine Schuldrechtsklausur wird in der Regel auch Probleme aus dem BGB AT enthalten.
Aber es scheint ja Wiederholungsklausuren zu geben. Von daher kannst du die Klausur ja dann am Ende des zweiten Semesters nochmal schreiben, falls du durchgefallen sein solltest.
Ja schon, aber erneut der ganze stress naja mal schaun danke für all eure Beiträge
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Du solltest ernsthaft überlegen, ob du dem Studium gewachsen bist. Deine Beiträge - auch die im anderen Fred - lassen dies eher nicht vermuten.
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Re: Ungerechtigkeit Klausur, was tun?
Tibor hat geschrieben:Du solltest ernsthaft überlegen, ob du dem Studium gewachsen bist. Deine Beiträge - auch die im anderen Fred - lassen dies eher nicht vermuten.
Wie kommst du darauf?