Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Tobias__21
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Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

ich weiss es ist müßig darüber zu diskutieren und eine befriedigende Antwort wird es sicher auch nicht auf meine Frage geben, da es letztlich beim Korrektor liegt, aber trotzdem wüsste ich gerne wohin die Reise ungefähr gehen wird

Wir hatten eine umfassende Klausur zum EBV. Ich persönlich fand, dass sie zu vollgepackt war und einfach nicht in fünf Stunden zu schaffen war. Ich musste 2 Ansprüche bewusst weglassen. Zu einen ging es um einen Anspruch wegen eines Schadens an der Sache, den der Besitzer vor Vindikationslage an der Sache verursacht hat. Dürfte hier auf die §§ 280ff und § 823 hinausgelaufen sein. Zum anderen um eine Nutzungsherausgabe wegen unberechtigter Vermietung. Ich habe die Ansprüche auch gesehen und hätte sie als letzte Ansprüche noch in der ersten Aufgabe geprüft. Es lief mir aber die Zeit davon und ich musste zwingend die anderen beiden Aufgaben bearbeiten, sonst wäre die Klausur am Ende nicht komplett gewesen. Die anderen beiden Aufgaben waren mE auch fast wichtiger, da es dort nochmal um Spezialprobleme hinsichtlich des AnwR und die Frage ob ZbRe eine Recht zum Besitz iSd. § 986 vermitteln ging.

Was meint ihr wie das beim Korrektor ankommt? Er könnte mir natürlich unterstellen, dass ich die Ansprüche gar nicht erst gesehen habe, was ich aber nicht glaube, da die Klausur sonst eigentlich nahezu perfekt ist (zumindest habe ich bis jetzt keine Fehler gefunden) und die Ansprüche offensichtlich sind. Meint ihr, der Korrektor sieht das, dass ich da bewusst abgebrochen habe und honoriert das vielleicht irgendwie, bzw. bewertet es nicht zu streng, da wenigstens die Klausur sauber zu Ende gebracht wurde? Was hat das für Auswertungen auf die Bewertung? Wären da vielleicht trotzdem noch 8+x Punkte drin, oder ist das schon ein Knockout und ich pendel mich irgendwo bei 6 sein? Es fehlen halt einfach zwei Ansprüche, da gibt es nichts dran zu drehen :(
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julée
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Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von julée »

Es wird sicherlich darauf ankommen, welches Gewicht die Ansprüche im Vergleich zum Rest der Klausur hatten. Es klingt mir so als seien sie nicht so ganz unwichtig gewesen (wie z.
B. meist § 823 II BGB, wenn man § 823 I BGB geprüft hat). Dass sie fehlen ist auch jeden Fall sehr unschön. Hast Du denn noch nicht mal hingeschrieben, dass sie zu prüfen wären? Das gäbe zumindest ein "gesehen, wenn auch nicht geprüft", was marginal besser ist als "überhaupt nicht gesehen".

Bei ansonsten ordentlicher Klausur kann man aber immer noch im Bereich 8-10 Punkte landen. Das heißt dann in der Korrektur gerne "die Arbeit weist Licht und Schatten auf".

Also mach' Dich da nicht so verrückt. Im Zweifelsfall bist Du ja auch nicht der Einzige, der nicht fertig geworden ist - und dann ist ein vollständiger Teil 2 vielleicht sogar besser als ein vollständiger Teil 1.
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Tobias__21
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tobias__21 »

Unwichtig waren sie sicher nicht, das steht ausser Frage :) Schwerpunkt lag aber mE ganz klar beim AnwR. Man hätte hinsichtlich dieser Ansprüche noch bisschen was dazu schreiben können, dass sie nicht vom EBV gesperrt sind, da zur Zeit des Schadens eben noch keine Vindikationslage vorlag und dann kommt man natürlich schon in die Gefilde des "nicht-so berechtigten" Besitzers. Von daher ist es mehr als unschön, dass sie fehlen :( Ich hab ehrlich gesagt gar nicht mehr daran gedacht, wenigstens noch die AGLen hinzuschreiben und einfach zu unterstellen, dass der Anspruch durchgeht. Da war ich schon so im Tunnel :(

Es wurmt mich einfach extrem, denn mit mehr Zeit hätte ich die Klausur sicher über 10 schreiben können. Aber es ging einfach nicht mehr. Ich weiss auch nicht wo ich mich hätte kürzer fassen sollen, da diese ganze Klausur voller Probleme war, die angesprochen werden mussten. Schneller schreiben ging auch nicht mehr. Wäre ich tatsächlich an mangelndem Wissen gescheitert, wäre das für mich weniger schlimm, aber das frustriert mich gerade wirklich.

Man hätte diese Sache mit der Beschädigung auch gut und gerne weglassen können, die Klausur war auch ohne schon umfangreich genug. Schon beim Lesen des Sachverhalts wird deutlich, dass man das einfach nur noch eingeflickt hat um zusätzliche Anspruchsgrundlagen zu schaffen und die Klausur noch weiter aufzubauschen.

EDIT:

Wie schnell ist man eigentlich mit 0 Punkten bei der Sache? Die erste Klausur ging bei mir dermaßen in die Hose, dass ich mir da echt Sorgen mache :) Gibt man vielleicht trotzdem noch 1-3 Gnadenpunkte. Was ich geprüft habe ist nicht absolut falsch, aber es fehlt doch einiges, aber zumindest lässt die Klausur noch juristisches Verständnis und Problembewusstsein erkennen :D Die zweite und die dritte liefen zum Glück ordentlich (bis auf die fehlenden Ansprüche bei der dritten)
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Niederegger »

1) Was nicht schriftlich behandelt ist - wenigstens auf einem Konzeptblatt -, kann auch nicht positiv bewertet werden. Der Korrektor wird keine Spekulation über Deine Motive für die Nichtbehandlung anstellen, dazu hat er weder eine zufriedenstellende Möglichkeit noch die Zeit noch - ehrlich gesagt - die Lust. Wenn es eine umfangreiche Klausur und der Rest tatsächlich vollständig und gut war - das wird sich erweisen -, kannst Du aber trotzdem im befriedigenden oder vollbefriedigenden Bereich landen. Tatsächlich sprechen, wenn nach dem Lösungsvorschlag viele einzelne Ansprüche (relativ knapp) zu prüfen waren, die allermeisten Klausuren nicht alles an, was der Aufgabensteller an Ideen entwickelte. Und der Korrektor merkt natürlich auch, dass zB 14 Seiten PC-geschriebener Lösungsvorschlag (im Vergleich zu 8 Seiten bei anderen Terminen) für fünf Stunden wohl zu hoch gegriffen waren und berücksichtigt das bei der Bewertung.

2) 0 Punkte gibt es wegen der Anforderungen, die die Rspr. an deren Begründung stellt, jedenfalls an meinem Prüfungsort nur sehr selten. Einmal wurde ein leeres Blatt abgegeben, was logischerweise zum ungenügend führte. Ansonsten habe ich mich bei wirklich schlechten Klausuren mit einem Punkt begnügt, was ich als Abschreckungssignal für Nichteignung auch genügend wenig finde (davon gab es allerdings in jedem Stapel eine nicht ganz geringe Zahl), und bislang auch nur ein einziges weiteres Mal 0 Punkte als Erstbewertungsvorschlag gesehen (bei mir war es auch da noch einer). Es ist ja wirklich schon anspruchsvoll, nach jahrelangem Studium und Bestehen der Scheine in einer Examensklausur absolut keine brauchbaren Ansätze zu produzieren - und zu dem Urteil, dass einzelne brauchbare Ansätze durch krassen Blödsinn an anderer Stelle völlig entwertet wurden (was nach der Rspr. auch für 0 Punkte ausreicht), habe ich persönlich mich nie durchringen können. Da gibt es allerdings sicher unterschiedliche Haltungen. Also: Die Hoffnung auf zumindest einen Punkt würde ich nicht aufgeben. ;)
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke Dir, für den kleinen Einblick in die Korrekturpraxis. Ich hoffe einfach mal, dass mit etwas Glück noch 10 Punkte rausspringen und ich ein Polster für die nächsten Klausuren hab :) Ändern kann ich jetzt eh nichts mehr. Vielleicht versuche ich nach dem Examen einfach meine Schreibgeschwindigkeit nach oben zu schrauben, da gibt es doch bestimmt auch irgendwelche Kurse :)
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von julée »

In Probeklausuren habe ich auch schon 0 Punkte vergeben (wirklich krasser Blödsinn und sonst wenig brauchbares). Aber auch für 1 Punkt muss man sehr viel Blödsinn schreiben und gut verstecken, dass man eigentlich Ahnung von Jura hat. Selbst wenn man völlig falsche Anspruchsgrundlagen prüft, sollte es ja doch den ein oder anderen Aspekt geben, den man halbwegs zutreffend löst.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tobias__21 »

Blödsinn war es nicht, das was geprüft wurde war ordentlich und in sich auch stimmig. Allerdings wurde auch die falsche AGL genommen, § 280 I anstatt § 311a. Wobei aber genau das das Hauptproblem war. Die Klausur war einem BGH Urteil nachgebildet, dass man eigentlich gar nicht kennen kann als Student. Ganz so offensichtlich dass man sich hier im Bereich des 311a bewegen muss war es nicht, vielleicht war sogar der 280 noch vertretbar. Was dann dazu kam war kein Bullshit, und auch die Einreden und die Aufrechnungen wurden sauber geprüft. Es war aber eine Klausur, zu der ich überhaupt keinen Zugang gefunden habe und nach 2h noch nichts reinschriftlich auf dem Papier hatte (das ging aber wirklich allen so). Am Ende standen dann auch nur 9 Seiten zu Buche und es fehlt eine Teilaufgabe nahezu komplett. Ich kann das halt auch nicht einschätzen ob man da noch 4 Punkte geben kann. Ich würde sie mir wahrscheinlich nicht geben. Wahrscheinlich hängt das aber auch davon ab wie die Klausur insgesamt ausgefallen ist und bis jetzt habe ich von keinem vernommen, dass es gut lief. Jedenfalls rechne ich mal mit 1-3 Punkten. Im Ergebnis stimmt sie jedenfalls, nur der Weg dahin war nicht so ganz das gelbe vom Ei :D
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von julée »

Wenn einzelne Abschnitte stimmen, dann dürften am Ende auch mindestens 3-4 Punkte drin sein, insbesondere wenn andere im Vergleich deutlich mehr Unsinn geschrieben haben. Irgendwo muss man ja auch noch die Differenzierung aufmachen zwischen 1 Punkt, 3 Punkten und "mit Bedenken 4 Punkte". Und vielleicht sind es am Ende zu Deiner Überraschung noch deutlich mehr Punkte geworden ;)
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tobias__21 »

Angenommen die erwischen mich jetzt im Ö-Recht mit irgendwas abgefahrenem, zu dem ich ähnlich wie in der ersten Klausur keinen Zugang finde. Wäre es dann sinnvoll an den Stellen, die ich sicher bearbeiten kann, vielleicht etwas ausführlicher zu schreiben und ggf. etwas mehr in der Zulässigkeit zu bringen? Ich hab da wirklich richtig Bammel, dass irgendwas wildes aus dem Staatsorga kommt, das mir einen Blackout beschert :) Völlig blank bin ich eigentlich nirgends, irgendwas krieg ich sicher zu Papier. Aber es gibt ja durchaus Klausuren wo man sofort merkt, dass das in die Hose gehen kann. Kann man sich da irgendwie noch auf 4 Punkte retten, wenn man beim unproblematischen zu ausführlich wird? Oder macht der Korrektor das Spielchen nicht mit? Es wäre schon schön wenn ich das jetzt irgendwie bestehen könnte, das würde einiges an Druck rausnehmen, auch wenn die Note dann nicht so toll wird.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von julée »

Unproblematisches auswälzen ist nie die Lösung. Lieber wenn man keine Ahnung hat:
a) fertig werden
b) ein halbwegs vernünftiges Ergebnis finden
c) den Sachverhalt gut auswerten und
d) methodisch sauber arbeiten.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von OJ1988 »

Du musst dir mal vor Augen führen, dass ein Schäferhund, der auf den Klausurbogen scheißt, 0 Punkte bekommt. Entsprechend schwer ist es, diese Note zu "erreichen", wenn man auch nur irgend etwas hinschreibt.
markus87
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von markus87 »

Tobias__21 hat geschrieben:Angenommen die erwischen mich jetzt im Ö-Recht mit irgendwas abgefahrenem, zu dem ich ähnlich wie in der ersten Klausur keinen Zugang finde. Wäre es dann sinnvoll an den Stellen, die ich sicher bearbeiten kann, vielleicht etwas ausführlicher zu schreiben und ggf. etwas mehr in der Zulässigkeit zu bringen? Ich hab da wirklich richtig Bammel, dass irgendwas wildes aus dem Staatsorga kommt, das mir einen Blackout beschert :) Völlig blank bin ich eigentlich nirgends, irgendwas krieg ich sicher zu Papier. Aber es gibt ja durchaus Klausuren wo man sofort merkt, dass das in die Hose gehen kann. Kann man sich da irgendwie noch auf 4 Punkte retten, wenn man beim unproblematischen zu ausführlich wird? Oder macht der Korrektor das Spielchen nicht mit? Es wäre schon schön wenn ich das jetzt irgendwie bestehen könnte, das würde einiges an Druck rausnehmen, auch wenn die Note dann nicht so toll wird.
Die umgekehrte Strategie ergibt Sinn. Gerade dort, wo du überhaupt keine Ahnung hast, solltest du weiter ausholen. Oft ist das der Klausurschwerpunkt der bewusst so gewählt wurde, dass du nicht in irgendein Standardschema verfallen kannst. Wer hier den Finger in die Wunde legt statt schnell darüber hinweg zu gehen, erzielt oft hohe zweistellige Punktzahlen, obwohl man nach der Klausur ein furchtbar schlechtes Gefühl hatte.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von Tibor »

OJ1988 hat geschrieben:Du musst dir mal vor Augen führen, dass ein Schäferhund, der auf den Klausurbogen scheißt, 0 Punkte bekommt. Entsprechend schwer ist es, diese Note zu "erreichen", wenn man auch nur irgend etwas hinschreibt.
Ist es nun neuer Forensport, die möglichst drastischste Wendung für irgendetwas zu finden? Ich verweise nochmals auf die Beachtung der Netiquette.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von JulezLaw »

markus87 hat geschrieben: Die umgekehrte Strategie ergibt Sinn. Gerade dort, wo du überhaupt keine Ahnung hast, solltest du weiter ausholen. Oft ist das der Klausurschwerpunkt der bewusst so gewählt wurde, dass du nicht in irgendein Standardschema verfallen kannst. Wer hier den Finger in die Wunde legt statt schnell darüber hinweg zu gehen, erzielt oft hohe zweistellige Punktzahlen, obwohl man nach der Klausur ein furchtbar schlechtes Gefühl hatte.
Genau das. Persönlich reagierte ich bei der Korrektur von ca 150 Klausuren in den letzten zwei Monaten nicht am allergischsten, wenn jemand absoluten Quatsch schreibt (da schlägt man eher die Hand vor den Kopf). Viel nerviger finde ich es, wenn die Leute VÖLLIG Unproblematisches ewig lang ausbreiten und jeden Meinungsstreit unterbringen, der ihnen gerade zu der Norm einfällt.
Geht gar nicht.

Und der letzte Satz von Markus beschreibt perfekt meine beste Klausur im letzten Durchgang - ich war wahnsinnig niedergeschlagen nach der Klausur, weil ich davon überzeugt war, dass das eine Katastrophe, noch dazu in meinem Lieblingsgebiet, war. Letztlich war es die beste Klausur und im o.g. Notenbereich.

Alles wird gut, mach dich nicht verrückt, genieß das Wochenende ein bisschen. Die Klausuren in der nächsten Woche werden nicht weniger umfangreich, du wirst die Kraft brauchen (bzw wir) :)
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Bewertung Examensklausur wenn Ansprüche fehlen

Beitrag von julée »

Es ist ja auch eine schlechte Kombi "unproblematisches wird ausgewälzt und alles, was interessant wäre, übergangen / behauptet" - das ist eigentlich ein Garant für ein ausreichend / mangelhaft.

Wenn man stattdessen alles, was man kann, gründlich, aber in der gebotenen Kürze behandelt (liest sich schön runter), und sich dann genügend Zeit für die Probleme nimmt, dann schreibt man dort vermutlich zumindest was, das halbwegs vertretbar ist.

Wenn man mit irgendeinem Punkt ein Problem hat, dann geht es vermutlich genau darum, hierfür eine Lösung zu finden.
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