Frage - Freischuss NRW -

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Frage - Freischuss NRW -

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich hätte diverse Fragen zum Freischuss und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Zunächst einmal zu meiner Situation: Ich überlege, ob ich den Freischuss mit mäßiger Vorbereitung schreiben soll oder ob ich nicht doch noch einige Monate in die Vorbereitung stecken sollte. Für meine Abwägung habe ich hierzu einige Fragen.

Auszug JAG NRW:

"
§ 26
Wiederholung zur Verbesserung

(1) Wer die staatliche Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Freiversuch nach § 25 bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Prüfungsergebnis zu stellen.

(2) Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis.

"

Ist hier für die Jahresfrist der Termin nach der mündlichen Prüfung gemeint, an dem ich mein Gesamtergebnis erhalte oder die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen? Wie verhält es sich wenn man im Freiversuch durchfallen ist? Gilt die Frist von einem Jahr dann auch oder hat man dann unbegrenzt Zeit?

Weiter stellt sich mir die Frage, ob die Note eines durchgefallenen bzw. schlechten Freiversuches nach bestandenem Verbesserungsversuch auf meinem Staatsexamenszeugnis vermerkt wird?

Beste Grüße
joee78
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Re: Frage - Freischuss NRW -

Beitrag von joee78 »

1. Die Jahresfrist beginnt mit Bekanntgabe der Gesamtnote in der Mündlichen.

2. Wenn man im Freischuss durchgefallen ist, ist § 26 nicht anwendbar, die Jahresfrist gilt also dann nicht.

3. Der Freiversuch wird auf einem späteren Examenszeugnis nicht vermerkt, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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