"Wiederholungsphase" vor dem Examen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Lucia2010
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"Wiederholungsphase" vor dem Examen

Beitrag von Lucia2010 »

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mit ein paar Tipps zu meiner derzeitigen Situation geben:
Ich bin jetzt seit fast einem Jahr in der Examensvorbereitung, ÖffR habe ich mit Hemmer gehört, im ZivilR habe ich mit den Hemmer Unterlagen gearbeitet aber ansonsten alleine gelernt und im StrafR eigentlich nur mit Beulke ohne Rep.
Im ÖffR bin ich recht fit, sowohl im Wissen als auch was das Schreiben von Klausuren angeht, hier müsste ich mein Wissen nur nochmal wiederholen und nichts mehr vertiefen (Hemmer ÖffR lief nur bis September 2015, danach nicht mehr viel mit ÖffR gemacht), Klausuren muss ich nicht mehr zwingend schreiben.
Im StrafR habe ich mich immer sehr viel gedrückt, da muss ich definitiv noch vier, fünf Wochen Wissen anhäufen und kann erst dann in die Wiederholung gehen, Klausuren habe ich noch keine geschrieben.
Im ZivilR habe ich alles mal gehört, bisher 15 Klausuren geschrieben (von 6 bis 15 Punkten alles dabei gewesen, aber eigentlich immer ganz solide Ergebnisse, ggf. noch nicht aussagekräftig bei so wenig Klausuren), zu allen Themen Karteikarten gemacht inkl. Nebengebiete. An BGB AT/SchuldR AT zu Beginn der Examensvorbereitung kann ich mich nicht mehr so gut erinnern und ich habe das Gefühl, ich brauche definitv noch mehr Klausurpraxis. Nicht was das Schreiben angeht, sondern was das Erstellen einer gescheiten (und richtigen...) Lösungsskizze betrifft.

Ich möchte im September/Oktober 2016 meinen Freischuss schreiben und überlege jetzt, wie ich die nächsten Monate bis dahin gescheit und mit Plan auf die Kette kriege. Meine bisherigen Ideen sind:

- StrafR Beulke III zu Ende durcharbeiten, unbedingt Klausurenkurs mitschreiben um auf 10-15 Klausuren zu kommen, dann stumpfes Wiederholen/Auswendiglernen der geschriebenen Karteikarten (Definitionen, Schemata, Problemfelder und Meinungsstreitigkeiten)
- im ÖffR einfach vorne wieder anfangen und alles nochmal anschauen (1,5 Tage die Woche?), hatte überlegt dafür wieder zu Hemmer zu gehen weil ich es sehr gut fand (wären 4 Stunden pro Woche), ggf. nochmal eine handvoll Klausuren
- Im ZivilR ebenfalls wieder vorne anfangen und Unterlagen durchsehen/Karteikarten wiederholen, mindestens eine Klausur pro Woche schreiben und so oft es geht Lösungsskizze zu Klausuren machen (habe die Klausuren mit Lösungen von Alpmann hier sowie übers Unirep ehemalige Examensklausuren mit Lehrstuhl-Lösungen)
- weiterhin JuS durchblättern sowie die Life&Law von Hemmer mit aktueller Rechtsprechung

Ich frage mich, wie vertieft ich mich im ZivilR wiederholen soll, also soll ich lieber einen "schnelleren" Durchgang machen (zB. April und Mai) und dabei dann schauen, wo ich ggf. noch Lücken habe/was ich vertiefen muss oder lieber einen ausführlicheren Wiederholungsdurchgang (April, Mai, Juni) und dann den Juli und August nutzen, um nochmal kürzer zu wiederholen? Ich habe Angst, dass ich mich verzettel weil ich merke, ich könnte hier und da noch mehr wissen und mich dann wieder in Details verbeiße.
Und wie krieg ich Strafrecht am besten auf die Kette?
Sollte ich den Monat vor dem Examen (dh. zB Mitte August bis Mitte September) als Puffer "frei" lassen, um da dann nur nochmal Karteikarten anzuschauen?

Bin für jeden Erfahrungsbericht und jede Anregung dankbar. Dann würde ich mich nämlich mal dran machen, einen gescheiten Wiederholungsplan, ausgerichtet auf die Wochen/Monate, zu erstellen.
"Der Senat antwortet auf Fragen, die der Fall nicht aufwirft, mit Verfassungsgrundsätzen, die das Grundgesetz nicht enthält.“ - Sondervotum Prof. Dr. Lübbe-Wolff
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Ara
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Re: "Wiederholungsphase" vor dem Examen

Beitrag von Ara »

Ich würde sagen:

Generell: Lieber 2 mal Wiederholen als 1 mal gründlich. Im Zweifel wird das Examen eh in der Breite abgefragt und nicht in der Tiefe.

Und ja 1 Monat "Puffer" ist immer gut vorm Examen und dann würde ich in der Zeit Fallbücher skizzenhaft lösen.

Ob man Klausuren wirklich ausschreiben muss, ist sicher geschmackssache. Ich hab rund 50 Klausuren ausgeschrieben glaube rückblickend aber es hätten auch 5 gereicht...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Kasimir
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Re: "Wiederholungsphase" vor dem Examen

Beitrag von Kasimir »

Ara hat geschrieben:Ich würde sagen:

Generell: Lieber 2 mal Wiederholen als 1 mal gründlich. Im Zweifel wird das Examen eh in der Breite abgefragt und nicht in der Tiefe.
+1

Die Wiederholung wuerde ich in den aktuellen Lernplan einbauen. 1,5 Jahre Examensvorbereitung finde ich schon ziemlich lange. Da besteht die Gefahr, dass dir die Luft ausgeht oder du Dinge vergisst, die du am Anfang gelernt hast.

Generell wuerde ich vor allem mit Klausuren lernen. Ich halte das Ausschreiben von Klausuren fuer wichtig. Ich fand es aber sehr hilfreich, zusaetzlich - unter Examensbedingungen - in 1,5 Stunden den Sachverhalt durchzuarbeiten und eine komplette Loesungsskizze fertig zu haben. Im Zweifel kommt im Examen ohnehin nicht der auswendig gelernte Meinungsstreit oder die bekannte BGH-Entscheidung dran, sondern eine Abwandlung davon, die einen soliden Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug sowie Zeitmanagement erfordert.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: "Wiederholungsphase" vor dem Examen

Beitrag von Pillendreher »

Mir ging es zumindest so, dass ich erst beim Klausurenschreiben wirklich merkte, ob ich Sachen draufhatte oder nicht. Wenn man Fälle nur oberflächlich löst, übersieht man die eigenen Schwächen leicht mal, weil man doch eher dazu tendiert, bei Lücken dann schnell die Lösung zu konsultieren.
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markus87
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Re: "Wiederholungsphase" vor dem Examen

Beitrag von markus87 »

Zustimmung zu allen hier. Eins noch: Kauf dir zum Strafrecht bitte die Bücher von Jäger.
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