Richtiges zitieren aus dem BGB

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Richtiges zitieren aus dem BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich studiere nicht Jura, hab das Fach aber als Modul in diesem Semester.
Wenn ich in der Klausur ein Beispiel aus dem BGB anführen will, wäre das dann so korrekt?

"Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen." (§ 749, Abs. 1, 1 BGB)

oder

"Eine Vereinbarung, durch welche das Recht, die Aufhebung zu verlangen, diesen Vorschriften zuwider ausgeschlossen oder beschränkt wird, ist nichtig." (§ 749, Abs. 3, 1 BGB)
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Ara
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Re: Richtiges zitieren aus dem BGB

Beitrag von Ara »

Juristen zitieren in der Regel keine Normtexte (höchstens mal auszüge wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt) sondern würden nur schreiben: "Die Aufhebung kann gemäß § 749 Abs. 1 BGB verlangt werden" (Wenn nur 1 Satz brauchste nicht Satz 1 beim zitieren angeben btw)

In nem nicht-juristischen Text kann vielleicht ein Mittelweg sinnvoll sein. Zum Beispiel "§ 749 Abs. 1 BGB lautete" und dann das Zitat.

Üblich ist jedenfalls den Paragraphen im Fließtext zu haben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: AW: Richtiges zitieren aus dem BGB

Beitrag von thh »

Valdanito hat geschrieben:ich studiere nicht Jura, hab das Fach aber als Modul in diesem Semester.
Wenn ich in der Klausur ein Beispiel aus dem BGB anführen will, wäre das dann so korrekt?

"Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen." (§ 749, Abs. 1, 1 BGB)
Ohne Kommata, nicht "1", sondern "S. 1" (für "Satz 1"), und Absätze oder Sätze werden nur zitiert, wenn es mehr als einen gibt, hier also:

"(§ 749 Abs. 1 BGB)"

Die Angabe in Klammern ist m.E. kein Problem und auch in juristischen Texten in der Praxis durchaus üblich, man denke an Sätze wie "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 1 ZPO)."
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mea parvitas
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Re: Richtiges zitieren aus dem BGB

Beitrag von mea parvitas »

Eben so gängig: Absätze in römischen Zahlen und nicht durch ein Komma (Kommata ist Plural) getrennte Sätze in arabischen Zahlen (ohne S.); also § 749 I 1 BGB.
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thh
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Re: Richtiges zitieren aus dem BGB

Beitrag von thh »

mea parvitas hat geschrieben:(Kommata ist Plural)
Das ist mir wohl bewusst, doch war die Pluralform korrekt, sintemalen im ursprüngliche Zitat zwei Kommas vorkamen.
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