Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Anubis
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Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Anubis »

Hallo liebe Leute,

mein Studienplan ist in diesem Semester leider krachend voll :alright :( Daher wollte ich Euch fragen, welche Stoffgebiete sich nach eurer Erfahrung gut im Eigenstudium bewältigen lassen und wo der Vorlesungsbesuch lohnend bzw. notwendig zum Verständnis ist ;)

(1) Strafrecht BT II – Vermögensdelikte
(2) Handels- und Gesellschaftsrecht
(3) ZPO I
(4) Erbrecht
(5) Arbeitsrecht
(6) Staatsrecht III – Völkerrechtliche Bezüge, Verhältnis Unionsrecht zum nationalen Recht
(7) Polizeirecht
(8) Allgemeines Verwaltungsrecht II – Staatshaftungsrecht und öffentliches Sachenrecht
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Ara
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Ara »

Im Eigenstudium lässt sich grundsätzlich jeglicher Pflichtfachstoff bewältigen, da er im Endeffekt umfassend in Lehrbüchern behandelnd wird. Maximal bei Grundlagenscheine wo der Professor den Stoff bestimmt, mag das nicht funktionieren.

Ansonsten: Alles was landesspezifisch ist, lässt sich meist schwerer erlernen, da es am notwendigen Lehrmaterial fürs Land fehlt. Hier z.B. Polizeireicht. Wobei auch das nicht unmöglich ist. Rolf Schmidt behandelt Polizeirecht zum Beispiel so, dass in den Fußnoten für jedes Bundesland die Normen abgedruckt sind.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
mea parvitas
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von mea parvitas »

Ich würde das nicht vom Rechtsgebiet abhängig machen, sondern von dem Dozenten. Jura bedeutet -unabhängig vom Rechtsgebiet - verstehen und nicht auswendig lernen. Wenn der Dozent didaktisch was drauf hat und dir zusagt, dann geh in die Vorlesung und arbeite den Stoff nach. Wenn er aber wirre Gedankengänge und keinen roten Faden in seiner Vorlesung hat, ist ein Eigenstudium wohl sinnvoller.
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Vortex
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Vortex »

Warum hast du dir den Stundenplan so voll belegt?
mea parvitas hat geschrieben:Ich würde das nicht vom Rechtsgebiet abhängig machen, sondern von dem Dozenten.
+1
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Anubis
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Anubis »

Vielen Dank für Eure Antworten!

@Ara: In Rolf Schmidt werde ich im Rahmen von Polizeirecht gerne mal reinschauen ;)
@mea parvitas: Das habe ich in der Vergangenheit oft so gehandhabt. Dieses Semester liegt mir ausgerechnet der ZPO Prof. nicht :( (Kenne ihn bereits von den Vorlesungen aus BGB AT I). Werde wohl aber trotzdem zu seinen Lesungen gehen, weil mir die ZPO zu wichtig erscheint ::roll:
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Anubis
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Anubis »

@Vortex: Ich habe den Studienplan für das 4. Semester nicht zusammengestellt. Hätte ihn selbst auch nicht derart vollgestopft ;) Das Sekretariat hat die Pläne entworfen :alright
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Vortex
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Vortex »

Anubis hat geschrieben:Das habe ich in der Vergangenheit oft so gehandhabt. Dieses Semester liegt mir ausgerechnet der ZPO Prof. nicht :( (Kenne ihn bereits von den Vorlesungen aus BGB AT I). Werde wohl aber trotzdem zu seinen Lesungen gehen, weil mir die ZPO zu wichtig erscheint ::roll:
Wenn du nicht gerade in Bayern studierst, ist ZPO meiner Meinung nach von allen Gebieten am ehesten vernachlässigbar, vor allem im 4. Semester. Ein grober Überblick, wie man die Zulässigkeit einer Klage prüft, sollte zu diesem Zeitpunkt genügen.
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Anubis
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Anubis »

Nein, ich studiere tatsächlich nicht in Bayern ;) Laut der SächsJAPO kommt die ZPO in Grundzüge dran. Ausdrücklich genannt als Prüfungsgebiete werden: Prozessvoraussetzungen, Gang des erstinstanzlichen Verfahrens, Klagearten, Partei- und Rechtskraftlehre, Säumnis- und Mahnverfahren, die Rechtsbehelfe, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, die Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung sowie einstweiliger Rechtsschutz.

Sonnige Grüße und ein schönes Wochenende aus Leipzsch ;)
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Vortex
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Vortex »

Klar kann ZPO im Examen drankommen, aber im 4. Semester würde ich den Fokus eher auf Vermögensdelikte, Polizeirecht, HGB und Arbeitsrecht legen, vor allem weil dein Plan so voll ist. Sonst raucht dir doch der Kopf, wenn du das alles zum ersten Mal hörst. ZPO kannst du dir auch noch in nem späteren Semester bzw. später im Rep reinziehen.

Danke und Grüße zurück aus Hessen :)
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Anubis
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Anubis »

Ich danke dir!! =D> Ich werde deine Empfehlungen so gerne berücksichtigen.

Liebe Grüße nach Hessen! ;)
Brainiac
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Re: Eigenstudium o. Vorlesungsbesuch

Beitrag von Brainiac »

Zu (8): Geht es im Allgemeinen Verwaltungsrecht II tatsächlich nur Staatshaftung und öfftl. Sachen? Dazu wäre mir die Vorlesungszeit zu schade.

(1), (7) sind deutlich am wichtigsten. Gefolgt von (2). Alles danach dürfte in etwa auf einer Stufe stehen von der Relevanz her. Ohne, dass hiermit aber Aussagen zur eigentlichen Frage nach Empfehlungen zur Selbstarbeit als Alternative zum Vorlesungsbesuch getroffen seien.

Letztlich würde ich es so handhaben wie meine Vorredner: entscheide nach Dozentem und bestenfalls nachdem du auch in all den Gebieten schon in 1-2 Lehrbücher geschaut hast. Kommst du mit einer von beiden Lernalternativen im konkreten Gebiet nicht klar, hast du deine Antwort.

Tendenziell würde ich aber sagen, dass man bei (6) eher auch auf auditiven Input angewiesen ist. Anders als (2) oder etwa (5), die sich relativ gut so drauf raffen lassen.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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