Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

die-maria93
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Sonntag 10. Februar 2013, 16:45

Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von die-maria93 »

Hallo ihr Lieben,

tut mir leid aber ich bin gerade total fertig, und brauche einfach euren Rat !
Kleine Vorgeschichte: Ich studiere im 8. Semester, besuche gerade das REP, und bin eigtl. immer zwischen 6 und 9 Punkten, je nach Rechtsgebiet.
Nun bekomme ich heute den Schock, als ich meine Studienarbeit herausbekommen habe: 4 Punkte !!
Ich bin nun total frustriert, da diese ja 2/3 von der Universitätsprüfung zählt, also selbst wenn ich 10 Punkte schaffe, nur noch auf 6 komme.
Aber nun spuckt mir das Worst Case Szenario im Kopf: Was, wenn ich in der Mündlichen Prüfung so aufgeregt bin, dass ich weniger als 4 Punkte schaffe? Dann wäre ich ja im Universitätsteil unter 4 Punkte und somit durchgefallen - Egal wie der schriftliche Teil wird..Oder?
Bin so durch den Wind, nochmal schreiben darf man nicht, wenn man bestanden hat, aber ich kann das einfach nicht glauben..
Ist mein Examen schon jetzt durch den wind, obwohl ich nochnicht mal damit begonnen habe?
Kennt ihr fälle, in denen die mündliche Universitätsprüfung unter 4 Punkte fällt? Oder jemand durch die Universitätsprüfung gefallen ist?
Das kann doch alles nicht sein, normalerweise soll die Uniprüfung einen doch hochziehen, aber nun habe ich vor ihr noch mehr Angst, als vor der schriftlichen...:/
Bitte um Erfahrungen oder aufmunternte Worte, bin einfach gerade in einem totalen Jura Tief ! :/ :alright

Maria
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von OJ1988 »

Kannst du dich im Schwerpunkt ggf. "selbst durchfallen lassen", indem du bspw. unentschuldigt nicht zur Mündlichen gehst? Dann bestünde ja ggf. die Möglichkeit, die Hausarbeit zu wiederholen - aber da kennst du deine Prüfungsordnung im Zweifel besser. War jetzt nur der erste Gedanke.
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Kasimir »

die-maria93 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

tut mir leid aber ich bin gerade total fertig, und brauche einfach euren Rat !
Kleine Vorgeschichte: Ich studiere im 8. Semester, besuche gerade das REP, und bin eigtl. immer zwischen 6 und 9 Punkten, je nach Rechtsgebiet.
Nun bekomme ich heute den Schock, als ich meine Studienarbeit herausbekommen habe: 4 Punkte !!
Ich bin nun total frustriert, da diese ja 2/3 von der Universitätsprüfung zählt, also selbst wenn ich 10 Punkte schaffe, nur noch auf 6 komme.
Aber nun spuckt mir das Worst Case Szenario im Kopf: Was, wenn ich in der Mündlichen Prüfung so aufgeregt bin, dass ich weniger als 4 Punkte schaffe? Dann wäre ich ja im Universitätsteil unter 4 Punkte und somit durchgefallen - Egal wie der schriftliche Teil wird..Oder?
Bin so durch den Wind, nochmal schreiben darf man nicht, wenn man bestanden hat, aber ich kann das einfach nicht glauben..
Ist mein Examen schon jetzt durch den wind, obwohl ich nochnicht mal damit begonnen habe?
Kennt ihr fälle, in denen die mündliche Universitätsprüfung unter 4 Punkte fällt? Oder jemand durch die Universitätsprüfung gefallen ist?
Das kann doch alles nicht sein, normalerweise soll die Uniprüfung einen doch hochziehen, aber nun habe ich vor ihr noch mehr Angst, als vor der schriftlichen...:/
Bitte um Erfahrungen oder aufmunternte Worte, bin einfach gerade in einem totalen Jura Tief ! :/ :alright

Maria
Die Studienarbeit (ich nehme an, es handelt sich um eine Seminararbeit?) stellt an den Studenten ja ganz andere Anforderungen, als Klausuren oder eine muendliche Pruefung. Was bedeutet denn, dass du bisher immer zwischen "6 und 9" lagst? Bezieht sich das auf die Probeklausuren, die du im Rep schreibst, auf bisherige Seminararbeiten oder auf saemtliche bisherige Klausurnoten im Studium? 6 bis 9 ist ja auch ein weites Feld. 6 Punkte sind ein ausreichend und 9 Punkte sind schon fast ein vollbefriedigend.

Ich wuerde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Termin mit dem Korrektor/Betreuer vereinbaren, um zu erfahren, was du falsch gemacht hast und an dir arbeiten kannst.

Und auch wenn es dir jetzt nicht viel hilft: An der Note der Seminararbeit kannst du nun nichts mehr aendern. Schau nach vorne und versuche, in der muendlichen Pruefung sowie im staatlichen Teil des Examens das Beste herauszuholen. Die Anforderungen in Klausuren und der muendlichen Pruefung sind - wie schon gesagt - ganz andere als bei einer Seminararbeit. Mit einer guten muendlichen Pruefung und einer guten Note im Staatsteil kannst du immer noch sehr viel rausreissen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Kasimir »

Was hat der Beitrag eigentlich im allg. Anwaltsforum zu suchen?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von joee78 »

OJ1988 hat geschrieben:Kannst du dich im Schwerpunkt ggf. "selbst durchfallen lassen", indem du bspw. unentschuldigt nicht zur Mündlichen gehst? Dann bestünde ja ggf. die Möglichkeit, die Hausarbeit zu wiederholen - aber da kennst du deine Prüfungsordnung im Zweifel besser. War jetzt nur der erste Gedanke.
Von sowas würde ich dringend abraten, dann kannst du die Schwerpunktbereichsprüfung nur noch einmal wiederholen:
§ 9 Universitäre Schwerpunktprüfung

(1) Das Schwerpunktstudium im Studiengang Rechtswissenschaft wird mit der universitären Schwerpunktprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus drei gleichgewichtigen Prüfungsleistungen: einer fünfstündigen Klausur als Aufsichtsarbeit, einer mündlichen Prüfung und der Studienarbeit.

(6) Die Schwerpunktprüfung hat bestanden, wer nach Bildung des Durchschnitts der drei Teilprüfungen mindestens 4,0 Punkte erreicht hat. Die Stu- dierenden müssen von den drei Teilprüfungen zwei bestehen.

(7) Die Schwerpunktprüfung kann im Falle des Nichtbestehens einmal, aber nur insgesamt und nur innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses der vorangegangenen Prüfung wiederholt werden; der Prüfungsausschuss kann diese Frist in begründeten Fällen verlängern.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Pillendreher »

Und einen Verbesserungsversuch gibt es nicht?
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von OJ1988 »

joee78 hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Kannst du dich im Schwerpunkt ggf. "selbst durchfallen lassen", indem du bspw. unentschuldigt nicht zur Mündlichen gehst? Dann bestünde ja ggf. die Möglichkeit, die Hausarbeit zu wiederholen - aber da kennst du deine Prüfungsordnung im Zweifel besser. War jetzt nur der erste Gedanke.
Von sowas würde ich dringend abraten, dann kannst du die Schwerpunktbereichsprüfung nur noch einmal wiederholen:
§ 9 Universitäre Schwerpunktprüfung

(1) Das Schwerpunktstudium im Studiengang Rechtswissenschaft wird mit der universitären Schwerpunktprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus drei gleichgewichtigen Prüfungsleistungen: einer fünfstündigen Klausur als Aufsichtsarbeit, einer mündlichen Prüfung und der Studienarbeit.

(6) Die Schwerpunktprüfung hat bestanden, wer nach Bildung des Durchschnitts der drei Teilprüfungen mindestens 4,0 Punkte erreicht hat. Die Stu- dierenden müssen von den drei Teilprüfungen zwei bestehen.

(7) Die Schwerpunktprüfung kann im Falle des Nichtbestehens einmal, aber nur insgesamt und nur innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses der vorangegangenen Prüfung wiederholt werden; der Prüfungsausschuss kann diese Frist in begründeten Fällen verlängern.
Erstmal bin ich mir nicht sicher, dass das die aktuelle Norm ist, da der 'TE ja scheinbar an einer Uni studiert, an der der Schwerpunkt nur aus Seminararbeit und mündlicher Prüfung besteht (ja, das gibt es). Und dann wüsste ich nicht, was bei 4 Punkten in der Seminararbeit dagegenspräche.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Tibor »

Kasimir hat geschrieben:Was hat der Beitrag eigentlich im allg. Anwaltsforum zu suchen?
Verschoben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8344
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Ara »

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Mir ist kein Fall bekannt, dass wer in ner Mündlichen Prüfung im Schwerpunkt jemals unter 4 Punkte gekommen ist. Dafür wird man die Prüfer schon beleidigen müssen.

Selbst die, die in meiner Prüfung (strafrechtlicher Schwerpunkt) den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen nicht hinbekommen hat, haben sie durchkommen lassen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Selbst die, die in meiner Prüfung (strafrechtlicher Schwerpunkt) den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen nicht hinbekommen hat, haben sie durchkommen lassen.
Sowas gibts?

Ich würde mir da keinen allzu großen Kopf machen! Konzentrier Dich voll aufs Examen und schreib da eine gute Note und gib in der mündlichen Prüfung einfach alles. Dann sehen die schon, dass das ein Ausrutscher war und heben dich vielleicht noch etwas nach oben :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Und dann wüsste ich nicht, was bei 4 Punkten in der Seminararbeit dagegenspräche.
Es verzögerte auf jeden Fall das Studium (ist es das wert, wenn es beim nächsten Mal vielleicht nur 5-6 Punkte werden?) und ist risikobehaftet (selbst wenn man die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering erachtet, so ist der Schaden bei Verwirklichung des Risikos maximal). Erforderlich wäre also auf jeden Fall eine Ursachenforschung, warum die Studienarbeit so schlecht bewertet worden ist, damit die TE abschätzen kann, ob die Erfolgsaussichten beim nächsten Mal besser stehen (dann mit dem Druck, dass die Arbeit gut werden muss und mit dem Risiko ein "blödes" Thema zu erwischen).

Dass jemand in der mündlichen SPB-Prüfung durchfällt, dürfte vermutlich noch seltener vorkommen als in der mündlichen Prüfung im Staatsteil, also praktisch nie. Für die Prüfer dürfte ein gewisser Anreiz bestehen, auch wirklich schlechte Leistungen doch noch mit 4 Punkten zu bewerten ("naja, so schlecht war's ja doch nicht..."), als dem Prüfling persönlich begründen zu müssen, warum es jetzt nur 3 Punkte waren und er damit ggf. die gesamte Prüfung nicht bestanden hat. Gerade bei ersichtlich aufgeregten Prüflingen wird man da immer versuchen, sie soweit zu beruhigen, dass sie doch noch was Vernünftiges sagen können, damit es noch eine halbwegs ordentliche Note wird. So schnell fällt man da wirklich nicht durch.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8344
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Selbst die, die in meiner Prüfung (strafrechtlicher Schwerpunkt) den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen nicht hinbekommen hat, haben sie durchkommen lassen.
Sowas gibts?
Ohne den Thread zu kapern:

"Der Versuch ist strafbar, da die angedrohte Höchststrafe über 1 Jahr liegt"

"Können sie das bitte noch einmal wiederholen, warum der Versuch strafbar ist?

"Verbrechen sind immer strafbar. Verbrechen liegen gemäß § 12 StGB vor, wenn die angedrohte Höchststrafe über 1 Jahr liegt"

"Sind sie sich sicher, dass es da so steht?"

"Ja."

"Wollen sie nicht vielleicht einmal nachlesen?"

Dann hat sie widerwillig ins Gesetz geblickt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von joee78 »

OJ1988 hat geschrieben:Erstmal bin ich mir nicht sicher, dass das die aktuelle Norm ist, da der 'TE ja scheinbar an einer Uni studiert, an der der Schwerpunkt nur aus Seminararbeit und mündlicher Prüfung besteht (ja, das gibt es). Und dann wüsste ich nicht, was bei 4 Punkten in der Seminararbeit dagegenspräche.
1. An keiner Uni kannst du den Schwerpunkt noch beliebig oft wiederholen, das war früher mal, vor der Studienreform.

2. Jemandem, der 4 Punkte hat, nahezulegen, sich absichtlich durchfallen zu lassen, weil es beim nächsten Versuch besser laufen könnte ist in etwa so wie sich einen mit 3 Kugeln geladenen Revolver an die Schläfe zu halten und abzudrücken in der Hoffnung, dass nichts passiert.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von OJ1988 »

1. Häh? Die von dir zitierte Studienordnung geht in § 9 Abs. 7 von einer Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen aus, und das war es auch, worauf ich hinaus wollte.

2. Ich kenne natürlich die örtlichen Gepflogenheiten nicht, aber an meiner Uni waren 4 Punkte in einer Studienarbeit ein fast nicht vorkommender Ausnahmefall. Wenn er sich jetzt Ratschläge vom Prüfer holt und dann nochmal schreibt, dürfte das besser ausfallen. Von einer tatsächlich nicht bestandenen Studienarbeit habe ich sowieso noch nie gehört. Von daher ist das Risiko gering. Ich würde deiner Aussage aber jederzeit zustimmen, wenn es bspw. um Examensklausuren ginge.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Studienarbeit versaut - Examen schon vorbei?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:
2. Ich kenne natürlich die örtlichen Gepflogenheiten nicht, aber an meiner Uni waren 4 Punkte in einer Studienarbeit ein fast nicht vorkommender Ausnahmefall. Wenn er sich jetzt Ratschläge vom Prüfer holt und dann nochmal schreibt, dürfte das besser ausfallen. Von einer tatsächlich nicht bestandenen Studienarbeit habe ich sowieso noch nie gehört. Von daher ist das Risiko gering. Ich würde deiner Aussage aber jederzeit zustimmen, wenn es bspw. um Examensklausuren ginge.
Ohne Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten und der tatsächlichen Ursachen für diese Benotung halte ich derartige Ratschläge, es sei gefahrlos und erfolgsträchtig die Studienarbeit nochmal zu wiederholen, für fahrlässig. Du unterstellst letztlich, die TE habe in der Studienarbeit Fehler begangen, die sich beim nächsten Mal problemlos vermeiden ließen und damit sei eine (deutlich) bessere Note erreichbar, der Super-GAU aber definitiv zu vermeiden. Das wissen wir aber nicht. Und ob an der Uni der TE der stillschweigende Grundsatz gilt "unter x Punkte in der Studienarbeit sind besonders begründungsbedürftig" oder ob die Notenskala ausgeschöpft wird, dürfte ein wesentlicher Faktor sein, um das Risiko abzuschätzen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Antworten