Mündliche Prüfung BW

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Pillendreher
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Pillendreher »

Wie, warst du schon dran?!
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Tobias__21
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Äh, nein :D Ich meinte nur, dass schriftlich keine prozessuale Zusatzfrage dran kam. Wenn der Prüfer in der mündlichen dies wüsste, etwa weil er den Sachverhalt gelesen hat (vielleicht sogar lesen muss), könnte ihn das doch dazu verleiten das Prozessrecht etwas stärker in den Fokus zu rücken.

Und ich würde fast vermuten, die lesen die Sachverhalte. Es macht ja wenig Sinn mündlich nochmal den Betrug abzuklopfen, wenn das schriftlich schon gelaufen ist.
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julée
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

M. W. n. liegt der Kommission die gesamte Prüfungsakte samt Klausuren (!) vor.
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Herr Schraeg
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Herr Schraeg »

Für das Zweite gilt jedenfalls (und ich wüsste nicht, warum es beim Ersten anders sein sollte): Ja, die Klausuren der Kandidaten - allerdings ohne die Sachverhalte - liegen vor. Aber ich habe es noch NIE erlebt, dass sich ein Prüfer die Klausuren anschaut. Warum auch? Wenn ich 263 StGB für ein geeignetes Prüfungsthema halte (und mich darauf vorbereitet habe), prüfe ich es, ohne dass es mich interessiert, ob es bereits in den Klausuren vor einem halben Jahr Prüfungsgegenstand war.

Aus den Gegenständen der Klausuren irgendwelche Rückschlüsse auf die Themen im Mündlichen zu ziehen, halte ich deshalb für einen recht gefährlichen Zeitvertreib.
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JulezLaw
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von JulezLaw »

Ja, die Klausuren einschließlich Bearbeitungen liegen den Prüfern in Gestalt von dicken Akten vor (in BW). Bei uns hat der Prüfer, der morgens spontan eingesetzt/ausgetauscht wurde, während der anderen Rechtsgebiete auch die einzelnen Klausuren durchgesehen.

Die meisten schauen sich aber allenfalls die Noten und das Votum an - wenn überhaupt. Ich hatte nach eigenem Erleben und auch den Erzählungen von Kommilitonen nicht den Eindruck, dass die Themen der Examensklausuren sich irgendwie auf die Themenauswahl in der mündlichen Prüfung ausgewirkt haben.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

Herr Schraeg hat geschrieben:Aber ich habe es noch NIE erlebt, dass sich ein Prüfer die Klausuren anschaut. Warum auch?
Ich habe die gegenteilige Erfahrung gemacht. Jedenfalls halte ich es für einen seltsamen Zufall, dass bei mir im 1. Examen einer der Prüfer besondere Sorgfalt darauf verwandt, festzustellen, dass ich von einem Thema wirklich keine Ahnung habe (ohne es zu wissen), bei dem ich schon in einer der Klausuren meine völlige Ahnungslosigkeit offenbart hatte.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

StPO wollte ich mir sowieso nochmal anschauen, unabhängig davon ob es im schriftlichen geprüft wurde oder nicht. Es wird wohl auch auf die Muße der Prüfer ankommen. Es gibt sicher viele Routines die gar nicht die Lust und Zeit haben sich die ganzen Klausuren auch noch durchzulesen, sondern ihr vorgefertigtes Programm abspulen werden. Aber trotzdem gut zu wissen, dass sie die Klausuren vorliegen haben :)
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Flanke
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Flanke »

julée hat geschrieben:
Herr Schraeg hat geschrieben:Aber ich habe es noch NIE erlebt, dass sich ein Prüfer die Klausuren anschaut. Warum auch?
Ich habe die gegenteilige Erfahrung gemacht. Jedenfalls halte ich es für einen seltsamen Zufall, dass bei mir im 1. Examen einer der Prüfer besondere Sorgfalt darauf verwandt, festzustellen, dass ich von einem Thema wirklich keine Ahnung habe (ohne es zu wissen), bei dem ich schon in einer der Klausuren meine völlige Ahnungslosigkeit offenbart hatte.
Das halte ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Zufall. Die Klausuren liegen den Prüfern erst am Tag der Prüfung vor. Vor der Prüfung begrüßt man sich kurz, dann geht es schon los. Während der Prüfung muss man zuhören. Mehr als allenfalls sehr kursorisches Blättern (das vorkommt, von dem man aber erfahrungsgemäß nichts behält) in den Klausuren wäre - weil stark ablenkend - ein Beurteilungsfehler und würde die Prüfung anfechtbar machen. Kein Mensch hat die Zeit, sich da bei vier Kandidat/inn/en darüber schlau zu machen, was die nun kapiert hatten und was nicht. Außerdem hatten alle Prüfer, mit denen ich je zusammen geprüft habe, die Prüfung offenkundig bereits vorher konzipiert.

Es gibt bestimmt so etwas wie protokollfeste Prüfer. Ansonsten sind Spekulationen auf den Prüfungsstoff Spekulationen. Ich würde die Vorbereitungszeit anders verbringen.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

Ich behalte mir freilich vor, es anders sehen zu wollen. ;) Zumal der betreffende Prüfer so semi-protokollfest war, d. h. am spontanen Umdisponieren wäre es jedenfalls nicht gescheitert.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Kroate »

Uns hatte eine Prüferin in der mündlichen (1. StEx) explizit gesagt, nicht das zu prüfen, was schon Gegenstand der Klausuren war.

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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von non-liquet »

1) Nicht jeder Prüfer, der dem Prüfungsausschuss im Mündlichen angehört, war auch an der Korrektur der schriftlichen Arbeiten beteiligt. Das gilt besonders für das Strafrecht, da dort nur eine Klausur verlangt wird. Eine Unterrichtung der Prüfer über die Aufgabentexte und Themenschwerpunkten der schriftlichen Prüfungsaufgaben erfolgt über eine etwaige Beteiligung an der Korrektur der schriftlichen Prüfungsarbeiten nicht. Ob z. B. in der Strafrechtsklausur eine prozessuale Frage gestellt wurde, ist ein Thema für die Stellungnahme zur Aufgabenstellung eben des schriftlichen Prüfungsteils. Eine verbreitete Übung oder gar eine ständige Praxis der Prüfungsausschüsse, bereits im schriftlichen Teil behandelte Problemkreise in der mündlichen Prüfung auszusparen, existiert nicht.

2) Den Prüfern wird vorab mit den Namen der Kandidaten deren Durchschnittspunktzahl aus der schriftlichen Prüfung mitgeteilt; das war es dann schon. Am Prüfungstag liegen dann für die Prüfer Datenblätter mit den Klausurergebnissen (Erst- und Zweitkorrektur) auf. Dieses Papier sehen die Prüfer aber wie gesagt erst, wenn sie am Prüfungsort eingetroffen sind - ebenso wie die Klausuren selbst. Auch der Vorsitzende verfügt da über keinen Wissensvorsprung. Das mag in Bundesländern anders sein, in denen ein Vorgespräch geführt wird; in BaWü gibt es das ja nicht. Meistens sind die Prüfer auch erst 10-20 Minuten vor Prüfungsbeginn da und haben schon deshalb keine Zeit, sich die Klausuren näher anzusehen.

3) Es mag dann und wann Prüfer geben, die sich während eines nicht von ihnen verantworteten Abschnitts an der Prüfungsakte zu schaffen machen. Das sind aber wenige; und eine mehr als sehr oberflächliche Lektüre ist ohnehin nicht möglich. Zudem gilt die Aufmerksamkeit nicht den schriftlichen Unterlagen, sondern dem Gang der Prüfung, da die Bewertung der einzelnen Prüfungsabschnitte nicht durch den einzelnen Fachprüfer, sondern durch den gesamten Ausschuss erfolgt. Entgegen vielerlei Gerüchten steht dies nicht nur auf dem Papier, sondern wird so praktiziert.

4) Auch in den Pausen wird nicht etwa heimlich in den Prüfungsakten herumgelesen, sondern der vorangegangene Prüfungsabschnitt beraten, die jeweiligen Bewertungen festgelegt und - nach dem letzten Prüfungsabschnitt - das Gesamtergebnis ausgerechnet (auch da sind alle drei Prüfer mit beteiligt, um Fehler zu vermeiden).

5) Die Fragen für die mündliche Prüfung werden schon Wochen im Voraus vorbereitet (auch und gerade von jener Spezies, die ihre Prüfungen einleitet mit: "Ich habe heute morgen in der Zeitung gelesen..."). Im Gegenteil - meinem Eindruck nach, sind gerade solche Fragen schon lange vorher memoriert und werden auf diese Weise nur eingekleidet.

Insgesamt ist ein Einfluss der schriftlichen Prüfung auf den Inhalt des mündlichen Teils kein Unmöglichkeit, aber eine deutliche Besonderheit.
Tobias__21
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Danke für den ausführlichen Einblick in die Praxis! Kein Vorgespräch in BW? Also nix mit: "Wie sind sie denn zu Jura gekommen" oder "Was sind ihre Ziele" ? Direkt zur Sache? Das wäre ja endlich mal eine gute Nachricht :D Wie ist das denn mit der Pause? Ich denke mal nach den ersten beiden Teilgebieten, oder? Kann man da den Bunker wenigstens mal kurz verlassen, oder muss man im Pausenraum mit den anderen Prüflingen rumhängen?
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

In BW kein Vorgespräch, je nach lokaler Praxis jedoch ggf. die Aufforderung zur kurzen Selbstvorstellung zu Beginn der Prüfung (wenn Dein/e Vorsitzende/r dort irgendwas spezielles macht, dürfte es im Protokoll stehen). Nach jedem Prüfungsteil gibt es eine Beratungspause; die ist üblicherweise aber relativ kurz (ca. 10 Minuten), so dass man je nach Räumlichkeiten nicht so wahnsinnig weit weg kann.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Das hört sich sehr gut an! In den Büchlein, die ich mir für die mündliche angesehen habe, stand was von halbstündiger Pause und einem Pausenraum und Vorgesprächen. Mit je 10 Minuten zwischen den Abschnitten dürfte die Show ja relativ schnell gelaufen sein. Gut so! :D
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

Rumfragen vor Ort dürfte helfen. Aber ohne Vortrag geht es in BW eigentlich ziemlich fix und insoweit besteht da auch keine Notwendigkeit, die Sache länger als unbedingt erforderlich in die Länge zu ziehen. Vormittags freuen sich die Prüfer über eine längere Mittagspause; nachmittags über einen früheren Feierabend.
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