Mündliche Prüfung BW
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Re: Mündliche Prüfung BW
Geh ich Euch so auf den Sack?
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- Tibor
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Re: Mündliche Prüfung BW
Du tust dir selbst kein Gefallen. Atme mal tief durch die Hose.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Mündliche Prüfung BW
Eigentlich bin ich relativ gelassen. Aber Ihr habt ja Recht. Eine Sperrung hat aber einen gewissen Stigmatisierungseffekt, fände ich jetzt nicht so verhältnismäßig *duck und weg*. Ich geh jetzt wandern
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- Tibor
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Re: Mündliche Prüfung BW
Guter Junge.
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Re: Mündliche Prüfung BW
Achso, sag doch gleich, dass du nur bestehen willst. Wobei: Wer auf 4 Punkte lernt, landet leicht bei 3 . . .Tobias__21 hat geschrieben:Hab ich schon gemacht, was denkst Du denn?!OJ1988 hat geschrieben:Kein Wetter ist so schön, als dass es ausschlösse, Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht zu wiederholen. So lange ists bis zur Mündlichen ja nicht mehr hin. Aber musst du wissen . . .
1. Leistungsbeziehungen sauber herausarbeiten
2. Wo liegt der Fehler?
3. wertungsmäßige Korrektur? Keine schematische Lösung bla bla.
Das muss reichen
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Re: Mündliche Prüfung BW
Jaja und wer auf 18 Punkte lernt, landet leicht bei 17 Ein bisschen mehr Bereicherungsrecht hab ich schon drauf. Unter anderem im Medicus gelesen und auch verstanden Aber Du willst mich sowieso nur ärgern Ich trink jetzt erstmal Bier
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Re: Mündliche Prüfung BW
Nur den Medicus? Lasset alle Hoffnung fahren!
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Re: Mündliche Prüfung BW
Ich sagte ja "unter anderem" Den Schwarz/Wandt hatte ich allerdings noch nicht in den Fingern, der soll ja ganz ganz toll sein. Sollte ich den noch lesen um überhaupt eine Chance auf 4 Punkte zu haben, oder was würdest Du empfehlen. Bereicherungsrecht kann ja wirklich richtig eklig werden
*Ironie off* <- Nicht dass mich Tibor wirklich noch sperrt, weil Er denkt ich hätte völlig den Verstand verloren
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Re: Mündliche Prüfung BW
Schwarz/Wandt finde ich tatsächlich gut, ja. Auch, was GoA und Deliktsrecht angeht.
- Ara
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Re: Mündliche Prüfung BW
Ich hab ne Idee: Nachdem du dem Strafrechtler erklärt hast der Fair Trial Grundsatz gilt in Deutschland nicht, erklärste deinem Zivilrechtsprüfer schlicht warum die Bereicherungsnormen alle unwirksam sind
Ich weiß nicht ob ich die Geschichte schon erzählte, aber so ähnlich hatte ich mir in der mündlichen wirklich ne Frage vom Hals gehalten. Ich bekam die Frage, ob eine Partei sich im Zivilprozess denn auf ein Mitverschulden berufen müsste oder ob das Gericht den Anspruch auch von Amts wegen kürzen dürfte. Die Frage wurde etwas verklausiliert gestellt. Die Prüferin wollte schlicht und einfach die Abgrenzung Einrede/Einwendung hören, ich kam aber nicht drauf was sie wollte. Hab ich schlicht Prozessrechtlich mit dem Neutralitätsgebot, Parteiverfahren und ähnliches argumentiert, auch auf die dritte Nachfrage wiederholte ich schlicht, dass die Parteien alles beibringen müssen. Die anderen beiden Prüfer schmunzelten schon, bis die Zivilrechtsprüferin dann tatsächlich kapitulierte und erklärte, dass sie einsieht, dass ihre Frage undeutlich war und sie zurücknahm. Auch wenn meine Antwort sicher nicht die Frage beantwortet hat, hab ich zumindest viel richtiges ZPO-Zeug erzählt und war jedenfalls besser als zu raten
Ich weiß nicht ob ich die Geschichte schon erzählte, aber so ähnlich hatte ich mir in der mündlichen wirklich ne Frage vom Hals gehalten. Ich bekam die Frage, ob eine Partei sich im Zivilprozess denn auf ein Mitverschulden berufen müsste oder ob das Gericht den Anspruch auch von Amts wegen kürzen dürfte. Die Frage wurde etwas verklausiliert gestellt. Die Prüferin wollte schlicht und einfach die Abgrenzung Einrede/Einwendung hören, ich kam aber nicht drauf was sie wollte. Hab ich schlicht Prozessrechtlich mit dem Neutralitätsgebot, Parteiverfahren und ähnliches argumentiert, auch auf die dritte Nachfrage wiederholte ich schlicht, dass die Parteien alles beibringen müssen. Die anderen beiden Prüfer schmunzelten schon, bis die Zivilrechtsprüferin dann tatsächlich kapitulierte und erklärte, dass sie einsieht, dass ihre Frage undeutlich war und sie zurücknahm. Auch wenn meine Antwort sicher nicht die Frage beantwortet hat, hab ich zumindest viel richtiges ZPO-Zeug erzählt und war jedenfalls besser als zu raten
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Mündliche Prüfung BW
Könnte ich auch im Hinblick auf das Grundgesetz machen, unter Vorlage eines ReichsbürgerausweisesAra hat geschrieben:Ich hab ne Idee: Nachdem du dem Strafrechtler erklärt hast der Fair Trial Grundsatz gilt in Deutschland nicht, erklärste deinem Zivilrechtsprüfer schlicht warum die Bereicherungsnormen alle unwirksam sind
btw: Wie war denn der Oberbegriff für Einreden / Einwendungen? Da ist die Terminologie doch auch nicht ganz eindeutig. Manchmal läuft alles unter dem Oberbegriff Einwendungen und man unterscheidet dann zw. von Amts wegen zu beachtenden und den anderen Einwendungen, die man dann Einreden nennt. Andere lassen alles unter dem Begriff Einrede laufen
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Re: Mündliche Prüfung BW
Wobei die Frage ja - wenn man den von Dir hier wiedergegebenen Kern erfasst hat - relativ banal ist, wenn man weiß, dass es da ein Problem geben könnte und man deshalb wissen müsste, ob § 254 BGB nun eine Einrede oder eine Einwendung ist. Aber ja, man kann schon mal auf dem Schlauch stehen.Ara hat geschrieben:Ich weiß nicht ob ich die Geschichte schon erzählte, aber so ähnlich hatte ich mir in der mündlichen wirklich ne Frage vom Hals gehalten. Ich bekam die Frage, ob eine Partei sich im Zivilprozess denn auf ein Mitverschulden berufen müsste oder ob das Gericht den Anspruch auch von Amts wegen kürzen dürfte. Die Frage wurde etwas verklausiliert gestellt.
Wichtig ist es m. E. vor allem nicht gleich in Panik zu geraten, sondern sich einigermaßen ruhig zu bleiben, um zum vielleicht ganz harmlosen Kern der Frage vorzudringen: im 2. Examen fing bei mir etwa das Vertiefungsgespräch zum Aktenvortrag wie folgt an: "Wie Sie wissen bin ich Familienrichterin... [äh ja, hatte sie Familienrecht nicht ausgeschlossen??!] Es gibt da eine EU-Verordnung, nach der... [EU-was??] ... Gericht ausschließlich zuständig. Was können Sie mir dazu sagen?" - "Es ist eine ausschließliche Zuständigkeit, dh an diesem Gericht muss geklagt werden; die Zuständigkeit eines anderen Gerichts kann weder durch Gerichtsstandvereinbarung noch durch rügelose Einlassung begründet werden (§ 40 ZPO)." - "Richtig. Und was gibt es sonst noch für Gerichtsstände?" Wenn man bei der Fragestellung spätestens bei dem Wort "EU-Verordnung" abschaltete, hatte man verloren. Ich habe mir hingegen die gesamte Frage angehört, habe das Schlüsselwort gehört und konnte dann ruhig die richtige Antwort geben, ohne irgendeine Irritation über die Fragestellung zu offenbaren.
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Re: Mündliche Prüfung BW
...oder die Prüferin wollte (Zivilprozess) auf den Beibringungsgrundsatz hinaus, der die materiellrechtliche Unterscheidung zwischen Einwendung und Einrede ohnehin weitgehend einschmilzt.
- Ara
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Re: Mündliche Prüfung BW
Nein Nein julée hat schon Recht. Die Prüferin wollte eigentlich gar nicht ins Prozessrecht, sondern hat schlicht und einfach von mir Einwendung/Einreden hören wollte, ich hatte die Frage nur schlicht nicht verstanden. Sie wiegelte meinen ZPO Einwand auch immer ab mit "Ja das ist richtig, aber vergessen sie mal das Prozessrecht". Nachdem sie ihre Frage zurückzog hat sie auch schlicht gefragt "Es gibt ja verschiedene Arten von Gegenrechten..." und gab sich dann mit "Einwendungen und Einreden" und einer kurzen Erklärung zufrieden.
Quintessenz sollte auch nur sein, dass es manches Mal schon gelingen kann unangenehme Fragen dahingehend auszuweichen, dass man schlicht irgendwas richtiges erzählt, was aber nur am Rand was mit der Frage zu tun hat. Im besten Fall vergisst der Prüfer seine eigene Frage.
Quintessenz sollte auch nur sein, dass es manches Mal schon gelingen kann unangenehme Fragen dahingehend auszuweichen, dass man schlicht irgendwas richtiges erzählt, was aber nur am Rand was mit der Frage zu tun hat. Im besten Fall vergisst der Prüfer seine eigene Frage.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Mündliche Prüfung BW
Kennen die Prüfer eigentlich die Sachverhalte der schriftlichen Klausuren? Im Strafrecht kam dieses Mal überhaupt kein Prozessrecht dran.
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