Mündliche Prüfung BW

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Tobias__21
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Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

im Moment ist bei mir so ziemlich die Luft raus, was das Lernen auf einen etwaigen Wiederholungsversuch angeht. In letzter Zeit habe ich verstärkt Fälle gelöst und Lücken im materiellen Recht geschlossen. Familienrecht liegt noch völlig brach, das werde ich mal in einer Nachtschicht erledigen. Ich würde jetzt gerne anfangen mich verstärkt auf die mündliche Prüfungssituation vorzubereiten. Falls ich das schriftliche nicht bestanden haben sollte, kann ich im Juni ja wieder anfangen aufs schriftliche zu lernen. Im Moment geht das aber nicht (mehr).

Die aktuelle Rspr. habe ich so weit im Blick und schon ein paar "heiße" Themen ausgemacht, die abgeprüft werden könnten. Vor Zeiten habe ich mal dieses Buch hier bei einem Gewinnspiel gewonnen:
http://www.amazon.de/Basiswissen-m%C3%B ... 3110281368
Das werde ich mir mal durchlesen, ist ja relativ dünn. Dazu ein paar Aufsätze, die sich mit der mündlichen Prüfungssituation beschäftigen. Protokolle kann ich natürlich erst im Juni besorgen, wenn die Prüfer feststehen.

Was mir extreme Sorgen macht, sind jedoch Falllösungen. Ich habe Angst, dass ein großer Fall geprüft wird und ich zu nervös bin und das ganze verbauere, bzw. mir das Zeug nicht schnell genug einfällt. Es ist ja doch nochmal was anderes, als still vor einem Blatt Papier zu sitzen und erstmal nachzudenken. In einem alten Protokoll wurde bspw. der Fall mit dem Juwelier im Strafrecht geprüft (vermeintliche Mittäterschaft). Der Fall war mir auch bekannt, aber in einer mündlichen Prüfung hätte ich da sicher Probleme bekommen. Ganz so einfach ist der ja jetzt auch wieder nicht.

Habt Ihr vielleicht noch ein paar Tipps, wie ich mich vorbereiten kann, bzw. was wirklich geprüft wird und wie hoch das Niveau der Fälle der liegt. Richtige "Bretter" können sie ja eigentlich nicht prüfen...Allerdings habe ich schon wieder Horrorvisionen, dass irgendwas zu den Untiefen der Untreue (o.ä) drankommt
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Niederegger
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Niederegger »

Zu meiner Zeit (Prüfung in Bayern) wurde jedenfalls nicht der "große Examensfall" noch einmal in der mündlichen Prüfung vorgelegt, sondern - wenn es um Fallösungen ging - eher kleine Fällchen, z. B. in der Art der Prüfe-Dein-Wissen-Reihe. Daneben war die mündliche Prüfung aber auch die Gelegenheit, ein bißchen abstraktes Basiswissen abzufragen, das gerade nicht so gut in der Fallösung seinen Platz hatte (zB was für Arten von dinglichen Rechten gibt es) oder bei entsprechendem Faible etwas Rechtsgeschichte einzubauen. Wie das heute ist...?

Ein allgemeiner Rat wäre jedenfalls, das Gespräch mit dem Prüfer nicht abreißen zu lassen, sondern ihn an der methodischen Entwicklung der eigenen Gedanken teilhaben zu lassen - auch wenn dabei zunächst einmal nichts ganz Druckreifes oder ganz Richtiges herauskommt. Im allgemeinen sind die Prüfer in der mündlichen Prüfung durchaus wohlwollend und helfen dann weiter.
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Theopa
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Theopa »

Der Umfang der Fälle ist zwangsläufig stark beschränkt. Es gibt zwar tatsächlich auch Prüfer, die ausgedruckte Fälle mitbringen, mehr als eine halbe Seite würde aber bereits den zeitlichen Rahmen sprengen. Bei mir war es im Zivilrecht ein kleiner Fall zur GoA, den man in drei Sätzen zusammenfassen konnte und im Strafrecht ein (versuchter) Raub mir 2-3 Problemchen. Am Ende kam es den Prüfern einfach nur darauf an, dass man genau die gleichen Schritte abarbeitet, die man aus dem Schriftlichen im Schlaf beherrschen sollte.

Auf wenig Gegenliebe sind daher natürlich die Prüflinge gestoßen, die drei banale Punkte übersprungen und sich sofort über das Problem hergemacht haben. Man braucht keine Angst zu haben, selbst nur "langweilige" Dinge zu bekommen und wenig glänzen zu können, die meisten Prüfer sind erfahren genug und nehmen denjenigen der in der ersten Runde nur Einfaches hatte an der richtigen Stelle noch einmal dran.
Man hat ganz zwangsläufig auch ausreichend Zeit den Fall zu durchdenken, während man sich langsam von "fremde bewegliche Sache" zu den echten Problemen steigert.

Etwas kritischer fand ich die "Themenfragen", bei welchen man relativ zügig einen Ansatz finden musste um selbst zu sprechen. Sollte z.B. jemand fragen, was man vom Fall Böhmermann hält, ist ein schöner einführender Einstieg schon die halbe Miete und die Gegenfrage "Böhmermann? Kenn ich nicht." eher ungut ;)
Tobias__21
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Danke für die Antworten. Wahrscheinlich male ich auch wieder den Teufel an die Wand, aber irgendwie habe ich jetzt schon ein bisschen Panik, dass irgendein völlig abgefahrener Fall drankommt, bei dem es evtl auf Einzelwissen ankommt. Auch kleine Fälle können fies sein ;). Aber wahrscheinlich sollte ich einfach erstmal die Protokolle abwarten, bevor ich wieder vom worst case ausgehe :D aktuelle Rspr und Grundlagenwissen ist jedenfalls präsent. Ich hab mir auch ein paar Geschichten angesehen, die noch nicht entschieden wurden, bspw. die Sache mit dem Rezeptbetrug, der gerade überall in den Medien ist.
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thh
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich hab mir auch ein paar Geschichten angesehen, die noch nicht entschieden wurden, bspw. die Sache mit dem Rezeptbetrug, der gerade überall in den Medien ist.
"Nicht entschieden" ist gut - man weiß nicht so recht, warum das gerade jetzt (wieder) durch die Medien geht, aber "Luftrezepte" waren schon vor einem Jahrzehnt nicht mehr neu. Im Saarland hat da mal nach ersten Großmaßnahmen anno 2005 (vgl. bspw. https://de.wikinews.org/wiki/Rezeptbetrug_im_Saarland) IIRC den Sachverhalt gründlich aufgearbeitet; ich dachte eigentlich, das Thema wäre lange erledigt (vielleicht ist es das auch).

Wenn Du Dich damit beschäftigen willst, wäre der richtige Ansatzpunkt wohl die Frage, wie die Verschreibung nicht indizierter Arzneimittel (oder Heilmittel, oder Hilfsmittel) durch den Vertragsarzt ("Kassenarzt") an gesetzlich Versicherte unter Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu werten ist. Der BGH hat gesagt: Untreue durch Missbrauch der Befugnisse, die Krankenkassen in Konkretisierung des Sachleistungsprinzips verbindlich zu verpflichten, Arzneimittel (Heilmittel, Hilfsmittel) zu bezahlen (Beschluss vom 25.11.2003, 4 StR 239/03). Das beißt sich argumentativ mit der Entscheidung des Großen Senats zur Stellung des Arztes im Hinblick auf die Korruptionsdelikte (Beschluss vom 29.03.2012, GSSt 2/11).

"Gefühlsmäßig" ist das immer noch richtig, denn der Arzt ist ja faktisch die "Schaltstelle" im Gesundheitswesen; schreibt er ein Rezept aus, hat's die Kasse im normalen Lauf der Dinge zu bezahlen. Über die rechtliche Bewertung streitet sich v.a. die Literatur (wie im Bereich der Wirtschaftskriminalität häufig primär anwaltlich geprägt), siehe dazu bspw. Ransiek in medstra 2015, 92-97: "Zur Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes" oder Weidhaas in MedR 2015, 577-583, 582: "Strafrechtliche Risiken vertragsärztlicher Tätigkeit". Das OLG Stuttgart meint hingegen bspw., es käme die Treubruchalternative des § 266 StGB in Betracht, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2012, 1 Ss 559/12

Falls Du das "noch nicht entschiedene" :) Thema vertiefen willst, wären das die umstrittenen Fragen, mit durchaus praktischer Relevanz, denn oft besteht die kollusive Vereinbarung nur zwischen Apotheker und Arzt, und die Verschreibung des Arztes erfolgt zwar auf Wunsch des Patienten (und damit nicht selten unter Verstoß gegen das sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot), aber jedenfalls nicht erweislich in Kenntnis des Deals mit dem Apotheker.

Die Entscheidungen - und Aufsätze - sind jedenfalls instruktiv. Andererseits ist das fraglos eher eine Spezialmaterie ...
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Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Herr Schraeg
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Herr Schraeg »

Das Wichtigste: keine Panik!

Der absolute Normalfall ist ein sehr kurzer und übersichtlicher Fall, der schulmässig zu lösen ist. Keine Angst, wenn Du kein Problem in dem Fall entdeckst. Häufig genug ist da auch noch kein Problem, sondern wird erst im Rahmen einer Fallabwandlung entwickelt. Der Prüfer will wissen, ob Du juristisches Verständnis besitzt. Also sitz bitte nicht nur da und überlege, um dann mit der Lösung in Stichwortform ("Mittäterschaft, jawoll, das isses") herauszuplatzen, sondern entwickele den Gedankengang schulmässig. Der Prüfer will Dir beim Denken zuhören.

Das kann und sollte man auch in einer Lerngruppe trainieren. Einer bereitet einen kleinen Fall vor und der andere versucht, ihn genau wie in der mündlichen Prüfung in freier Rede schulmässig zu lösen.

Bitte ignoriere in den Protokollen auch alle Beurteilungen der Prüfer. Die Protokolle haben nur den Sinn, den seltenen Fall zu identifizieren, in dem ein Prüfer häufig denselben Fall prüft. Ein oder zwei Stunden Recherche zu den Prüfern können sich auch lohnen: Welche Funktion und Aufgaben hat der Prüfer? Was hat er zuletzt veröffentlicht? Woran arbeitet der Lehrstuhl derzeit?

Good luck!
julée
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

Herr Schraeg hat geschrieben:
Bitte ignoriere in den Protokollen auch alle Beurteilungen der Prüfer. Die Protokolle haben nur den Sinn, den seltenen Fall zu identifizieren, in dem ein Prüfer häufig denselben Fall prüft.
Das würde ich in dieser Pauschalität nicht sagen: Natürlich muss man bei der Beurteilung der Aussagekraft der Protokolle kritisch berücksichtigen, dass sich schlechte Kandidaten möglicherweise auch bei einem wohlwollendem Prüfer verkannt fühlen können und ggf. banale Fragen für total schwierig und unfair halten. Aber anhand der Protokolle kann man durchaus abschätzen, ob es Lieblingsrechtsgebiete gibt oder wirklich "alles" dran kommen kann. Möglicherweise wiederholen sich auch gewisse Lieblingsfragen, auf die man für den Fall der Fälle vorbereitet sein sollte. Wer in der Vergangenheit 5 mal den Instanzenzug abgefragt hat, wird sicherlich nicht erfreut sein, wenn man lange überlegen muss, wie das noch mal war. Auch kann man in Erfahrung bringen, ob es eher aktuelle Fälle oder Klassiker sind. Ebenso tragen die Informationen zum allgemeinen Prüfungsverhalten (ein großer Fall oder mehrere kleine Fälle? Ein Kandidat 10 Minuten am Stück oder wechselnd? usw.) durchaus zur Beruhigung bei.

Am Ende kommt es natürlich im Regelfall darauf an, nicht irgendwelche Protokolle nachbeten zu können, sondern den tatsächlichen Prüfungsfall ordentlich lösen zu können. Und an der Stelle sollte man auch die Geduld aufbringen und etwa § 823 I BGB schulmäßig durchprüfen, auch wenn man natürlich gleich genau gesehen hat, dass die Lösung § 830 I 2 BGB lautet.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Niederegger »

So ist es. Nur protokolltreu sind auch ältere Prüfer im allgemeinen nicht.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

@thh:

Das war mir nicht bewusst :) Ich habe nur einen Artikel auf der Seite der SZ dazu gelesen und dachte das wäre jetzt erst in großem Stil aufgeflogen, da wohl mehrere Staatsanwaltschaften derzeit ermitteln. Aber Danke für die Info!
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Ara
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Ara »

Ich hatte im Protokoll immer wieder stehen, dass meine Prüferin sehr verwirrende und unklare Fragen stellt und man schlicht nicht weiß was sie hören möchte.

Der Hinweis hat mich in der Prüfung schon etwas beruhigt, als sie auch bei uns total wirre Fragen stellte und ich wusste, dass es nicht an meinem Nichtverstehen liegt, sondern sie schlicht keine gute Prüferin ist.

Von daher haben zumindest mir auch die Beurteilung der Prüfer geholfen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von julée »

Wobei gerade der Vorwurf, der Prüfer stelle total wirre Fragen, schnell auch zu Unrecht erhoben wird: als wir im 2. Examen aus einer m. E. vollkommen klar und verständlich geführten Prüfung kamen (man musste halt StPO können), meinte der Rest der Prüfungsgruppe (notenmäßig von ausreichend bis VB schriftlich) übereinstimmend, es sei so völlig unklar gewesen, was der Prüfer habe hören wollen. So unterschiedlich kann die Wahrnehmung sein. Aber die Vorwarnung "es könnte wirr werden" ist definitiv was wert.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Niederegger »

@ Ara: Falls dann die Benotung besser gewesen sein sollte als die Fragen, gleichen sich die Dinge ja wieder aus. ;)
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hoffe ja insgeheim von "unseren" jungen Dozenten geprüft zu werden. In den WuV Kursen waren die wirklich super, da kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass die verwirrende Fragen stellen :) Vor einem Praktiker hätte ich allerdings erstmal etwas Schiss :D
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batman
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von batman »

Praktiker prüfen aber keine dogmatisch anspruchsvollen Sachen, eher Dinge mit denen sie regelmäßig zu tun haben, bei Justizangehörigen natürlich auch Verfahrensrecht.
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Re: Mündliche Prüfung BW

Beitrag von Tobias__21 »

Das ist es ja wovor ich Angst habe :D Verfahrensrecht, insbesondere ZPO :eeeek: :eeeek: Was könnte da drohen? Gerichtsstände, Prozessaufrechnung, VU, Erledigungserklärungen, zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe, Verfahrensgrundsätze und Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Rechtsmittel habe ich einigermaßen präsent, muss aber nochmal wiederholt werden. Sonst noch was, was ich mir anschauen sollte?
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