Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischuss?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
juraabcd1
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 13
Registriert: Mittwoch 11. Mai 2016, 23:12

Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischuss?

Beitrag von juraabcd1 »

Also bei mir ist aus verschiedenen Gründen die Situation eingetreten, dass ich fachlich im 4. Semester bin, aber tatsächlich schon im 6. Fachsemester.

Das heißt, um den Freischuss nach 8 Semestern noch wahrnehmen zu können, müsste ich nach diesem Semester mit dem Repertorium ( 1 Jahr) beginnen.

Ich bin mir nun unsicher, ob ich das tun soll. Ich habe bereits die Zwischenprüfung bestanden, mit durchschnittlichen Noten (meist ausreichend oder befriedigend, alles im ersten Versuch).
Mir fehlen noch Vorlesungen wie Prozessrecht, Kommunalrecht, die Nebengebiete im Zivilrecht, Handelsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht. Diese Vorlesungen würde ich in den nächsten 2 Semestern besuchen, falls ich den Freischuss nicht wahrnehme.

Würdet ihr mir raten nach diesem Semester schon in das Rep zu gehen, um den Freischuss wahrzunehmen oder macht es mehr Sinn, noch die Vorlesungen ernsthaft zu besuchen und dabei auch noch die großen Übungen zu machen, die allerdings nur Voraussetzung für den Schwerpunkt sind, den ich dann nach dem Pflichtfachteil des Examens machen werde.
Bei meiner Examensordnung gibt es nur durch Wahrnehmung des Freischusses die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch im Examen zu bestreiten.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es schon Sinn machen könnte, vor dem Rep zumindest schon einmal alles Wichtige gehört und grundsätzlich gelernt zu haben. Andererseits könnte man natürlich lockerer in den Freischuss gehen und hätte noch den Verbesserungsversuch in der Hinterhand. Und man wiederholt ja im kommerziellen Rep nochmal alles Wichtige.

Was würdet ihr mir raten? Habt ihr den Freischuss wahrgenommen?
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ich habe ihn leider nicht wahrgenommen, obwohl ich vom Rep Start quasi 6 Monate Zeit gehabt hätte. Heute würde ich sagen: Ich hätte das Rep sein lassen sollen :D

Du kannst den Freischuss als echten "Schuss" wahrnehmen und einige Themen noch hinten anstellen. Je nach Bundesland ist die Wahrscheinlichkeit, dass so Themen wie Erbrecht nicht auch durch einfaches Lesen im Gesetz lösbar oder sowas wie Kommunalrecht überhaupt nicht drankommt, sehr hoch.

Vor einem solchen Freischuss sollten die Kernmaterien gut sitzen.

In meinem Normalversuch, von dem ich mich nicht mehr verbessern konnte, kam dann ganz klassisches Verwaltungsrecht, sehr komisches Verfassungsrecht, das man nicht gelernt hätte, und ganz, ganz normales, aber schwieriges Sachenrecht und Schuldrecht. ;)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von Justitian »

Den Freischuss wahrnehmen sollte man schon, aber nicht nach dem 6. Semester wenn man nur den halben Stoff schon mal gehört hat. Die anderen Fächer sind mE. nicht nur "Nebenfächer" weil es viele Bezüge zu den "Hauptfächern" gibt und man am Ende des Studiums einen ganzheitlichen Blick auf die Materie bekommt, der einem mehr Verständnis bringt als die Summe der einzelnen Gebiete.
Ohne Verwaltungsrecht BT kommt man erst Recht nicht weit.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Benutzeravatar
Effi
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
Ausbildungslevel: RA

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von Effi »

ab ins Rep. je früher desto besser.
I want to believe.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von Tibor »

Effi hat geschrieben:ab ins Rep. je früher desto besser.
Quark
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von Brainiac »

Hatte auch durchschnittliche Zwischenprüfungsnoten und v.a. im Straf- und öffentlichen Recht beileibe noch nicht alles gehört, was den Pflichtfachstoff im Examen abgedeckt hätte. Feiern und der Lifestyle der Freiheit waren wichtiger! ;) Dann Schwerpunkt (5.+6. Semester). Anschließend bin ich ins Rep gegangen. Schwerpunktbedingt war zu dem Zeitpunkt noch mehr des nicht wirklich fundierten Grundlagenwissens verblasst. Meldung zum StEx dann Ende des 8. Semesters. Klausuren zu Beginn des 9. Semesters, MP am Ende des 9.

Hier geht es zwar um eine Ferndiagnose. Juristische Technik/Methodik und v.a. ein gewisses Gefühl für Schwerpunktsetzung und Probleme sind ohnehin immer Einzelfallfrage. Ich denke, mir hat der Schwerpunkt hierbei etwas geholfen. Dennoch würde ich sagen, dass deine Situation nicht so weit von derjenigen von vielen anderen Examenskandidaten entfernt ist, die erst den Schwerpunkt und dann das Rep machen. Jedenfalls was das Wissen in den Pflcihtfächern angeht.

Mich hat es jedenfalls sehr beruhigt, zu wissen, dass ich wegen des Freischusses noch eine Möglichkeit zur Verbesserung gehabt hätte. In NRW besteht eine solche bei Bestehen des ersten Versuchs ansonsten nicht.

Wenn du den Freischuss aber dann halbherzig angehst, bringt dir eine Vorziehung des Examens nichts. Den Freischuss um des Freischusses willen zu schreiben, halte ich in den meisten Fällen nicht für sinnvoll.
Ich habe den Freischuss immer als ernsten Versuch gesehen und wollte mein Ziel bereits mit ihm erreichen. Das würde ich auch jedem raten. Nichts halbes und nichts ganzes zu machen, bringt dich fachlich und motivatorisch nicht voran.

Auch wenn dir noch einige Fächer fehlen, glaube ich, dass man die von dir genannten auch iRd Reps mit ausreichend Einsatz aufholen und sich solide (erstmals) aneignen kann. Mit einer 35-Stunden-Woche wird es dann aber wohl nicht getan sein.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Stalker
Power User
Power User
Beiträge: 378
Registriert: Donnerstag 21. Oktober 2004, 01:13

Re: Mit Rep schon nach dem 4. Semester beginnen wg. Freischu

Beitrag von Stalker »

Tibor hat geschrieben:
Effi hat geschrieben:ab ins Rep. je früher desto besser.
Quark
Na, das hängt aber davon ab, wie gut die Vorlesungen und wie gut der Rep ist. Ich hab auch sehr früh mit dem Rep angefangen und es nicht bereut (Vorlesungen, insbesondere im Strafrecht, waren in HH vor 15 Jahren aber auch der grösste Unsinn a la Elfenbeinturm).
Antworten