BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Nach 6. Semestern ist das (ohnehin schwachsinnige) "Jetzt hab ich schon so viel investiert"-Argument eben nicht ganz so groß wie nach 10 und demzufolge der Anteil von Leuten, die dann doch noch abspringen, wohl etwas höher als nach dem "ganzen" 1. Examen (nach dem ja auch Leute nicht mehr mit dem Ref weitermachen). Insoweit kann ich das in Teilen nachvollziehen. Ob es tatsächlich 50% sind...nunja. Gibts dazu nicht offizielle Zahlen?
julée
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Das wäre auch eher meine Kritik: dass man den Studenten möglicherweise mehr verspricht, als später möglich ist. Aber es gibt ja in Mannheim auch einen aufbauenden LL.M., der die Mischung BWL/Jura fortführt - und ansonsten dürfte es eher irgendwann auf einen MBA hinauslaufen, wenn sich sonst keine Möglichkeit findet, einigermaßen vernünftig in einen normalen BWL-Master zu kommen.
[enigma] hat geschrieben:Es gibt tatsächlich Leute, (sogar 50% der Studenten in Mannheim), die nachdem sie das "Zivilrechtsexamen" inklusive BWL bestanden haben die Segel streichen, weil sie nicht glauben nach zwei Jahren Vorbereitung Straf- und ÖRecht rocken zu können? :eeeek:
Bestehen muss man ja nur eine Zivilrechtsklausur ;) Und warum sollte man sich mit etwas länger als nötig rumquälen, was einem möglicherweise kein Spaß macht und / oder nicht besonders liegt?

@OJ: darüber, was bei denjenigen, die sich mit dem LL.B. begnügen, die maßgebliche Motivation ist, kann ich auch nur spekulieren. Ich halte es aber für plausibel, dass beide Motivationen eine Rolle spielen, tlw ggf auch ineinander übergehen: wer Jura nicht kann/mag, kann/mag vielleicht BWL. Und es besteht anders als im regulären Staatsexamensstudiengang nach dem 6. Semester eine gute Exit-Möglichkeit: man bekommt einen Abschluss, mit dem man sich - ohne Gesichtsverlust - neu orientieren kann. Wer im 4./5. Semester im Staatsexamensstudiengang hadert, muss entweder das spät abgebrochene Studium erklären oder sich durchs 1. Examen kämpfen - und wer das 1. Examen bestanden hat, hat sicherlich einen Anreiz das Ref noch zu machen (und ja auch ganz gute Chancen es zu bestehen).
Genauere offizielle Zahlen würde ich auch mal gerne sehen; gibt es aber weder auf der Uni-Seite noch beim JPA.
Zuletzt geändert von julée am Mittwoch 18. Mai 2016, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
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JulezLaw
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JulezLaw »

OJ1988 hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Man macht aber keinen Doppel-Bachelor, oder? Man hat "nur" den LL.B., nicht noch einen BWL-Bachelor, sehe ich das richtig?
Korrekt. Der Übergang in einen normalen BWL-Master ist soweit ich das mitbekommen habe, dann auch gar nicht so einfach, weil der BWL-Anteil im LL.B. zwar (für ein Jurastudium) hoch ist, aber oft nicht den Anforderungen genügt.
Das war eben auch der Grund für meine Frage. Wenn dieser Weg also schwierig (ggf. kaum möglich) ist, dürfte das eher noch die Motivation stärken, halt noch die 2 Jahre dranzuhängen. Und überhaupt spricht das gegen die Vorstellung, dass Erstsemester mit offenen Karten in den Studiengang gehen, um sich dann im Laufe der Zeit für Jura oder für BWL zu entscheiden. Denn das Pendel scheint ja doch maßgeblich in Richtung 'Jura' auszuschlagen.
Um hier nochmal kurz zu erläutern: Man kann mit dem LLB auch einen BWL-Master im Anschluss machen, muss aber während des Bachelors zusätzlich eine Statistik-Klausur schreiben. Dann hat man genug ECTS, um einen normalen BWL-Master anzuhängen. Seitdem das vor ein paar Jahren bekannt wurde, machen das auch einige.

Zudem, wieder nur Nahbereichsempirie (Erfahrungsberichte und Beobachtungen) und meine darauf beruhende Interpretation: Der Bachelor besteht aus, gefühlt, 4 Semestern hauptsächlich BWL und dann zwei Semestern Examensvorbereitung. Eine wirkliche Leidenschaft für Jura zu entwickeln, fällt da schwer. Der Haupteindruck, den man von Jura während des Bachelors hat, ist der der Examensvorbereitung. Ich denke, wir müssen uns nicht darüber steiten, dass das die härteste Zeit des Studiums ist. Viele meiner Kommilitonen, mit denen ich gesprochen habe, verloren schlicht komplett die Lust, sodass auch ein "ich ziehe jetzt noch die zwei Jahre, davon ein weiteres Jahr Examensvorbereitung durch" für sie einfach keine Option mehr war. Also machen einige einen Master oder gehen arbeiten (und, wie gesagt, der Markt ist durchaus da). Daher sind von den 240 Studienanfängern meines Jahrgangs letztlich ca. 80 Personen überhaupt in den Aufbaustudiengang übergegangen (um auch einige Abbrecher/Wechsler in "normale" Jurastudiengänge [z.B. gar nicht mal so wenige nach HD] zu berücksichtigen).
Ich halte diese Erwägungen für nicht völlig fernliegend.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

JulezLaw hat geschrieben:
Um hier nochmal kurz zu erläutern: Man kann mit dem LLB auch einen BWL-Master im Anschluss machen, muss aber während des Bachelors zusätzlich eine Statistik-Klausur schreiben. Dann hat man genug ECTS, um einen normalen BWL-Master anzuhängen. Seitdem das vor ein paar Jahren bekannt wurde, machen das auch einige.
Ah okay, dann hat sich da was getan. Eine Bekannte war da vor einigen Jahren doch recht enttäuscht, dass sie eigentlich noch mal einen BWL-Bachelor machen muss, weil die ECTS nicht reichen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JS »

julée hat geschrieben:Jeder Bachelor-Abschluss ist angeblich ein erster berufsqualifizierender Abschluss - aber ein Master-Studium wird gleichwohl gefördert. Also warum sollte dann ein Ergänzungsstudium, das zum 1. Staatsexamen als weiterem berufsqualifizierenden Abschluss führt, nicht gefördert werden? Die Master-Varianten, die in Mannheim alternativ angeboten werden, sind (wenn mich nicht alles täuscht) förderungsfähig - das halte ich für ein bizarres Ergebnis. Mit Rosinenpickerei hat das wenig zu tun. Und konsequent ist Deine Argumentation insoweit auch nicht.
So ist es.
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von OJ1988 »

Bizarr ist in meinen Augen eher die "Logik" des Gesetzes, einerseits einen Bachelor als berufsqualifizierenden Abschluss einzustufen (dass er das je nach Studiengang de facto nicht ist, ist mir bekannt), andererseits dann dennoch den Master zu fördern.
Parabellum
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von Parabellum »

Das ist so eine typische Juristenkritik an Gesetzen. Als ob systematische Schlüssigkeit ein Selbstzweck wäre.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von OJ1988 »

Und das in einem Forum für Juristen. Komisch.
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Tibor
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von Tibor »

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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von Flanke »

OJ1988 hat geschrieben:Bizarr ist in meinen Augen eher die "Logik" des Gesetzes, einerseits einen Bachelor als berufsqualifizierenden Abschluss einzustufen (dass er das je nach Studiengang de facto nicht ist, ist mir bekannt), andererseits dann dennoch den Master zu fördern.
Nochmals: Der Master löst den alten Magister bzw. das alte Diplom ab, die voll förderungsfähig waren. Ungeachtet der zweigliedrigen Struktur des Bologna-Modells sollten die Studierenden förderungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Außerdem sollte ein förderungsrechtlicher Anreiz gesetzt werden, das Vertiefungsangebot anzunehmen, das in dem Master liegt. Das sind m.E. völlig plausible und systemkonforme Erwägungen. Es gibt kein unverrückbares förderungsrechtliches Dogma, dass nur der erste Abschluss gefördert werden kann und alles andere ist Teufelszeug.
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von OJ1988 »

Na, der Grundimpuls war doch, die Leute analog zu der angelächsischen Berufswelt früher aus den Unis rauszukriegen. Dass förderungstechnisch im Ergebnis einfach alles so bleibt wie früher, nur dass das Studium abstrakt zweigeteilt wird und die Begriffe schön geil englisch klingen, entspricht diesem Motiv nicht so ganz.
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von Flanke »

OJ1988 hat geschrieben:Na, der Grundimpuls war doch, die Leute analog zu der angelächsischen Berufswelt früher aus den Unis rauszukriegen. Dass förderungstechnisch im Ergebnis einfach alles so bleibt wie früher, nur dass das Studium abstrakt zweigeteilt wird und die Begriffe schön geil englisch klingen, entspricht diesem Motiv nicht so ganz.
Nein, der Grundimpuls war eine europaweite Harmonisierung der Studienabschlüsse, um die Mobilität der Studierenden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu erhöhen. Ziel war dagegen keineswegs, möglichst viele Studierende mit möglichst schmalspurigen Abschlüssen möglichst schnell aus der Hochschule rauszukriegen. Das ist schlicht ein fundamentales Fehlverständnis des Bologna-Prozesses.

Davon abgesehen, scheint ja hier im Grundimpuls dieses Threads inzwischen Einigkeit zu bestehen, nämlich dass für eine förderungsrechtliche Ungleichbehandlung der Mannheimer Bachelor-StEx-Studierenden gegenüber Bachelor-Master-Studierenden keine nachvollziehbaren Gründe bestehen. Die Förderungswürdigkeit eines Masterstudiums ist für dieses Thema ein Nebenkriegsschauplatz, da der Gesetzgeber sich nun einmal dafür entschieden hat.
OJ1988
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von OJ1988 »

Das eine schließt das andere nicht aus. Man kann ja durchaus mehr als ein Ziel verfolgen. Siehe auch hier: http://www.welt.de/geschichte/article15 ... srael.html (Förderung von internationaler Wettbewerbsfähigkeit). Dass Politiker (gerade von Seiten der Union) die Einführung des Bologna-Prozesses immer wieder mit der Klage über "Langzeitstudenten" begleitet haben, habe ich mir doch nicht eingebildet.
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Das eine schließt das andere nicht aus. Man kann ja durchaus mehr als ein Ziel verfolgen. Siehe auch hier: http://www.welt.de/geschichte/article15 ... srael.html (Förderung von internationaler Wettbewerbsfähigkeit). Dass Politiker (gerade von Seiten der Union) die Einführung des Bologna-Prozesses immer wieder mit der Klage über "Langzeitstudenten" begleitet haben, habe ich mir doch nicht eingebildet.
Aber das Ziel ist ja auch, Personen die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, denen ansonsten die finanziellen Mittel fehlen. Hättest Du ein Jurastudium angefangen, wenn man Dir zur Zwischenprüfung einen Bachelorabschluss verliehen hätte und Dir erklärt hätte, Geld fürs Studium gebe es jetzt nicht mehr, schließlich hättest Du jetzt schon einen berufsqualifizierenden Abschluss?
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Re: BaföG für Mannheimer Bachelor/StEX Kombi?

Beitrag von Flanke »

Bei den "Langzeitstudenten" ging es nicht darum, dass ein Diplom in der Regelstudienzeit länger dauert als ein Bachelor, sondern darum, dass die Regelstudienzeit in manchen Fächern von vielen ganz erheblich überschritten wurde. Das Bachelor-Master-Modell ermöglicht potenziellen Ewigstudenten (faktischen Studienabbrechern) einen gesichtswahrenden Exit mit dem Bachelor. Außerdem wurde das Satzungsrecht i.d.R. so umgestellt, dass eine quasi beliebige Verlängerung des Studiums nicht mehr möglich ist, weil man irgendwann rausfliegt.

Ansonsten scheint mir die Diskussion hier gelaufen zu sein. Wenn Du es bildungspolitisch für richtig hältst, dass es Studienförderung nur bis zum Bachelor gibt, nur zu. Man kann ja auch die völlige Abschaffung der Studienförderung für richtig halten, damit es der Markt richtet. Warum es für die Gegenposition durchaus systemkonforme Gegenargumente gibt, wurde hier zur Genüge erläutert. Politisch durchsetzbar wäre Deine Position glücklicherweise ohnehin nicht.
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