Man hat die Möglichkeit, es wie ich zu machen und auf die Abschichtung zu verzichten. Dadurch, dass die Abschichtungsmöglichkeit als eine spezielle Art des Freischusses qualifiziert wird, führt das dazu, dass man faktisch durch den Freiversuch durchfällt, wenn man auf die zivilrechtlichen Klausuren verzichtet. Schreibt man dann bis nach dem 10. Semester das Examen als Ganzes, bleibt einem der Verbesserungsversuch, wie jedem "normalen" Juristen, der durch den Freischuss durchgefallen ist, erhalten.julée hat geschrieben:Der sich vielleicht aus der Abschichtungsmöglichkeit ergebende Vorteil wird aber dadurch ausgeglichen, dass man sehr früh den SPB machen und sehr früh die Zivilrechtsklausuren schreiben muss und für die Vorbereitung der Zivilrechtsklausuren relativ wenig Zeit hat. Und man muss sehr diszipliniert sein, um im Zeitplan zu bleiben. Ich meine, auch der Verbesserungsversuch ist weg, wenn man nicht abschichtet (Julezlaw?).
Zum Thema "Nahzeitbeobachtung" sage ich lieber nichts, da rege ich mich nur ergebnislos aufOJ1988 hat geschrieben: Woran ich aber festhalte, ist, dass dieses Modell de facto als eine Variante des aus NRW bekannten Abschichtens genutzt wird. Du hast ja selbst eingeräumt, dass der LL.B. kaum vernünftige Jobaussichten zeitigt. Entsprechend dürfte der Anteil derer, die 'bis zum Ende' weitermachen, weitaus größer sein als der Anteil derer, die wirklich nur den LL.B. machen wollen. Das ist jedenfalls mein Eindruck aus mehreren Jahren "Nahzeitbeobachtung" (von, tatsächlich, Heidelberg aus) dieses Modells. Der Hauptanreiz scheint insoweit eben nicht die Möglichkeit zu sein, nach 6 Semester mit einer Art juristischem Abschluss nebst wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung bereits arbeiten gehen und so das Examen vermeiden, sondern eben das Examen aufteilen zu können. Dass ich darin nichts Ehrabschneidendes sehe, habe ich oben klargestellt.
Natürlich wird die Abschichtungsmöglichkeit genutzt, sie wird ja auch entsprechend beworben. Aber man muss sie sich "verdienen", indem man diesen, mit Verlaub, verdammt harten Bachelor packt, und zwar auch im zivilrechtlichen Examen mit Noten, mit denen man leben kann/will. Im Übrigen möchte ich der Aussage entgegentreten, dass man mit dem Bachelor keinerlei Jobaussichten hätte, wobei ich nicht bestreiten möchte, dass ich das auch nicht geglaubt habe. Natürlich sind das idR keine rein juristischen Berufe (vom Paralegal mal abgesehen), aber die Leute, die damit arbeiten wollen, tun das auch. Die meisten dürften in den unterschiedlichen Unternehmensberatungen zu finden sein, so meine Nahbereichsempirie.
Natürlich ist es ein Vorteil, wenn du es packst, vor diesem Hintergrund ein gutes zivilrechtliches Examen abzuliefern. Manche schaffen das, viele nicht. In den letzten Jahren verzichten auch immer mehr Leute auf die Abschichtungsmöglichkeit, weil es ihnen schlicht an der Zeit zum lernen gefehlt hat, und schreiben Zivilrecht erst nach sieben Semestern. Wie julée richtig geschrieben hat, gibt es die Abschichtung nur bei Einhaltung der Regelstudienzeit.Kroate hat geschrieben:Das Studium mag anspruchsvoll sein, dazu fehlt mir der Einblick. Es mag auch nicht der Beweggrund für das LL.B.-Studium sein, sich die Abschichtungsmöglichkeit zu sichern. Aber hat man durch das Abschichten eklatante Vorteile gegenüber den anderen Examenskandidaten? Ja, davon bin ich überzeugt.
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Und, um daran auch mal zu erinnern: Es ist nicht so, dass man ZR auf ewig vergessen könnte. Schließlich warten nach dem Schriftlichen die mündliche Prüfung ebenso wie das Ref.