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Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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JulezLaw
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JulezLaw »

julée hat geschrieben:Der sich vielleicht aus der Abschichtungsmöglichkeit ergebende Vorteil wird aber dadurch ausgeglichen, dass man sehr früh den SPB machen und sehr früh die Zivilrechtsklausuren schreiben muss und für die Vorbereitung der Zivilrechtsklausuren relativ wenig Zeit hat. Und man muss sehr diszipliniert sein, um im Zeitplan zu bleiben. Ich meine, auch der Verbesserungsversuch ist weg, wenn man nicht abschichtet (Julezlaw?).
Man hat die Möglichkeit, es wie ich zu machen und auf die Abschichtung zu verzichten. Dadurch, dass die Abschichtungsmöglichkeit als eine spezielle Art des Freischusses qualifiziert wird, führt das dazu, dass man faktisch durch den Freiversuch durchfällt, wenn man auf die zivilrechtlichen Klausuren verzichtet. Schreibt man dann bis nach dem 10. Semester das Examen als Ganzes, bleibt einem der Verbesserungsversuch, wie jedem "normalen" Juristen, der durch den Freischuss durchgefallen ist, erhalten.
OJ1988 hat geschrieben: Woran ich aber festhalte, ist, dass dieses Modell de facto als eine Variante des aus NRW bekannten Abschichtens genutzt wird. Du hast ja selbst eingeräumt, dass der LL.B. kaum vernünftige Jobaussichten zeitigt. Entsprechend dürfte der Anteil derer, die 'bis zum Ende' weitermachen, weitaus größer sein als der Anteil derer, die wirklich nur den LL.B. machen wollen. Das ist jedenfalls mein Eindruck aus mehreren Jahren "Nahzeitbeobachtung" (von, tatsächlich, Heidelberg aus) dieses Modells. Der Hauptanreiz scheint insoweit eben nicht die Möglichkeit zu sein, nach 6 Semester mit einer Art juristischem Abschluss nebst wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung bereits arbeiten gehen und so das Examen vermeiden, sondern eben das Examen aufteilen zu können. Dass ich darin nichts Ehrabschneidendes sehe, habe ich oben klargestellt.
Zum Thema "Nahzeitbeobachtung" sage ich lieber nichts, da rege ich mich nur ergebnislos auf ;)
Natürlich wird die Abschichtungsmöglichkeit genutzt, sie wird ja auch entsprechend beworben. Aber man muss sie sich "verdienen", indem man diesen, mit Verlaub, verdammt harten Bachelor packt, und zwar auch im zivilrechtlichen Examen mit Noten, mit denen man leben kann/will. Im Übrigen möchte ich der Aussage entgegentreten, dass man mit dem Bachelor keinerlei Jobaussichten hätte, wobei ich nicht bestreiten möchte, dass ich das auch nicht geglaubt habe. Natürlich sind das idR keine rein juristischen Berufe (vom Paralegal mal abgesehen), aber die Leute, die damit arbeiten wollen, tun das auch. Die meisten dürften in den unterschiedlichen Unternehmensberatungen zu finden sein, so meine Nahbereichsempirie.
Kroate hat geschrieben:Das Studium mag anspruchsvoll sein, dazu fehlt mir der Einblick. Es mag auch nicht der Beweggrund für das LL.B.-Studium sein, sich die Abschichtungsmöglichkeit zu sichern. Aber hat man durch das Abschichten eklatante Vorteile gegenüber den anderen Examenskandidaten? Ja, davon bin ich überzeugt.

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Natürlich ist es ein Vorteil, wenn du es packst, vor diesem Hintergrund ein gutes zivilrechtliches Examen abzuliefern. Manche schaffen das, viele nicht. In den letzten Jahren verzichten auch immer mehr Leute auf die Abschichtungsmöglichkeit, weil es ihnen schlicht an der Zeit zum lernen gefehlt hat, und schreiben Zivilrecht erst nach sieben Semestern. Wie julée richtig geschrieben hat, gibt es die Abschichtung nur bei Einhaltung der Regelstudienzeit.
Und, um daran auch mal zu erinnern: Es ist nicht so, dass man ZR auf ewig vergessen könnte. Schließlich warten nach dem Schriftlichen die mündliche Prüfung ebenso wie das Ref.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Du bestreitest, dass die meisten nicht nach dem LL.B. gehen, sondern weitermachen? Oder wie ist dein Anwurf zu verstehen?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

@OJ: (Nicht empirische) Hauptantwort bei Erstsemestern, warum sie den Studiengang gewählt haben: "BWL und Jura, konnte/wollte mich nicht entscheiden, mal schauen; Staatsexamen vielleicht" oder "BWL, super Zusatzqualifikation; auf jeden Fall Staatsexamen". Das Ergänzungsstudium nehmen übrigens schätzungsweise nur 50 % der Studienanfänger auf; einige machen einen Master und andere versuchen es allein mit dem LL.B.

Aber für denjenigen, dem Jura Spaß macht, dürfte es sich anbieten, das Staatsexamen zu vervollständigen, anstatt sich später zu ärgern, dass ihm der klassisch juristische Bereich versperrt bleibt. Wer sich sicher ist, das nicht zu wollen, wird gewiss eine Lücke finden. Gibt ja genügend Stellen, die nur einen Hochschulabschluss voraussetzen.
Zuletzt geändert von julée am Mittwoch 18. Mai 2016, 21:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JulezLaw »

Vollumfängliche Zustimmung zu julée, ca. 50% derjenigen, die den Bachelor durchziehen, machen mit dem Aufbaustudium weiter.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

@JulezLaw: Danke für die Erläuterung. Aber die Frist 10. Fachsemester ist dann für den Verbesserungsversuch fix, oder? Dh die 2 zusätzlichen Semester, die der normale Student in BW bis zum Verbesserungsversuch zur freien Verfügung hat, sind in Mannheim zwingend mit den BWL-Veranstaltungen verplant.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JulezLaw »

Nein, du kannst den Verbesserungsversuch auch, unabhängig von der Abschichtung, innerhalb eines Jahres schreiben (ich hoffe, ich hab die Frage richtig verstanden ;) ). Die meisten, die jetzt nach der Abschichtung im September in den Verbesserungsversuch gehen, schreiben auch wieder im September, um sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

50%? Das würde mich sehr überraschen, da es sich bei den Inhabern des Mannheimer LL.B. ja um Leute handelt, die den zivilrechtlichen Teil des Examens bereits geschrieben haben. Das ist doch ein erheblicher Anreiz, den ungleich wertvolleren Abschluss 'Staatsexamen' dann auch zu verkomplettieren.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

JulezLaw hat geschrieben:Nein, du kannst den Verbesserungsversuch auch, unabhängig von der Abschichtung, innerhalb eines Jahres schreiben (ich hoffe, ich hab die Frage richtig verstanden ;) ). Die meisten, die jetzt nach der Abschichtung im September in den Verbesserungsversuch gehen, schreiben auch wieder im September, um sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen.
Okay, das war vielleicht missverständlich formuliert. Die Unabhängigkeit von der Abschichtung habe ich verstanden, auch dass man ggf. nach dem 7. Semester die Zivilrechtsklausuren allein für den Bachelor-Abschluss schreiben kann.

Mein Punkt ist: man muss trotz des gesamten Programms - wie alle anderen Studenten in BW - spätestens am Ende des 10. Fachsemesters erstmalig zum (vollständigen) Examen antreten, ansonsten ist der Verbesserungsversuch futsch. Dh derjenige, der erstmals nach dem 11. Fachsemester antritt, muss, wenn er besteht, mit dem Ergebnis leben. Im regulären Staatsexamensstudiengang kann man in BW - wenn man sich vom Freischuss verabschiedet - frei entscheiden, ob man sich nach dem 8., 9. oder 10. Fachsemester examensreif fühlt. Ich habe nach dem 8. Fachsemester geschrieben, hätte aber auch genauso gut noch ein Jahr lang rumgammeln können, ohne den Verbesserungsversuch zu verlieren. Die Zeit ist im Mannheimer Modell nicht mehr vorgesehen, da irgendwann der BWL-Teil absolviert werden will.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:50%? Das würde mich sehr überraschen, da es sich bei den Inhabern des Mannheimer LL.B. ja um Leute handelt, die den zivilrechtlichen Teil des Examens bereits geschrieben haben. Das ist doch ein erheblicher Anreiz, den ungleich wertvolleren Abschluss 'Staatsexamen' dann auch zu verkomplettieren.
Die Investition von zwei weiteren Jahren macht aber nur Sinn, wenn einem Jura wirklich liegt und wenn man Aussicht hat, das Examen auch wirklich zu bestehen. In Mannheim ist in den letzten Herbstkampagnen die Durchfallquote erstaunlich niedrig gewesen - das würde ich durchaus damit erklären, dass vermehrt diejenigen nach dem LL.B. aufhören, die sich eher schwer tun. Und wer feststellt, dass ihm BWL mehr Spaß macht, hat ja mit dem LL.B. eine durchaus interessante Qualifikation, die sich dann besser mit Berufserfahrung oder einem Master aufwerten lässt als mit einem möglicherweise missglückten Versuch, das 1. Examen zu vervollständigen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Man macht aber keinen Doppel-Bachelor, oder? Man hat "nur" den LL.B., nicht noch einen BWL-Bachelor, sehe ich das richtig?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Man macht aber keinen Doppel-Bachelor, oder? Man hat "nur" den LL.B., nicht noch einen BWL-Bachelor, sehe ich das richtig?
Korrekt. Der Übergang in einen normalen BWL-Master ist soweit ich das mitbekommen habe, dann auch gar nicht so einfach, weil der BWL-Anteil im LL.B. zwar (für ein Jurastudium) hoch ist, aber oft nicht den Anforderungen genügt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

julée hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Man macht aber keinen Doppel-Bachelor, oder? Man hat "nur" den LL.B., nicht noch einen BWL-Bachelor, sehe ich das richtig?
Korrekt. Der Übergang in einen normalen BWL-Master ist soweit ich das mitbekommen habe, dann auch gar nicht so einfach, weil der BWL-Anteil im LL.B. zwar (für ein Jurastudium) hoch ist, aber oft nicht den Anforderungen genügt.
Das war eben auch der Grund für meine Frage. Wenn dieser Weg also schwierig (ggf. kaum möglich) ist, dürfte das eher noch die Motivation stärken, halt noch die 2 Jahre dranzuhängen. Und überhaupt spricht das gegen die Vorstellung, dass Erstsemester mit offenen Karten in den Studiengang gehen, um sich dann im Laufe der Zeit für Jura oder für BWL zu entscheiden. Denn das Pendel scheint ja doch maßgeblich in Richtung 'Jura' auszuschlagen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Es gibt tatsächlich Leute, (sogar 50% der Studenten in Mannheim), die nachdem sie das "Zivilrechtsexamen" inklusive BWL bestanden haben die Segel streichen, weil sie nicht glauben nach zwei Jahren Vorbereitung Straf- und ÖRecht rocken zu können? :eeeek:
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Eben. Wobei die vorgebliche Motivation laut julée zugegebenermaßen die fehlende Neigung zu Jura, nicht das fehlende Zuvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit sein soll.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Das sollte man dann aber doch vorher merken und darauf reagieren. Es würden ja auch nie im Leben 50% der Examensabsolventen darauf verzichten, ins Ref zu gehen. Und da dürften auch viele dabei sein, die Jura nicht (mehr) aus Leidenschaft machen.
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