Hallo!
Ich weiß, der Drops ist gelutscht, aber an diejenigen, die Klausuren an der Uni oder im Rep korrigieren mal folgende Frage:
Gesetzt dem Fall, man beantwortet bei einer Zusatzfrage (1/3 der Klausur) die Frage nach einem Schadenersatzanspruch im Staatshaftungsrecht damit, dass man - neben § 839 BGB, Art. 34 GG - auch noch den Entschädigungsanspruch des enteignungsgleichen Eingriffs prüft und diesen als Schadenersatzanspruch tituliert, ist dann unabhängig vom Rest der Klausur diese als nicht mehr brauchbar einzustufen? Es ist logisch, dass es sich dabei um einen systematischen Fehler handelt und ich ärgere mich selbst. Aber wie "schlimm" ist das?
Danke!
tobi123
Examensklausur Bewertung
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Re: Examensklausur Bewertung
Mehr als 16; allerhöchstens 17 Punkte können das nicht mehr werden.
- JulezLaw
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Re: Examensklausur Bewertung
Hat sich unser Tobias jetzt etwa ein Alias zugelegt, damit er keinen Ärger mehr für solche Fragen bekommt?
Zum Thema: Halb so schlimm. Es fällt dem Korrektor natürlich auf und es irritiert, vielleicht schreibt er auch einen Kommentar dazu. Das versaut aber nicht die Klausur und kostet, wenn überhaupt, kaum Punkte. Also kein Stress - die Note ergibt sich nicht aus einer Rechnung für genannte Probleme, sondern aus einem Gesamteindruck.
Zum Thema: Halb so schlimm. Es fällt dem Korrektor natürlich auf und es irritiert, vielleicht schreibt er auch einen Kommentar dazu. Das versaut aber nicht die Klausur und kostet, wenn überhaupt, kaum Punkte. Also kein Stress - die Note ergibt sich nicht aus einer Rechnung für genannte Probleme, sondern aus einem Gesamteindruck.
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Re: Examensklausur Bewertung
Neee, die Sache mit dem Polizeihund habe ich ganz gut gelöst
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet