Schadensrecht -- Tipps/Fälle (Examensvorbereitung)?

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Gelöschter Nutzer

Schadensrecht -- Tipps/Fälle (Examensvorbereitung)?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

das Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB primär) halte ich für ein leidiges Thema. Klar, es gibt ein paar Basics und die Gesetzesstruktur ist mehr oder weniger eindeutig, aber leider gibt es doch (gefühlt) eine Menge seltsame BGH-Urteile, die immer wieder durch diverse Examensklausuren geistern.

Dann sitzt man in so einer Klausur und sieht, dass es da wohl ein Problem gibt, schreibt irgendetwas halbwegs Brauchbares (oder auch nicht), aber letztlich hat es nicht wirklich Hand und Fuß. Diese Unsicherheit zumindest teilweise zu beheben wäre mir lieb, deshalb suche ich nach geeigneten Fällen oder auch anderen Übersichten/Materialien, die evtl. hierüber hinweg helfen könnten.

Mein eigenes Wissen lässt sich in etwa wie folgt zusammenfassen: Ich kenne und verstehe die Differenzmethode; ich kenne die Rentabilitätsvermutung; ich kenne die einzelnen Normen der §§ 249 ff. und kann sie ungefähr anwenden.

Beispiele für Dinge, die z.T. in Probeklausuren drankamen und mit denen ich (abgesehen von Gelaber) wenig anfangen konnte:

-- Einordnung von Prothesen im Schadensrecht
-- hypothetische Mietkosten eines Ersatzwagens, der tatsächlich nicht gemietet wurde
usw.

Auch für sonstige Tipps in diesem Bereich wäre ich sehr dankbar. Hilfreich wären auch einfach ein paar Grundstrukturen/Schlagwörter, die man immer gut "an den Mann bringen kann", wenn man das konkrete Problem nicht kennt.
julée
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Re: Schadensrecht -- Tipps/Fälle (Examensvorbereitung)?

Beitrag von julée »

Zur Lektüre kann ich den Abschnitt zum Schadensrecht im Looschelders, Schuldrecht AT empfehlen. Da steht m. E. alles, was man wissen muss, sehr gut erklärt.

Und ansonsten muss man gerade bei den §§ 249 ff. BGB die Gesetzesstruktur verstanden haben (und vielleicht ein bisschen was zu den Autos gelernt haben) und dann die Vorschriften von oben nach unten abklappern und an den wichtigen Stellen (z. B. § 249 II 1 BGB "erforderlich") nachhaken. Nur mit Schlagwörtern (die es gibt, siehe Looschelders) kommt man gerade nicht weiter, wenn man nicht herausgearbeitet hat, welche Norm anwendbar ist und wo das Problem liegt. Erst wenn man das gemacht hat, kann man die Schlagwörter auspacken.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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