Remonstrationen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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dlutsche
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Remonstrationen

Beitrag von dlutsche »

Hallo,

ich hätte eine Frage zu einer etwaigen Remonstration. Vorab ist zu sagen, dass es nicht darum geht, über den Strich zu kommen. Ich bin mit der Bewertung einer Strafrechtshausarbeit nicht zufrieden und überlege nun, zu remonstrieren.

Mir ist bewusst, dass meine Arbeit keineswegs perfekt ist, doch finde ich es schade, dass einiges nicht berücksichtig wurde, da es nicht Gegenstand der Lösungsskizze war..

Ich habe an der Besprechung teilgenommen und drei Sachen aufgeworfen, die ich thematisiert habe, welche jedoch nicht Bestandteil der Lösungsskizze waren. Die Professorin hat auf meine Nachfragen zumindest in der Besprechung höflich geantwortet und sie auch nicht als Humbug abgetan.

Nun weiß ich nicht, ob ich remonstrieren soll, da ich nicht möchte, dass der Eindruck entsteht, dass ich an der Lösungsskizze zweifle.
Ich finde einfach, dass man die aufgeworfenen Fragen durchaus hätte thematisieren können, auch wenn sie nicht Gegenstand der Lösungsskizze waren.


Gibt es Erfahrungswerte? Ich habe das Gefühl, dass schnell der Eindruck entstehen kann, dass ich mich für neunmalklug halte. Ich habe einfach nur sehr viel Arbeit reingesteckt :hammer:

___________________________________________________________________________

Wer konkret wissen möchte, was ich gerne ansprechen würde, kann nun weiter lesen:

1) Jemand hat eine Trunkenheitsfahrt hingelegt und landet samt Pkw im Straßengraben. Er möchte nicht, "dass die Sache in der Öffentlichkeit bekannt wird" und wendet sich an seinen Freund, um den Wagen aus dem Graben zu ziehen.


Ich hatte den Eindruck, dass durch das Beseitigen des verdächtig im Straßengraben liegenden Pkw eine Vereitelungshandlung iSd § 258 in Frage kommt.

Daraufhin habe ich den Streit geführt, ob das Helfen bereits täterschaftliche Strafvereitelung oder straflose Beihilfe zur selbstbegünstigenden Strafvereitelung ist.


2) Im Rahmen einer Nötigung habe ich den Streit gebracht, ob nur die Drohung mit einer rechtlich unerlaubten Handlung tatbestandsmäßig ist. Diesen Streit gibt es tatsächlich. Der Professorin war dies zwar nicht bekannt, sie fand die Streitigkeit aber interessant. Es hörte sich nicht so an, als würde sie mir einen Vogel zeigen wollen.

3) Im Rahmen einer Anstiftung zur falschen uneidlichen Falschaussage habe ich im Rahmen der Strafzumessung beim Anstifter geprüft, ob die Zeugeneigenschaft ein besonderes persönliches Merkmal gem. § 28 I ist. Auch dies ist strittig.
markus87
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Re: Remonstrationen

Beitrag von markus87 »

Das ist ja alles schön und gut; aber solange nicht am Rand steht "absurd" wüsste ich nicht, warum eine Remonstration etwas bringen sollte. Nur weil etwas nicht in der Lösungskizze steht, hast du noch lange keine bessere Note verdient.
dlutsche
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Re: Remonstrationen

Beitrag von dlutsche »

Ja, du hast damit natürlich Recht. Die Hausarbeit ist mit 8 Punkten bewertet worden, also auch kein Weltuntergang, obgleich ich mir mehr erhofft habe. Zu den Punkten wurde durch Korrektor folgendes angemerkt:

1) 1. Korrektor: "war so nicht zu prüfen"
2. Korrektor: "eher fernliegend"

2) Keine Anmerkungen zur Problematik. Die Professorin kannte den Streit nicht, fand ihn aber "spannend".

3) nur Randbemerkung von 2. Korrektor: "unproblematisch" - Was meiner Meinung nach sachlich nicht ganz zutrifft, da das in der Literatur zumindest diskutiert wird


Ich habe auch noch 2 Korrekturanmerkungen in der bereits abgefassten Remonstration an sich bemängelt, wo Aufbau o. fehlender Prüfungspunkt inhaltlich zu Unrecht bemängelt wurde.



Ich will auch gerade angesichts der Note nicht rumnerven :D
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Effi
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Effi »

Gutgemeinter Rat: Hak das Ding ab.
Am Ende interessiert sich niemand für deine Noten in den Hausarbeiten. Also lern lieber fürs Examen anstatt Zeit in die Remonstration zu stecken.
I want to believe.
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Re: Remonstrationen

Beitrag von OJ1988 »

Andererseits dauert das Schreiben von so einer Remonstration auch nicht wirklich lange, die Nachweise dürftest du ja ohnehin in deiner Arbeit haben. Machs doch einfach, bevor du dich ewig rumärgerst. Ist letztlich aber ne Typfrage, wie man zum Thema Remonstration generell steht.
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Re: Remonstrationen

Beitrag von markus87 »

Kann man schon einreichen. Was aber nicht heißt, dass Effi Unrecht hat ;)
dlutsche
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Re: Remonstrationen

Beitrag von dlutsche »

Ich hab die Remo fertig geschrieben und werde es mir noch über das Wochenende überlegen. Habe heute nochmal am Lehrstuhl angerufen und da wurde mir seitens der Sekretärin mitgeteilt, dass sie in 30 Jahren Tätigkeit noch nicht erlebt hätte, dass eine Prüfungsleistung im Rahmen einer Remonstration abgewertet worden sei.

Da ich es mir nicht vorstellen kann von 8 auf unter den Strich zu kommen, hab ich eigentlich nichts zu verlieren. Also was solls. ](*,) ::roll:
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Kasimir »

dlutsche hat geschrieben:Ich hab die Remo fertig geschrieben und werde es mir noch über das Wochenende überlegen. Habe heute nochmal am Lehrstuhl angerufen und da wurde mir seitens der Sekretärin mitgeteilt, dass sie in 30 Jahren Tätigkeit noch nicht erlebt hätte, dass eine Prüfungsleistung im Rahmen einer Remonstration abgewertet worden sei.

Da ich es mir nicht vorstellen kann von 8 auf unter den Strich zu kommen, hab ich eigentlich nichts zu verlieren. Also was solls. ](*,) ::roll:
Ausser das Gespoett am Lehrstuhl und auf die "Liste" derjenigen zu kommen, die unnoetig remonstrieren. Im Ernst: Niemand interessiert sich fuer die Hausarbeitsnote spaeter. Du machst Leuten nur unnoetig Arbeit. Entsprechend werden sie reagieren. Vielleicht bekommst du noch einen Punkt, aber bis zum VB brauchst du immerhin noch zwei Punkte und die wirst du aus Prinzip nicht bekommen. Das Leben ist zudem nicht immer fair. Das ist eine ganz gute Lektion, die man im Jurastudium lernt.
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Re: Remonstrationen

Beitrag von dlutsche »

Natürlich hast du nicht Unrecht, Kasimir. Werde damit wahrscheinlich eher negativ auffallen. Dass das Leben nicht immer gerecht ist, ist mir auch klar.

Ich remonstriere aber nicht, um den Lehrstuhl eins auszuwischen oder mit Arbeit vollzuballern. Es muss auch unbeliebte Menschen auf dieser Welt geben. Ist doch schön, wenn jemand den Job freiwillig übernimmt
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Trente Steele82 »

Super Logik.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Samson
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Samson »

Wenn man an einem Lehrstuhl negativ auffällt, wird man aber ggf. als Doktorand abgelehnt. Das sollte man bedenken. Zumal es nie ratsam ist, es sich sinnlos mit Professoren zu verscherzen.

Ich war mal Betrunken in einer Vorlesung, und der Mann konnte mich noch jahre später nicht leiden..
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Mietspantrakt »

Effi hat geschrieben:Gutgemeinter Rat: Hak das Ding ab.
Am Ende interessiert sich niemand für deine Noten in den Hausarbeiten. Also lern lieber fürs Examen anstatt Zeit in die Remonstration zu stecken.
wuerde ich so pauschal nicht sagen. im vorgespraech fuer die muendliche examenspruefung waren bei mir selbst die zwischenpruefungsnoten gegenstand der eroerterung.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Samson
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Samson »

Mietspantrakt hat geschrieben:
Effi hat geschrieben:Gutgemeinter Rat: Hak das Ding ab.
Am Ende interessiert sich niemand für deine Noten in den Hausarbeiten. Also lern lieber fürs Examen anstatt Zeit in die Remonstration zu stecken.
wuerde ich so pauschal nicht sagen. im vorgespraech fuer die muendliche examenspruefung waren bei mir selbst die zwischenpruefungsnoten gegenstand der eroerterung.
Der Erörterung oder auch der Bewertung?
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Re: Remonstrationen

Beitrag von OJ1988 »

Kasimir hat geschrieben:
dlutsche hat geschrieben:Ich hab die Remo fertig geschrieben und werde es mir noch über das Wochenende überlegen. Habe heute nochmal am Lehrstuhl angerufen und da wurde mir seitens der Sekretärin mitgeteilt, dass sie in 30 Jahren Tätigkeit noch nicht erlebt hätte, dass eine Prüfungsleistung im Rahmen einer Remonstration abgewertet worden sei.

Da ich es mir nicht vorstellen kann von 8 auf unter den Strich zu kommen, hab ich eigentlich nichts zu verlieren. Also was solls. ](*,) ::roll:
Ausser das Gespoett am Lehrstuhl und auf die "Liste" derjenigen zu kommen, die unnoetig remonstrieren. Im Ernst: Niemand interessiert sich fuer die Hausarbeitsnote spaeter. Du machst Leuten nur unnoetig Arbeit. Entsprechend werden sie reagieren. Vielleicht bekommst du noch einen Punkt, aber bis zum VB brauchst du immerhin noch zwei Punkte und die wirst du aus Prinzip nicht bekommen. Das Leben ist zudem nicht immer fair. Das ist eine ganz gute Lektion, die man im Jurastudium lernt.
Naja, so pauschal auch nicht richtig. Bei dem Prof., bei dem ich mal remonstriert hatte, hab ich später ne Stelle als HiWi bekommen, obwohl die Remonstration im Rückblick ne wirklich hochgradig lächerliche Angelegenheit war (12 Punkte Erstkorrektur).
Flash
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Re: Remonstrationen

Beitrag von Flash »

Eine sachlich begründete Remonstration darf bei einem Lehrstuhl nicht zu Missmut führen. Falls dem doch so ist, würde ich dort auch nicht als Doktorand hingehen.

Die (wenigen) Remonstrationen, die ich im Bekanntenkreis mitbekommen habe wurden auch alle sachlich und professionell bearbeitet; in einem Fall (solide Note in der Hausarbeit, aber eben keine vollumfänglich überzeugende Korrektur) wurde - ähnlich wie andere hier ja auch berichten - die remonstrierende Person kurz darauf Hiwi und steht nunmehr kurz vor Abschluss der Promotion an eben diesem Lehrstuhl.

Das "Ob" der Remonstration bleibt natürlich trotzdem abhängig von einer Kosten-Nutzen-Entscheidung. Im konkreten geschilderten Fall hätte ich es wohl gelassen (oder die Zeit, die mit dem Verfassen von Postings auf jurawelt verbracht wurde in die Remonstrationsbgeründung gesteckt ;) ).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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