Freischuss: Berechnung der Frist bei Vorstudium

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Freischuss: Berechnung der Frist bei Vorstudium

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Servus,

ich beginne gerade mein Examen zu planen. Studiere in NRW. Habe vor einiger Zeit gelesen, dass u.U. ein Vorstudium (habe Bachelor + Master in BWL) bereits die 8-Semester-Frist für den Freischuss in Gang setzen kann, insbesondere wenn Jura-Inhalte vorhanden waren. Wollte nun nochmal genauer nachschauen, finde aber nichts mehr diesbezüglich. Außer:
Bei der Berechnung der Semesterzahl bleiben Semester, in denen der Prüfling Rechtswissenschaften nur im Nebenfach (z.B. in einem Magisterstudiengang) studiert hat, grundsätzlich unberücksichtigt, wenn das Nebenfach lediglich einen Teilbereich der Rechtswissenschaft (z.B. Zivilrecht) umfasst hat und ein ordnungsgemäßes Hauptstudium absolviert worden ist. Entsprechende Nachweise sind dem Justizprüfungsamt vorzulegen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn Leistungen aus einem Nebenfach- oder Vorstudium angerechnet werden. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Semestereinstufung der Universität keine Bindungswirkung im Hinblick auf § 25 JAG entfaltet. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Justizprüfungsamt in Verbindung zu setzten, um die Einstufung zu klären
(OLG Köln).

Im Nebenfach habe ich zumindest laut meiner damaligen Studiengangsbezeichnung kein Jura studiert, sondern reine BWL. In dem Studium kam ein 10-Credit-Jura Modul vor, was aber noch nicht mal auf dem Niveau eines Propädeutikums lag.

Hat jemand Infos über die Fristberechnung in so einem Fall? Wollte mich mal vorab erkundigen, bevor ich schlafende Hunde beim JPA wecke ;-)

Danke vorab ; )
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