Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
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Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Ich hatte heute das Problem, dass ich bei einer dreiteiligen Klausur (Schuldrecht) bei der letzten Frage keine Ahnung hatte, was zu prüfen war (Eigentlich ist die Auswahl nicht so groß )
Ich hatte aber noch 20 Minuten Zeit und dachte mir, ich schreibe besser irgendwas als gar nichts.Also habe ich eine relativ abwegige Anspruchsgrundlage schnell verneint und dann mit einer kruden Argumentation eine andere bejaht, in dem Wissen, dass es wahrscheinlich falsch ist.
In dem konkreten Fall werde ich die Antwort durch die Benotung bekommen, aber im Allgemeinen: Wenn man bei einer bestimmten Frage nichts weiß, soll man dann lieber gar nichts schreiben? Wenn es für jede Aufgabe x Punkte gibt, dann habe ich evtl. davon profitiert. Wenn es aber ganz subjektiv nach dem Gesamteindruck geht, dann kann ich mir vorstellen, dass es sich schlecht auf die Note auswirkt, wenn man sein Unwissen offenbart, statt gar nichts zu schreiben.
Ich hatte aber noch 20 Minuten Zeit und dachte mir, ich schreibe besser irgendwas als gar nichts.Also habe ich eine relativ abwegige Anspruchsgrundlage schnell verneint und dann mit einer kruden Argumentation eine andere bejaht, in dem Wissen, dass es wahrscheinlich falsch ist.
In dem konkreten Fall werde ich die Antwort durch die Benotung bekommen, aber im Allgemeinen: Wenn man bei einer bestimmten Frage nichts weiß, soll man dann lieber gar nichts schreiben? Wenn es für jede Aufgabe x Punkte gibt, dann habe ich evtl. davon profitiert. Wenn es aber ganz subjektiv nach dem Gesamteindruck geht, dann kann ich mir vorstellen, dass es sich schlecht auf die Note auswirkt, wenn man sein Unwissen offenbart, statt gar nichts zu schreiben.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Wenn du partout nicht weißt, auf welche Anspruchsgrundlage abzustellen ist, dann klapper am besten die "Ebenen" ab (vertrag-vertragsähnlich-dinglich-deliktisch-erlangt ohne rechtsgrund usw.).
Überdurchschnittlich oft landet man in solchen Fällen meiner Erfahrung nach übrigens bei § 812 oder GoA.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Ich bin im zweiten Semester, also musste es eigentlich was mit §§280 ff. sein. Die ersten beiden Aufgaben waren ein Witz (Mehr oder weniger Fälle aus der Vorlesung), da dient die dritte Aufgabe wahrscheinlich der Notendifferenzierung nach oben und war dementsprechend bei einem einfachen Abklappern nicht zu sehen (Jedenfalls für Zweitsemester)OJ1988 hat geschrieben:Wenn du partout nicht weißt, auf welche Anspruchsgrundlage abzustellen ist, dann klapper am besten die "Ebenen" ab (vertrag-vertragsähnlich-dinglich-deliktisch-erlangt ohne rechtsgrund usw.).
Überdurchschnittlich oft landet man in solchen Fällen meiner Erfahrung nach übrigens bei § 812 oder GoA.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
§ 426 bgb?
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Es ging darum, dass die Übergabe u. Übereignung bei einer Bringschuld nicht möglich war, weil der Kunde nicht anwesend war.
Auf dem Rückweg ist ein Unfall passiert (leichte Fahrlässigkeit, Unmöglichkeit etc.) und er musste wegen des belegten Kofferraums die Sache dann noch zurück zu seinem Geschäftsgelände bringen, bevor er zu einem anderen Kunden fahren konnte, was er sonst direkt machen wollte.
Kaufpreiszahlung war Frage 2 (Klassiker ),
Frage 3 war Zahlung der Benzinkosten für die zusätzliche Fahrtstrecke.
Sicherlich ganz einfach...
Auf dem Rückweg ist ein Unfall passiert (leichte Fahrlässigkeit, Unmöglichkeit etc.) und er musste wegen des belegten Kofferraums die Sache dann noch zurück zu seinem Geschäftsgelände bringen, bevor er zu einem anderen Kunden fahren konnte, was er sonst direkt machen wollte.
Kaufpreiszahlung war Frage 2 (Klassiker ),
Frage 3 war Zahlung der Benzinkosten für die zusätzliche Fahrtstrecke.
Sicherlich ganz einfach...
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
§§ 280, 286; 304 BGB
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Okay, das wäre mit einem Blick ins Gesetz machbar gewesenOJ1988 hat geschrieben:§§ 280, 286; 304 BGB
Gott.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Zunächst schließe ich mich OJ1988 an: Ebenen abklappern.chaosm21 hat geschrieben:im Allgemeinen: Wenn man bei einer bestimmten Frage nichts weiß, soll man dann lieber gar nichts schreiben?
I.Ü.: Wenn du innerhalb der Prüfung einer AGL an ein Problem gerätst, von dessen Lösung du keine Ahnung hast, dann vermeide folgenden - häufig gemachten - Fehler: einfach drum herum schreiben. Das mag zwar bequemer erscheinen, weil man sich sicherer fühlt. Aber zu Punkten führt ein solches Vorgehen nicht. Wirf dann lieber die Frage auf, deren Lösung dir nicht einfallen will und versuch eine irgendwie passende Lösung zu entwicklen und an Normen anzuknüpfen. Gar nichts zu schreiben oder dem Problem aus dem Weg zu gehen ist die schlechteste Variante.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Klausurtaktik- Ahnungslosigkeit
+1Brainiac hat geschrieben:Gar nichts zu schreiben oder dem Problem aus dem Weg zu gehen ist die schlechteste Variante.
Die zweitschlechteste Variante ist allerdings mE völlig kopfloses drauflosschreiben.
Wenn man dann in seinem Lösungsversuch ein paar extreme Fehler einbaut, kann das der Gesamtnote sogar schaden. Daher etwas vorsichtig vorgehen und überlegen ob man nicht z.B. gerade durch seine "eigene" Lösung eines der wichtigen Grundprinzipien des Zivilrechts missachtet.