Du bist zu großzügig. Seit dem Regelsbergerschen Lehrbuch des Pandektenrechts ist im Zivilrecht eigentlich nichts mehr veröffentlicht worden, was den Namen Lehrbuch verdient.Phaidros hat geschrieben:Also zumindest die "großen" Münsteraner Lehrbuchschreiber waren wissenschaftlich nicht gerade Granaten. Wenn man bedeutende Lehrbücher sucht, dann sind das wohl eher solche wie Enneccerus/Nipperdey zum Bürgerlichen Recht, oder - als moderner Klassiker - Karsten Schmidt zum Handelsrecht.Tibor hat geschrieben:Das klassische Lehrbuch hat ohnehin ausgedient. Es gibt nicht mehr "den Schmitz zum Blablarecht". Früher mag das anders gewesen sein, man trug die Urheberschaft eines wichtigen Lehrbuchs auf die Stirn geschrieben, denn zumindest Studenten haben mit einem Namen dann "das Buch" verbunden. Das halt mal für Wessels, Brox, Wolf und Co.
Wer ist eigentlich "Rolf Schmidt"?
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Re: Wer ist eigentlich
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Re: Wer ist eigentlich
Und im Vergleich zu Windscheid ist Regelsberger ja auch eher der Rolf Schmidt der PandektistenSwann hat geschrieben:Du bist zu großzügig. Seit dem Regelsbergerschen Lehrbuch des Pandektenrechts ist im Zivilrecht eigentlich nichts mehr veröffentlicht worden, was den Namen Lehrbuch verdient.