Hallo,
ich schreibe momentan meine erste Hausarbeit (Strafrecht). Leider bin ich noch etwas unsicher bzgl. der Angabe von Fußnoten, obwohl ich
bereits ein Buch zu Rate gezogen habe und einen Crashkurs in der Uni besucht habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Hauptproblem ist, dass ich mir nicht sicher bin, wie viele Nachweise ich pro Fußnote hinschreiben soll. Es hieß im Kurs: "So viele wie möglich!"
Wie aber ist das gemeint? Wenn ich jetzt z.B. eine Definition in einem Lehrbuch gefunden habe und diese zitieren will, wurde sie schon meist vom
Autor des Lehrbuches selbst zitiert. Soll ich dann neben der Primärquelle (z.B. Gerichtsentscheidung) auch noch die Sekundärquelle (Lehrbuch) angeben?
Mir erschließt sich der Sinn nicht ganz. Letztendlich ist doch nur die Primärquelle entscheidend, weil im Zitat daraus ohnehin das gleiche steht. Oder etwas nicht?
Ist es ratsam nur die Primärquelle hinzuschreiben oder sollte man immer auch die Sekundärquelle aufschreiben, in der man auch auf die bestimmte Meinung gestoßen ist?
LG
Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Moderator: Verwaltung
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Grundsätzlich würde ich sagen, je wichtiger das Problem, desto mehr Quellen sollten aufgeführt werden. Primärquelle ist ganz gut und vielleicht noch die aktuellste Quelle, um zu zeigen, dass der Grundsatz immer noch gilt.
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
"Je mehr desto besser" dürfte (nur) bei wichtigen Meinungsstreits gelten. Dort ist es sicher wichtig, jede Meinung ordentlich zu unterfüttern. Wenn z.B. die hM aus der Rechtsprechung stammt, sollte man neben dem ursprünglichen Urteil und den Folgeurteilen (inkl. des aktuellsten) auch zustimmende Literaturstimmen anführen.
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Ja, Entscheidungen Großer Senate sollten immer in der Fußnote auftauchen, sofern es sie zu dem Thema gibt
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Ich hatte am Anfang des Studiums das Problem, zu wenig Fussnoten zu haben - ich hab das damals teilweise dadurch gelöst, dass ich jeden Satz im Meinungsstreit einer anderen Quelle zugeordnet habe, die aber alle denselben Standpunkt vertreten haben.
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Zitieren ist kein Selbstzweck. Wenn es bspw. um völlig unstreitige Definitionen ('Wegnahme' iRd § 242 StGB) geht, ist es verfehlt, 10 Kommentarstellen aufzulisten, die alle genau dasselbe sagen.
- Mr_Black
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Re: Mehrere Nachweise in einer Fußnote ratsam?
Wenn es nur eine Primärquelle gibt (z.B. ein knackiger Leitsatz aus einem Gerichtsurteil) und alle anderen das nur wiederholen, dann zitiere die Primärquelle.
Wenn es um aber um einen Meinungsstreit oder eine bestimmte Wertung zu einem Problem geht, dann zitiere am Besten mehrere Quellen, die diese Auffassung vertreten.
Wenn es um aber um einen Meinungsstreit oder eine bestimmte Wertung zu einem Problem geht, dann zitiere am Besten mehrere Quellen, die diese Auffassung vertreten.
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Orkan der Rechtspflege
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