Sinn und Unsinn große Übungen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Jora
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Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Jora »

Hey Leute also ich komme jetzt ins dritte Sem und hab die Zwischenprüfung jetzt auch bestanden. Ich studiere ja in Niedersachsen und dort gibt es "große Übungen". Sind diese überhaupt sinnvoll? An NRW Unis existieren solche Übungen nicht. Deswegen wollen jetzt viele nach der bestandenen Zwischenprüfung nach NRW wechseln.

Ich möchte unbedingt den Freischuss machen. Mir ist schon der Gedanke viel zu krass, nur zwei Versuche zu haben, den ersten dann zu versenken und dann ein Jahr nur auf den "allerletzten" Versuch hin zu lernen. Das wär mir eine Nummer zu heftig. Deswegen möchte ich in jedem Fall den Freiversuch wahrnehmen. Mit den großen Übungen hier in Niedersachsen habe ich jedoch den Eindruck, dass einem das Leben unnötig schwerer gemacht wird. Viele höhere Semester behaupten die Klausuren wären leichter als die der Zwischenprüfungen und generell würden die Profs vorher Gebiete vorgeben. Würde ich jetzt nach NRW wechseln nach bestandener Zwischenprüfung wäre ich abgesehen vom Schwerpunkt scheinfrei und könnte dann direkt ins Rep gehen. Ich meine das ist doch viel effektiver oder nicht? Im Rep die Klausuren ständig zu üben. Da ist der Lerneffekt doch viel größer als wenn man große Übungen macht, die sowieso nicht ans Examensniveau herankommen. Mal abgesehen davon das diese Übungen die Studienzeit insgesamt in die Länge ziehen.

Was ist eure Meinung ?

Hier in Niedersachsen durchziehen und große Übungen machen, dann müssste ich wahrscheinlich den staatlichen Teil vor dem Schwerpunkt machen?
Oder nach NRW gehen und sofort in den Schwerpunkt ohne große Übungen einsteigen und danach dann direkt ins Rep ?
arlovski
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von arlovski »

auch in NRW gibt es große übungen.

wegen denen braucht man auch nicht rumzuheulen. sind halt klausuren in gebieten die man eh draufhaben muss. kann man ohne druck nebenbei mitschreiben, rechtsbiete werden vorher eingegrenzt, keine beschränkung der versuche, 3 klausuren pro semester usw.

mit freischuss, rep und was weiß ich hat das auch nichts zu tun.
Jora
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Jora »

arlovski hat geschrieben:auch in NRW gibt es große übungen.

wegen denen braucht man auch nicht rumzuheulen. sind halt klausuren in gebieten die man eh draufhaben muss. kann man ohne druck nebenbei mitschreiben, rechtsbiete werden vorher eingegrenzt, keine beschränkung der versuche, 3 klausuren pro semester usw.

mit freischuss, rep und was weiß ich hat das auch nichts zu tun.
In Münster und Bielefeld gibt es keine großen Übungen

Natürlich hats was mit dem Freischuss zu tun. Unabhängig vom Schwierigkeitsgrad ist es nun mal Aufwand den man betreiben muss. (Dreimal eine Klausur und eine HA). Dementsprechend kann ein Studium an einer Uni mit großen Übungen länger dauern als an einer ohne.
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Ara
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Ara »

In der Examensvorbereitung konnte ich Gebiete wo ich große Klausuren drin geschrieben habe um einiges besser als die anderen Gebiete, die ich nur so mal nebenbei bissel gelernt hatte.

Von daher: Ja sinnvoll.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
arlovski
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von arlovski »

wie stellst du dir denn bitte eine übung vom aufwand vor? das ist im endeffekt wie ein klausurenkurs mit besprechung, nur leichter. so zum einstieg. das hält dich nicht von irgendetwas ab, viel mehr hilfts dir - das war auch früher der sinn der übungen, vor uni-reps. fand die übungen im vergleich zur zwischenprüfung mega entspannt, weils keine sau interessiert und man dinge behandelt die man eh können muss, spätestens dann im examen. aufwand waren pro semester 3 vorlesungseinheiten + die klausur. schrecklich...
Jora
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Jora »

Achso :lmao:

Ich dachte ne große Übung würde so ablaufen, dass eine Klausur wie in der Zwischenprüfung gestellt wird aber hier der gesamte Stoff des Fachgebietes drankommen kann.
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Tibor
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Tibor »

Jora hat geschrieben:Achso :lmao:

Ich dachte ne große Übung würde so ablaufen, dass eine Klausur wie in der Zwischenprüfung gestellt wird aber hier der gesamte Stoff des Fachgebietes drankommen kann.
Die große Übung führte früher zum großen Schein, der früher Voraussetzung für die Zulassung zum Examen war.
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von markus87 »

Jora hat geschrieben:Achso :lmao:

Ich dachte ne große Übung würde so ablaufen, dass eine Klausur wie in der Zwischenprüfung gestellt wird aber hier der gesamte Stoff des Fachgebietes drankommen kann.
Je nach Prof ist es genau so.
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Anne_Boleyn »

Bei uns gab es auch große Übungen, die Voraussetzungen für die großen Scheine waren. Bei uns waren die Klausuren recht schwer, aber damit auch eine gute Übung fürs Examen. Auch als Überprüfung, ob man den Stoff des jeweiligen Rechtsgebiets drauf hat, fand ich das sehr sinnvoll. Und es ist sicher gut das Rechtsgebiet schon mal für die Übung gelernt zu haben, als wenn man sich erst in der Examensvorbereitung damit intensiver befasst.
Bei uns haben auch einige das Bundesland gewechselt, weil in Rheinland-Pfalz die großen Scheine Voraussetzung für die Examenszulassung waren. Letztlich haben es viele bereut. Denn im Klausurenkurs ist bei vielen die Motivation doch eher geringer. Es wird teilweise zusammengearbeitet oder währenddessen ins Skript geschaut. Viele geben dort auch nur Lösungsskizzen ab. Letztlich taten sich diese Leute dann im Examen deutlich schwerer.
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Tibor
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Tibor »

Kann mir mal jemand erklären, warum eine große Übung denn den Freischuss verhindert?

Freischuss ist doch bspw.
JAO BERLIN hat geschrieben:Meldet sich ein Prüfling nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichen Studium spätestens zu der auf den Vorlesungsschluss des achten Fachsemesters folgenden Prüfungskampagne zur Prüfung und besteht er in dieser Prüfungskampagne die Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch).
Rechnen wir mal:
1.-3. Semester = Grundstudium bis Zwischenprüfung
4.-5. Semester = Hauptstudium (große Übung)
5.-6. Semester = Schwerpunkt
7.-8. Semester = Examensvorbereitung
:-k
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von cad »

Tibor hat geschrieben:Kann mir mal jemand erklären, warum eine große Übung denn den Freischuss verhindert?

Freischuss ist doch bspw.
JAO BERLIN hat geschrieben:Meldet sich ein Prüfling nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichen Studium spätestens zu der auf den Vorlesungsschluss des achten Fachsemesters folgenden Prüfungskampagne zur Prüfung und besteht er in dieser Prüfungskampagne die Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch).
Rechnen wir mal:
1.-3. Semester = Grundstudium bis Zwischenprüfung
4.-5. Semester = Hauptstudium (große Übung)
5.-6. Semester = Schwerpunkt
7.-8. Semester = Examensvorbereitung
:-k
Da hast du aber was vergessen:
§ 13 Abs. 2 JAO Berlin hat geschrieben:Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 bleiben folgende Fachsemester, insgesamt aber nicht mehr als vier, unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung:
5. ein Fachsemester, wenn der Prüfling die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vollständig abgelegt hat
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Tibor
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Re: Sinn und Unsinn große Übungen

Beitrag von Tibor »

Also hat man noch ein Semester mehr Zeit.
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