Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Nachtlicht
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Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

Hallo zusammen! Ich stehe vor der Frage, ob ein Jurastudium im fortgeschrittenen Alter noch sinnvoll sein kann. Mir geht es dabei nicht um die Frage des Studiums an sich, sondern um die Aussichten nach dem Studium.

Inwieweit ist das Lebensalter ein Ausschlusskriterium bei Einstellungen, und zwar sowohl im Staatsdienst als auch bei international ausgerichteten Großkanzleien? Gerade im Staatsdienst liest man immer wieder von Altersgrenzen (z.B. 35 Jahre), aber wie absolut sind diese zu sehen? Bei Großkanzleien vermute ich, dass die Sache flexibler gehandhabt wird; dies ist aber mangels handfester Fakten meinerseits eine bloße Vermutung.

Meinen bisherigen Lebenslauf brauche ich nicht zu verstecken; auch bin ich mir sicher, dass ich ein Jurastudium sehr gut bewältigen und abschließen könnte. Ja, ich weiß um die Stoffmenge und die Bedeutung eines Prädikatsexamens. (Ich habe wohl den einzigen anderen Studiengang studiert, der es im Hinblick auf die Stoffmenge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt beherrscht werden will, mit Jura aufnehmen kann - und hatte keinerlei Probleme damit).
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Tibor
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Tibor »

Nachtlicht hat geschrieben:... Ja, ich weiß um die Stoffmenge und die Bedeutung eines Prädikatsexamens. (Ich habe wohl den einzigen anderen Studiengang studiert, der es im Hinblick auf die Stoffmenge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt beherrscht werden will, mit Jura aufnehmen kann - und hatte keinerlei Probleme damit).
Jetzt bin ich neugierig.
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Tibor
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Tibor »

Ich hätte ja auf einen Bachelor in Afrikanistik getippt.
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Pillendreher
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Pillendreher »

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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Pillendreher hat geschrieben:Grundschullehramt.
=D>
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...
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Ara
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Ara »

So einen hatte ich auch im 1. Semester. Wollte unbedingt in eine Großkanzlei und sah seine Chance dadurch schwinden, dass er in der BGB AT Klausur nur 3 Punkte holte... Am Ende war die nicht geschaffte Zwischenprüfung wohl das ausschlaggebende Kriterium... Der hatte übrigens auch ne abgeschlossen Lehramtsausbildung (aber keine Grundschule :P) hinter sich.

Zum Thread: Ich würde nie jemanden empfehlen Jura zu studieren, wenn er zwingend nen Beruf nachgehen möchte, der ein Prädikatsexamen voraussetzt... Dafür ist nicht nur das Prädikatsexamen viel zu schwer zu kalkulieren, sondern das Studium auch viel zu anstrengend um lediglich viel Geld und Prestige zu kriegen... Da muss man Spaß am juristischen Arbeiten haben und dann würde man auch in ner 0815 Kanzlei mit seinem Ausreichend zufrieden sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

Tibor hat geschrieben: Jetzt bin ich neugierig.
duhastangefangen hat geschrieben:Kommt eigentlich nur Tiermedizin in Betracht.
Tibor hat geschrieben:Ich hätte ja auf einen Bachelor in Afrikanistik getippt.
Pillendreher hat geschrieben:Grundschullehramt.
Ja genau - einen Kombi-Bachelor Afrikanistik/Tiermedizin auf Grundschullehramt... :D

Naja - Tiermedizin war nicht ganz schlecht geraten, nur war mein Studium eben ganz auf eine Untergattung der Menschenaffen spezialisiert.
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Pillendreher
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Pillendreher »

Kinderpädagogik?
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

Ara hat geschrieben:So einen hatte ich auch im 1. Semester. Wollte unbedingt in eine Großkanzlei und sah seine Chance dadurch schwinden, dass er in der BGB AT Klausur nur 3 Punkte holte... Am Ende war die nicht geschaffte Zwischenprüfung wohl das ausschlaggebende Kriterium... Der hatte übrigens auch ne abgeschlossen Lehramtsausbildung (aber keine Grundschule :P) hinter sich.
Ich wollte nicht als arrogant rüberkommen; dass das Ergebnis eines Examens zum Teil Glückssache ist (Thema, Tagesform), ist mir auch klar. Es geht mir eher darum, dass ich mich über die Chancen informieren möchte, die man bei einem Berufseinstieg im fortgeschrittenen Alter, sagen wir mit um die 40, noch hat. Ich denke, dass sind legitime Fragen, die man vor dem Abenteuer eines Zweitstudiums abklären sollte.
Ara hat geschrieben: Zum Thread: Ich würde nie jemanden empfehlen Jura zu studieren, wenn er zwingend nen Beruf nachgehen möchte, der ein Prädikatsexamen voraussetzt... Dafür ist nicht nur das Prädikatsexamen viel zu schwer zu kalkulieren, sondern das Studium auch viel zu anstrengend um lediglich viel Geld und Prestige zu kriegen... Da muss man Spaß am juristischen Arbeiten haben und dann würde man auch in ner 0815 Kanzlei mit seinem Ausreichend zufrieden sein.
Dass die Freude am Beruf und die intrinsische Motivation wichtig sind, verstehe ich sehr gut. Schließlich ist der Mangel an Freude in meinem jetzigen Beruf einer der Gründe, warum ich mir überhaupt Gedanken darüber mache, noch einmal etwas Neues anzufangen.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Theopa »

Jura ist wohl einer der wenigen Bereiche, in dem das Lebensalter erst sehr spät auf der Liste der Einstellungskriterien eines Arbeitsgebers auftaucht.
Die Großkanzleien wollen eher die "formbaren" (negativer ausgedrückt: die naiven und beeinflussbaren) Absolventen Ende 20 bzw. Anfang 30, der Staat muss irgendwo Grenzen ziehen. In den anderen Bereichen macht es aber wohl keinen sehr großen Unterschied. Aus der Mandanten-Sicht könnte ein gehobeneres Alter eher positiv wirken.

Sofern du nur das Interesse an der praktischen Medizin verloren hast, könntest du in den ersten Jahren (bis sämtliche Methoden überholt sind) im medizinrechtlichen Bereich einige Vorteile haben: Unter anderem einen eingebauten Sachverständigen ;)
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

@Theopa

Danke für den bisher konstruktivsten Beitrag in diesem Faden...!

In der Theorie ist Medizin durchaus interessant, allerdings ist in kaum einem anderen Fach die Kluft zur Praxis derart groß. Ähnliches wird manchmal ja auch von der Rechtswissenschaft behauptet; allerdings spielt sich das meiner Meinung nach auf einer gänzlich anderen Ebene ab. Von daher habe ich nichts dagegen, mein medizinisches Wissen einzubringen.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Elim Garak »

Würde es sich da nicht anbieten, während des Jurastudiums zumindest den Kontakt zur medizinischen Wissenschaft zu halten?

Neben den Klassikern (Medizinrecht, Arztrecht, Pharma/IP) kenne ich hier in FFM nicht wenige aus der Rechtsmedizin, die beide Ausbildungen haben. (Inklusive des Großmuftis, der mW sogar in beiden Bereichen promoviert hat...aber man muss es ja nicht übertreiben.)
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von j_laurentius »

In unserer Kanzlei hatten wir in den letzten Jahren zwei Referendare in der Ausbildung, die beide schon älter waren und vor dem Jurastudium etwas anderes studiert/gelernt und gearbeitet haben. Beide taten sich nach meinem Eindruck ziemlich schwer mit dem juristischen Arbeiten. Sie waren beide überhaupt keine Dummköpfe und hatten in ihren "Erstberufen" auch guten Erfolg gehabt, aber irgendwie fehlte ihren Arbeiten, die sie hier abgeliefert haben, vieles, was einen guten Juristen ausmacht, sowohl inhaltlich als auch vom Methodischen und Sprachlichen her, die Examensnoten waren dann auch dementsprechend. Das habe ich bei jüngeren Referendaren, die hier in der Ausbildung waren, so nicht festgestellt, zwar gab es auch da Schwächen, aber sie waren grundsätzlich in der Juristerei "zuhause", das merkte man. Es scheint also schon so zu sein, daß man durch das, was man nach dem Abi zuerst macht, recht stark "geformt" wird und das einem im Jurastudium und vielleicht mehr noch im nachfolgenden Referendariat möglicherweise im Weg steht.

Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck und ich will um Himmels willen niemanden davon abhalten, Jura als Zweitstudium anzugehen. Das Lebensalter würde ich außerhalb des Staatsdienstes, zumal mit einem Medizinstudium als weitere Qualifikation (wer kann das schon bieten?), nicht als Problem betrachten.

Viele Grüße, Jana
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Kasimir »

Ich würde es mir an deiner Stelle sehr genau überlegen.

Medizin und Jura sind zwei völlig verschiedene Studiengänge. Selbst wenn die Stoffmenge gleich sein mag, sind die Anforderungen völlig unterschiedlich - und damit möchte ich keinesfalls einen der beiden Studiengänge abwerten. Eine sehr gute Freundin von mir hat Medizin studiert und daher habe ich sehr eng mitbekommen, wie da der Hase läuft. Sie musst in der Tat sehr viel lernen, allerdings war es häufig auf ein reines Auswendiglernen bzw. Multiple Choice-Fragen ausgerichtet. Mir hätte das überhaupt nicht gelegen. Es ist etwas ganz anderes, als wenn man freie Texte schreiben muss.

Was du bedenken solltest. Bei Medizin korreliert mE der Fleiß sehr stark mit dem Erfolg. D.h. wer viel lernt, der bekommt auch eine gute Note. Bei Jura ist das anders. Natürlich macht auch hier Fleiß eine Menge aus, aber es gibt zahlreiche intelligente Leute, die scheitern, weil ihnen das juristische Verständnis fehlt. Möchtest du dieses Risiko eingehen?

Falls dir die medizinische Praxis nicht liegt, könntest du ja z.B. auch in die Forschung gehen oder eine Unilaufbahn anstreben.

Das Alter ist bei Jura - jedenfalls bis zu einem gewissen Grad - nicht relevant. Wer allerdings mit über 35 in den Beruf einsteigt, dürfte es mE sehr schwer haben. Deine Alterskollegen sind dann auf der Karriereleiter schon ein ganzes Stück weiter. Ich bezweifel, dass man das noch aufholen kann.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Nachtlicht
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

j_laurentius hat geschrieben:In unserer Kanzlei hatten wir in den letzten Jahren zwei Referendare in der Ausbildung, die beide schon älter waren und vor dem Jurastudium etwas anderes studiert/gelernt und gearbeitet haben. Beide taten sich nach meinem Eindruck ziemlich schwer mit dem juristischen Arbeiten. Sie waren beide überhaupt keine Dummköpfe und hatten in ihren "Erstberufen" auch guten Erfolg gehabt, aber irgendwie fehlte ihren Arbeiten, die sie hier abgeliefert haben, vieles, was einen guten Juristen ausmacht, sowohl inhaltlich als auch vom Methodischen und Sprachlichen her, die Examensnoten waren dann auch dementsprechend.
Kasimir hat geschrieben:Ich würde es mir an deiner Stelle sehr genau überlegen.

Medizin und Jura sind zwei völlig verschiedene Studiengänge. Selbst wenn die Stoffmenge gleich sein mag, sind die Anforderungen völlig unterschiedlich - und damit möchte ich keinesfalls einen der beiden Studiengänge abwerten. Eine sehr gute Freundin von mir hat Medizin studiert und daher habe ich sehr eng mitbekommen, wie da der Hase läuft. Sie musst in der Tat sehr viel lernen, allerdings war es häufig auf ein reines Auswendiglernen bzw. Multiple Choice-Fragen ausgerichtet. Mir hätte das überhaupt nicht gelegen. Es ist etwas ganz anderes, als wenn man freie Texte schreiben muss.

Was du bedenken solltest. Bei Medizin korreliert mE der Fleiß sehr stark mit dem Erfolg. D.h. wer viel lernt, der bekommt auch eine gute Note. Bei Jura ist das anders. Natürlich macht auch hier Fleiß eine Menge aus, aber es gibt zahlreiche intelligente Leute, die scheitern, weil ihnen das juristische Verständnis fehlt. Möchtest du dieses Risiko eingehen?

Falls dir die medizinische Praxis nicht liegt, könntest du ja z.B. auch in die Forschung gehen oder eine Unilaufbahn anstreben. .


Danke für Eure Einschätzungen, Jana und Kasimir! Das geht bei Euch beiden in eine ähnliche Richtung - dass eben das Jurastudium eine spezielle Neigung voraussetzt, die man selbst bei Erfolg in anderen Studiengängen nicht selbstverständlich besitzt - und dass man sich die juristische Denkweise in jüngeren Jahren aufgrund der größeren Flexibilität noch besser erarbeiten kann.

Dies ist durchaus bedenkenswert; ich wäre da bei mir aber relativ optimistisch. In der praktischen Medizin habe ich mich eben immer fremd gefühlt, nicht zuletzt wohl aufgrund meiner intellektuellen Herangehensweise. In der Medizin geht es leider nicht darum, ein Problem intellektuell zu erfassen, sondern um rein praktische Neigungen und Fertigkeiten. Selbst in der Forschung ist das nicht viel anders, schließlich nützt alle Theorie nichts, wenn die Experimente nicht klappen. Als Jurist würde mir meine intellektuelle, logische und überlegte Art wohl besser anstehen.
Kasimir hat geschrieben: Das Alter ist bei Jura - jedenfalls bis zu einem gewissen Grad - nicht relevant. Wer allerdings mit über 35 in den Beruf einsteigt, dürfte es mE sehr schwer haben. Deine Alterskollegen sind dann auf der Karriereleiter schon ein ganzes Stück weiter. Ich bezweifel, dass man das noch aufholen kann.
Klar fehlen einem die Jahre, die man mit anderem verplempert hat. Allerdings sind die Karriereoptionen in der Medizin eben auch sehr beschränkt. Der Ärztemangel hat ja einen Grund - wer will denn schon unter diesen Bedingungen und mit diesen Aussichten arbeiten? In der Forschung sind die konkreten Arbeitsbedingungen besser, aber die Aussichten auf eine Festanstellung sind noch schlechter.
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