Hilfe bei der Remonstration

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten

Wie erfolgreich waren eure Remonstrationen?

Erfolgreiche Korrektur nach oben
6
75%
Keine Verbesserung
2
25%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 8
Gelöschter Nutzer

Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Zusammen,
Ich bin ganz neu hier und stehe vor einem Problem.
Habe kürzlich meinen Zweitversuch Strafrecht AT zurückbekommen und habe leider nur 3 Punkte.
Das kann ich wirklich nicht begreifen, zumal ein Kommilitone, der den Schwerpunkt nicht erkannt hat, 4 Punkte hat. Ich habe beide Klausuren vorliegen und bis auf den Unterschied, dass ich diesen Schwerpunkt angesprochen habe, sind unsere Klausuren meines Erachtens nach identisch.
Kann man sowas in einer Remo anführen? Oder wie gehe ich damit um?
Und wisst ihr vielleicht wo ich für die Remo Hilfe bekommen kann? Bin wirklich verzweifelt.
Sonst läuft das Studium super gut! Und ich kann mir nicht erklären wie es nicht für wenigstens 4 Puntke reichen könnte..
habt ihr darüber hinaus Erfahrungen mit Klausuren im Drittversuch?
LG und Danke :-)
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von JulezLaw »

Hi,

also erstmal schade natürlich, dass es nicht geklappt hat!
Aus Korrektorensicht finde ich, dass du darauf verzichten solltest, deine Remonstration mit "aber er hat 4 Punkte" zu begründen. Denn eine Korrektur ist eben nicht nur das sture Abhaken von Punkten, sondern setzt sich auch aus einem Gesamteindruck zusammen.

Versuche, wenn du remonstrieren möchtest, lieber, Gründe zu finden, aus denen dieser oder jener Gesichtspunkt sehr wohl so vertretbar ist usw. Also argumentiere auf fachlicher Ebene.
Ob die Remonstration Aussicht auf Erfolg hat, wird dir hier keiner sagen können. Zum einen kennen wir deine Klausur nicht, zum anderen wissen wir nicht, wie der Lehrstuhl mit Remonstrationen umgeht. Allgemein gilt aber (jedenfalls in 99% der Fälle), dass eine Remonstration jedenfalls nicht "aus Prinzip" erfolglos ist - du musst aber eben schon begründen, warum deine Leistung den durchschnittlichen Anforderungen gerade noch so entspricht.

Viel Erfolg!
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Gelöschter Nutzer

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich verstehe definitiv was du meinst, jedoch hat mein Korrektor mir wenig Feedback hinterlassen.
Ich habe aus Zeitnot einen (recht kleinen und unproblematischen) Teil der Klausur nicht bearbeiten können. Das ist quasi das was er am meisten kritisiert. Darüber hinaus finden sich im Gutachten 1,2 Fehler, die ich definitiv einsehe, jedoch meiner Meinung nach nicht zum durchfallen reichen.
Da verstehe ich sozusagen einfach die Bewertung nicht. Deshalb auch das Beispiel mit dem Kommilitonen.
Mir ist bewusst das ich eine Remonstration so nicht anfangen kann. Ich werde mir auch noch von 1,2 Freunden Meinungen dazu einholen. Aber es haben 2 Bekannte (Juristen) sich die beiden Klausuren angesehen und konnten absolut nicht nachvollziehen wieso er bestanden hat und ich nicht.
Da habe ich mich einfach gefragt, ob man sowas irgendwie anführen kann :-)
Grüße!
lucyyy
Power User
Power User
Beiträge: 359
Registriert: Dienstag 29. Januar 2008, 21:53

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von lucyyy »

IsaLand hat geschrieben:Hallo Zusammen,
Ich bin ganz neu hier und stehe vor einem Problem.
Habe kürzlich meinen Zweitversuch Strafrecht AT zurückbekommen und habe leider nur 3 Punkte.
Das kann ich wirklich nicht begreifen, zumal ein Kommilitone, der den Schwerpunkt nicht erkannt hat, 4 Punkte hat. Ich habe beide Klausuren vorliegen und bis auf den Unterschied, dass ich diesen Schwerpunkt angesprochen habe, sind unsere Klausuren meines Erachtens nach identisch.
Hallo,

mal aus langjähriger Korrektorensicht und ohne arrogant wirken zu wollen: gerade für die Studierenden der frühen Semester dürfte es in aller Regel bei Gutachtenklausuren nicht möglich sein wirklich festzustellen, ob die Arbeiten tatsächlich identisch sind. Letztlich führt selbst die ein wenig bessere/überzeugendere Darstellung eines wesentlichen Aspektes zu einer besseren Bewertung. Ganz grundsätzlich liegt bei vielen Klausuren das Gros im ausreichenden Bereich und natürlich unterscheiden sich dabei 3-Punkte-Arbeiten und 4-Punkte-Arbeiten nur marginal, aber bei "meinem" Lehrstuhl würdest Du mit "der X hat aber auch" nicht voran kommen, sondern Du müsstest schon erklären, warum deine Arbeit noch den Anforderungen genügt (Ansonsten: Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht - dann hat X halt vielleicht einfach Glück gehabt, denn letztlich ist es ja kein mathematischer Ansatz mit dem man eine Jura-Klausur korrigiert). Gibt es denn bei euch keine Sprechstunde? In die würde ich vor einer Remonstration zumindest gehen und versuchen, mir das Ergebnis erklären zu lassen.

LG
lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
Juratutorium
Power User
Power User
Beiträge: 413
Registriert: Dienstag 28. Januar 2014, 10:43
Ausbildungslevel: RA

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Juratutorium »

Ich hatte mal zwei Klausuren auf dem Tisch, die waren tatsächlich identisch. Die lagen auch direkt hintereinander auf dem Stapel. Das waren dann zweimal 0 Punkte. Der eine Verfasser kam dann in die Sprechstunde und gab zu, wortgetreu vom anderen abgeschrieben zu haben, aber das nützt bekanntlich nichts.

Anyways, bei einer Remonstration geht es ausschließlich um die eigene Klausur. Man greift die Korrekturanmerkungen einzeln auf und stellt dar, warum die eigene Lösung vertretbar gewesen sein soll. Im Idealfall kann man Zitate aus Lehrbüchern bzw. Kommentaren anführen.
Amtsschimmel
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 115
Registriert: Montag 3. November 2014, 17:38
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Amtsschimmel »

Juratutorium hat geschrieben:Man greift die Korrekturanmerkungen einzeln auf und stellt dar,

Funktioniert bloß nur, wenn solche auch vorhanden sind. Je nach Fakultät und Korrektor kriegt man mehrseitige Voten oder nur eine hingekritzelte Note ;) . Wobei ich mir bei Letzterem dann die Frage stelle, inwiefern so eine "Korrektur" dann überhaupt irgendeine Bezahlung rechtfertigt.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 664
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Sebast1an »

Amtsschimmel hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Man greift die Korrekturanmerkungen einzeln auf und stellt dar,

Funktioniert bloß nur, wenn solche auch vorhanden sind. Je nach Fakultät und Korrektor kriegt man mehrseitige Voten oder nur eine hingekritzelte Note ;) . Wobei ich mir bei Letzterem dann die Frage stelle, inwiefern so eine "Korrektur" dann überhaupt irgendeine Bezahlung rechtfertigt.
Rechtfertigt sie nicht. Ich würde mich beim Lehrstuhl beschweren; so hat das schließlich auch keinen Lerneffekt.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Amtsschimmel
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 115
Registriert: Montag 3. November 2014, 17:38
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Hilfe bei der Remonstration

Beitrag von Amtsschimmel »

Sebast1an hat geschrieben: Rechtfertigt sie nicht. Ich würde mich beim Lehrstuhl beschweren; so hat das schließlich auch keinen Lerneffekt.
[/quote]

Okay, das ist gut zu wissen. Gerade an meiner Fakultät gibt es da leider echt große Unterschiede von Korrektor zu Korrektor. Zum Glück war ich bisher noch nicht auf eine Remonstration angewiesen...
Antworten