Exmatrikulation hessischer Hochschulen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Exmatrikulation hessischer Hochschulen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mal angenommen jemand studiert an Hochschule A Informatik und fängt kurz vor der Exmatriklation (Gebühr nicht bezahlt) ein Duales Studium an einer anderen Hochschule B in einer anderen Stadt an.
Das Studium an der Hochschule B beginnt Anfang September. Jedoch ist die Person noch bis Ende September an der Hochschule A immatrikuliert.
Der Student wird nach Paragraph 59 HHG von Amtswegen von der Hochschule A Exmatrikuliert. (Gebühr nicht bezahlt)
Im Schreiben steht:"Die Exmatrikulation ist unverzüglich der Krankenkasse vorzulegen. Im Falle einer Doppelimmatrikulation gilt die Exmatrikulation für beide Studiengänge.".
Wie ist das Zitat im Schreiben zu verstehen?
Bezieht sich die Doppelimmatrikulierung nur auf die Hochschule A oder für Hochschule A und B.

Der Student hat der Krankenversicherung natürlich das Exmatrikulierungsschreiben der Krankenkasse versendet.

Beide Hochschulen haben komplett andere Studiengänge und haben nichts miteinander zu tun.

Wird der Student an beiden Hochschulen Exmatrikuliert?
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Tibor
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Re: Exmatrikulation hessischer Hochschulen

Beitrag von Tibor »

Das weiß auch das Forum nicht. Aber ggf ein Rechtsberater, der sich das Schreiben anschaut. Hier keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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