Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Moderator: Verwaltung
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Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Hallo liebe Mitglieder,
Ich bin neu hier, nachdem ich gestern mein Examensergebnis erhalten habe.
Ich habe leider nur 3,75 Punkte in meinem Examen erzielt. Ab 3,81 wird man in Bayern zur mündlichen Prüfung geladen. Ich bin mit den Nerven am Ende. Habe für das Studium Bafög erhalten und somit Schulden. Mir ging es in der Examenswoche psychisch und physisch dermaßen schlecht, dass ich mir aktuell nicht vorstellen kann, nochmal zu schreiben (war mein Erstversuch).
Ich möchte nichts mehr als das Studium abzuschließen. Ich möchte auch nicht weitermachen, aber noch weniger möchte ich, dass die 6 Jahre und das ganze Geld für nichts waren.
Was meint ihr, ob ich gegen den Prüfungbescheid vorgehen soll? Ich bin total verzweifelt...kann nicht essen, nicht schlafen....ich ärgere mich so sehr über das knappe Ergebnis. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachprüfungsverfahren bzw. der Klageerhebung?
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.....
Ich bin neu hier, nachdem ich gestern mein Examensergebnis erhalten habe.
Ich habe leider nur 3,75 Punkte in meinem Examen erzielt. Ab 3,81 wird man in Bayern zur mündlichen Prüfung geladen. Ich bin mit den Nerven am Ende. Habe für das Studium Bafög erhalten und somit Schulden. Mir ging es in der Examenswoche psychisch und physisch dermaßen schlecht, dass ich mir aktuell nicht vorstellen kann, nochmal zu schreiben (war mein Erstversuch).
Ich möchte nichts mehr als das Studium abzuschließen. Ich möchte auch nicht weitermachen, aber noch weniger möchte ich, dass die 6 Jahre und das ganze Geld für nichts waren.
Was meint ihr, ob ich gegen den Prüfungbescheid vorgehen soll? Ich bin total verzweifelt...kann nicht essen, nicht schlafen....ich ärgere mich so sehr über das knappe Ergebnis. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachprüfungsverfahren bzw. der Klageerhebung?
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.....
- Seb
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Hey,
das tut mir natürlich erstmal Leid für Dich und ist im ersten und sicherlich zweiten Moment eine zerschmetternde Nachricht. Aber, es ist noch nichts verloren!!
Es ist ja Dein Erstversuch, somit hast du jedenfalls noch einen zweiten Versuch sicher.
Ich mein, du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder du versuchst über eine Klageerhebung irgendwie auf 4,x Punkte zu kommen. Im Falle dass du damit Erfolg hast, könntest du möglicherweise mit einem schwachen Examen bestanden haben. Immerhin wäre dies ein Abschluss!!!
Auf der anderen Seite hast du ja tatsächlich noch einen vollwertigen Versuch und theo. alle Zeit der Welt dich auf diesen finalen Versuch vorzubereiten.
Mir geht es ähnlich, ich habe Bafög bezogen und zudem noch jetzt die KfW Kredite bedient, da ich nicht in der Regelstudienzeit zum Abschluss kommen werde. Das baut natürlich noch mehr Druck auf, der ja ohne hin schon durch das Examen existent ist. Trotzdem musst Du damit lernen umzugehen. Denn auch im späteren Berufsleben (je nachdem was du machen willst), wirst du Drucksituationen erleben und durchstehen müssen.
An deiner Stelle würde ich jetzt versuchen paar Tage Abstand zu gewinnen, deine Gedanken neu zu sortieren und dann nochmal mich hinsetzen und überlegen was ich wirklich will. Aber einen Abschluss solltest du mitnehmen, denn wie du bereits sagtest, wäre deine kostbare Zeit&Geld "umsonst" gewesen.
PS: Und falls du zu dem Schluss kommst jetzt direkt mit Jura abzuschließen, es gibt diverse Agenturen die sich mit Prüflingen ohne bestandenes Examen beschäftigen. ( Was man nun alles machen kann etc. pp.)
Alles Gute und Kopf Hoch!
Gruß
das tut mir natürlich erstmal Leid für Dich und ist im ersten und sicherlich zweiten Moment eine zerschmetternde Nachricht. Aber, es ist noch nichts verloren!!
Es ist ja Dein Erstversuch, somit hast du jedenfalls noch einen zweiten Versuch sicher.
Ich mein, du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder du versuchst über eine Klageerhebung irgendwie auf 4,x Punkte zu kommen. Im Falle dass du damit Erfolg hast, könntest du möglicherweise mit einem schwachen Examen bestanden haben. Immerhin wäre dies ein Abschluss!!!
Auf der anderen Seite hast du ja tatsächlich noch einen vollwertigen Versuch und theo. alle Zeit der Welt dich auf diesen finalen Versuch vorzubereiten.
Mir geht es ähnlich, ich habe Bafög bezogen und zudem noch jetzt die KfW Kredite bedient, da ich nicht in der Regelstudienzeit zum Abschluss kommen werde. Das baut natürlich noch mehr Druck auf, der ja ohne hin schon durch das Examen existent ist. Trotzdem musst Du damit lernen umzugehen. Denn auch im späteren Berufsleben (je nachdem was du machen willst), wirst du Drucksituationen erleben und durchstehen müssen.
An deiner Stelle würde ich jetzt versuchen paar Tage Abstand zu gewinnen, deine Gedanken neu zu sortieren und dann nochmal mich hinsetzen und überlegen was ich wirklich will. Aber einen Abschluss solltest du mitnehmen, denn wie du bereits sagtest, wäre deine kostbare Zeit&Geld "umsonst" gewesen.
PS: Und falls du zu dem Schluss kommst jetzt direkt mit Jura abzuschließen, es gibt diverse Agenturen die sich mit Prüflingen ohne bestandenes Examen beschäftigen. ( Was man nun alles machen kann etc. pp.)
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Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Ich würde erstmal Klausureinsicht nehmen - dann siehst du, ob irgendwo Anmerkungen sind, die möglicherweise angreifbar sind. Falls das der Fall sein sollte, legst du Widerspruch gegen den Nichtbestehensbescheid ein. Hierfür gilt eine Monatsfrist ab Zustellung.
Dann muss der Widerspruch begründet werden, indem du einzelne Klausurbewertungen angreifst. Ob das alles Erfolg hat, kann dir ohne Klausureinsicht aber niemand sagen.
[---modedit---]
Dann muss der Widerspruch begründet werden, indem du einzelne Klausurbewertungen angreifst. Ob das alles Erfolg hat, kann dir ohne Klausureinsicht aber niemand sagen.
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Zuletzt geändert von Tibor am Mittwoch 4. Januar 2017, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: werbung
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- Tibor
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
@joee78: keine Werbung!
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Danke, Tibor. Wer hier nur potentielle Mandaten abgreifen will, sollte nicht posten dürfen. Zudem gilt hier ja auch noch die Idee des Mandantenschutzes: juristische Kompetenz hat der angesprochene User ja auch noch nie gezeigt. Daher: liebe TE, im Falle des Falles lieber keinen FWW-Anwalt nehmen, der irgendwo auf billige Akquisetour geht und im Zweifel wegen seiner Inkompetenz Dein Leben zerstört, das wirst Du abseits des Forums erleben, wenn Du Kolleginnen und Kollegen ansprichst. Es gibt genügend Anwälte mit Erfahrung und Kompetenz im Prüfungsrecht.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Mittwoch 4. Januar 2017, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Hab ich dich mal vertreten? Oder hast du dir die Bewertung meiner anwaltlichen Leistungen ausgedacht?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:wegen seiner Inkompetenz
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Hallo,
tut mir echt leid für Dich! Und ich verstehe gut, dass Du nun erstmal total geschockt bist und Dir momentan gar nichts vorstellen kannst und willst. Das dürfte völlig normal sein, allerdings denke ich auch, dass es sich mit den Tagen bessern wird.
Akteneinsicht würde ich auch empfehlen. Auch würde ich höchstvorsorglich Widerspruch einlegen um alle Möglichkeiten offen zu halten. Es sollte wahrscheinlich möglich sein, den Zweitversuch auch dann anzutreten, wenn gegen den Erstversuch noch das Widerspruchsverfahren / die Klage läuft... Das würde ich mal prüfen. Vielleicht hilft Dir so ein "Backup" dann auch psychologisch für den nächsten Versuch.
VG
lucyyy
tut mir echt leid für Dich! Und ich verstehe gut, dass Du nun erstmal total geschockt bist und Dir momentan gar nichts vorstellen kannst und willst. Das dürfte völlig normal sein, allerdings denke ich auch, dass es sich mit den Tagen bessern wird.
Akteneinsicht würde ich auch empfehlen. Auch würde ich höchstvorsorglich Widerspruch einlegen um alle Möglichkeiten offen zu halten. Es sollte wahrscheinlich möglich sein, den Zweitversuch auch dann anzutreten, wenn gegen den Erstversuch noch das Widerspruchsverfahren / die Klage läuft... Das würde ich mal prüfen. Vielleicht hilft Dir so ein "Backup" dann auch psychologisch für den nächsten Versuch.
VG
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- Einwendungsduschgriff
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Schön, wenn Du Dich angesprochen fühlst, dabei war dieser Teil meines Beitrags gar nicht auf Dich bezogen. Du hinterlässt hier im Forum jedenfalls den Eindruck einer gewissen Skrupellosigkeit. Fachlich-fundierte Beiträge habe ich von Dir noch nicht gelesen. Und nein: ich habe Dich sicherlich nicht mandatiert. Das habe ich nun wirklich nicht nötig.joee78 hat geschrieben:Hab ich dich mal vertreten? Oder hast du dir die Bewertung meiner anwaltlichen Leistungen ausgedacht?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:wegen seiner Inkompetenz
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Dem Rat zum Widerspruch und ggf. Mandatierung eines Anwalts möchte ich mich anschließen, dir fehlt ja nur sehr wenig, um zur Mündlichen zu gelangen.
Ansonsten würde ich auch mal schauen, ob es bei dir an der Uni oder vll. sogar der Juristischen Fakultät eine Beratungsstelle für durchgefallene Kandidaten gibt. Dort könntest du z.B. auch Hinweise für erste Anlaufstellen erhalten, wie du eine möglicherweise vorhandene Prüfungsangst (dein Beitrag lässt das anklingen) in den Griff bekommen kannst.
Jedenfalls wünsche ich dir alles Gute!
Ansonsten würde ich auch mal schauen, ob es bei dir an der Uni oder vll. sogar der Juristischen Fakultät eine Beratungsstelle für durchgefallene Kandidaten gibt. Dort könntest du z.B. auch Hinweise für erste Anlaufstellen erhalten, wie du eine möglicherweise vorhandene Prüfungsangst (dein Beitrag lässt das anklingen) in den Griff bekommen kannst.
Jedenfalls wünsche ich dir alles Gute!
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
In dem Zusammenhang klang es schon als auf mich bezogen - wie auch immer. Ich habe lediglich den Gang eines Prüfungsanfechtungsverfahrens beschrieben und der TE Tipps gegeben (so z.B. der fristwahrende Widerspruch anstatt einer "Klage", wie andere hier posten).Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Schön, wenn Du Dich angesprochen fühlst, dabei war dieser Teil meines Beitrags gar nicht auf Dich bezogen.
Die Frage der unzulässigen Anwaltswerbung im Zusammenhang mit Internetforen habe ich soeben der RAK Berlin gestellt - ich bin gespannt.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Das tut mir leid. Wie waren denn deine Probeklausuren? Siehst du eine realistische Chance, im erneuten Durchgang deutlich besser abzuschneiden? Wie war deine Vorbereitung? Kannst du ggf. schon ausmachen, woran es gelegen hat (fehlendes Wissen, fehlende Klausurerfahrung, Prüfungsangst)? Erst wenn du dass weißt, kannst du beurteilen, was du für den nächsten Versuch anders machen musst.
Ich würde auch erst mal in Ruhe Einsicht nehmen und dann entscheiden, ob eine Prüfungsanfechtung das Richtige für dich ist.
Viel Erfolg und Kopf hoch!
Ich würde auch erst mal in Ruhe Einsicht nehmen und dann entscheiden, ob eine Prüfungsanfechtung das Richtige für dich ist.
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Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- Tibor
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Hat die RAK Berlin irgendwelche Auslegungskompetenzen in Bezug auf die Forenregeln? http://forum.jurawelt.com/rules.phpjoee78 hat geschrieben:Die Frage der unzulässigen Anwaltswerbung im Zusammenhang mit Internetforen habe ich soeben der RAK Berlin gestellt - ich bin gespannt.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
In Bayern bleibt Dir aber nichts anderes übrig als zur Fristwahrung zu klagen und parallel dazu ein Nachprüfungsverfahren anzustrengen.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
M.W.n. ist auch in BY in einem solchen Fall ein Widerspruchsverfahren nach wie vor möglich, Art. 15 Abs. 1 Ziff. 6 AGVwGO.paul321 hat geschrieben:In Bayern bleibt Dir aber nichts anderes übrig als zur Fristwahrung zu klagen und parallel dazu ein Nachprüfungsverfahren anzustrengen.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Vielen Dank an euch alle für eure aufmunternden Worte!
Das Widerspruchsverfahren gibt es in Bayern nicht.
Ich müsste ein Nachprüfungsverfahren in die Wege leiten und ggf. parallel hierzu klagen....
Ich komme in den 6 Klausuren auf 22,5 Punkte...mit 23 hätte ich bestanden und dürfte zur mündlichen Prüfung antreten.
Habe eine Kanzlei für Prüfungsrecht kontaktiert....sie würden die 6 Klausuren einsehen und mir dann mitteilen, ob ich überhaupt eine Chance habe...das allein würde mich bereits 700€ kosten....
Ich bin so hin und hergerissen....mit fehlen quasi 0,5 Punkte.
Ich habe 3 Klausuren bestanden (6,4 und 4,5) und in 3 bin ich quasi durchgefallen.....
Ich bräuchte wie gesagt nur 0,5 Punkte mehr....
700€ ist viel Geld, aber andererseits denke ich mir, es ist so knapp, wer weiß, ob ich das nächste Mal bestehe bzw. und falls nicht, ist dann vielleicht das Ergebnis eindeutig schlecht (2,0 oder so) und dann kann ich absolut nichts mehr machen.....
Ich bin so verzweifelt
Das Widerspruchsverfahren gibt es in Bayern nicht.
Ich müsste ein Nachprüfungsverfahren in die Wege leiten und ggf. parallel hierzu klagen....
Ich komme in den 6 Klausuren auf 22,5 Punkte...mit 23 hätte ich bestanden und dürfte zur mündlichen Prüfung antreten.
Habe eine Kanzlei für Prüfungsrecht kontaktiert....sie würden die 6 Klausuren einsehen und mir dann mitteilen, ob ich überhaupt eine Chance habe...das allein würde mich bereits 700€ kosten....
Ich bin so hin und hergerissen....mit fehlen quasi 0,5 Punkte.
Ich habe 3 Klausuren bestanden (6,4 und 4,5) und in 3 bin ich quasi durchgefallen.....
Ich bräuchte wie gesagt nur 0,5 Punkte mehr....
700€ ist viel Geld, aber andererseits denke ich mir, es ist so knapp, wer weiß, ob ich das nächste Mal bestehe bzw. und falls nicht, ist dann vielleicht das Ergebnis eindeutig schlecht (2,0 oder so) und dann kann ich absolut nichts mehr machen.....
Ich bin so verzweifelt