Wie ist denn deine Einschätzung zu § 43b BRAO im Lichte von Kommanditistenbrief und Anwaltsschreiben an Fondsanleger? Davon ab ist ein solches ambulance chasing schon ziemlich abstoßend, zumal wenn es von Usern kommt, die sich fachlich jetzt nicht besonders hervorgetan haben.joee78 hat geschrieben: Die Frage der unzulässigen Anwaltswerbung im Zusammenhang mit Internetforen habe ich soeben der RAK Berlin gestellt - ich bin gespannt.
Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
@ joee78:
Unabhängig von der Frage, ob man Mandantenakquise gerade auf die verzweifelte Situation der Durchgefallenen stützen will, folgt auf das erste Eigentor
@ TE:
Du bist so haarscharf an der Zulassung vorbeigeschrammt, dass ich an Deiner Stelle das Geld in ein Nachprüfungs- bzw. Klageverfahren investieren würde. Schon allein, um mich später nicht jahrelang zu fragen, ob ich alles versucht habe.
Im übrigen hast Du noch den zweiten Versuch. Die Vorbereitung darauf setzt aber sinnvollerweise auch die Einsicht in die Klausuren voraus, um Fehlerquellen zu identifizieren. Geradezu zwingend notwendig erscheint mir aber vor allem die Inanspruchnahme professioneller Hilfe wegen Deiner Prüfungsangst, die ohne Hilfe beim zweiten Versuch sicher nicht geringer sein wird.
Alles Gute!
Unabhängig von der Frage, ob man Mandantenakquise gerade auf die verzweifelte Situation der Durchgefallenen stützen will, folgt auf das erste Eigentor
sofort das zweite Eigentorjoee78 hat geschrieben:der fristwahrende Widerspruch anstatt einer "Klage",
Si tacuisses...joee78 hat geschrieben:Die Frage der unzulässigen Anwaltswerbung im Zusammenhang mit Internetforen habe ich soeben der RAK Berlin gestellt
@ TE:
Du bist so haarscharf an der Zulassung vorbeigeschrammt, dass ich an Deiner Stelle das Geld in ein Nachprüfungs- bzw. Klageverfahren investieren würde. Schon allein, um mich später nicht jahrelang zu fragen, ob ich alles versucht habe.
Im übrigen hast Du noch den zweiten Versuch. Die Vorbereitung darauf setzt aber sinnvollerweise auch die Einsicht in die Klausuren voraus, um Fehlerquellen zu identifizieren. Geradezu zwingend notwendig erscheint mir aber vor allem die Inanspruchnahme professioneller Hilfe wegen Deiner Prüfungsangst, die ohne Hilfe beim zweiten Versuch sicher nicht geringer sein wird.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
§ 14 Abs. 5 JAPO formuliert es so:lucyyy hat geschrieben:M.W.n. ist auch in BY in einem solchen Fall ein Widerspruchsverfahren nach wie vor möglich, Art. 15 Abs. 1 Ziff. 6 AGVwGO.paul321 hat geschrieben:In Bayern bleibt Dir aber nichts anderes übrig als zur Fristwahrung zu klagen und parallel dazu ein Nachprüfungsverfahren anzustrengen.
§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
Das bedeutet: Du musst TROTZ angestrengten Nachprüfungsverfahrens fristwahrend klagen. Es handelt sich dabei also um KEIN klassisches Widerspruchsverfahren. In der Regel wird das Klageverfahren dann aber so lange nicht weiter betrieben bis das Nachrprüfungsverfahren durch ist.
Ob es jetzt dogmatisch überzeugend ist, im Hinblick auf die von Dir zitierte AGVwGO Norm oder nicht, diskutierst Du am besten mit Levi Begründen ließe es sich, wenn man § 14 JAPO als lex specialis sieht. Ich sag es nur so deutlich, damit für die TE keine Zweifel aufkommen und sie etwa doch noch auf die Idee kommt den nicht ergehenden Widerspruchsbescheid abwarten zu können.
@TE: Klausureinsicht kannst Du auch selbst zum Nulltarif nehmen, die Frage ist, ob die Dich Abschriften machen lassen. Kopf Hoch, noch ist nichts endgültig verloren. Ich würde an Deiner Stelle die 700,00 € wahrscheinlich investieren.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Bei einem knappen Ergebnis ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen.
Zur Sicherheit sei darauf hingewiesen, dass in Bayern nicht die Möglichkeit besteht, Widerspruch zu erheben, und zwar ungeachtet Art. 15 I 1 Nr. 6 BayAGVwGO.
Das Widerspruchsverfahren entfällt nämlich bereits nach § 68 I 2 Nr. 1 VwGO, weil das JPA Teil einer obersten Landesbehörde ist (vgl. § 6 I JAPO). Dementsprechend greift Art. 15 III 2 BayAGVwGO.
In Bayern besteht stattdessen die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach § 14 JAPO, für das allerdings auch Kosten anfallen und das kein Widerspruchsverfahren ist und daher auch keinen Einfluss auf den Ablauf der Klagefrist hat (vgl. § 14 V JAPO).
Das heißt, wenn man den Eintritt der Bestandskraft verhindern will, muss man innerhalb der Monatsfrist nach § 74 I 2 VwGO Klage erheben. Beschränkt man sich auf das Nachprüfungsverfahren, geht man dieses Risiko ein.
Alles Nähere bitte hier nachlesen:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... fahren.pdf
Eben wegen § 68 I 2 Nr. 1 VwGO spricht das JPA selbst nur die Möglichkeit der Klage an.
Zur Sicherheit sei darauf hingewiesen, dass in Bayern nicht die Möglichkeit besteht, Widerspruch zu erheben, und zwar ungeachtet Art. 15 I 1 Nr. 6 BayAGVwGO.
Das Widerspruchsverfahren entfällt nämlich bereits nach § 68 I 2 Nr. 1 VwGO, weil das JPA Teil einer obersten Landesbehörde ist (vgl. § 6 I JAPO). Dementsprechend greift Art. 15 III 2 BayAGVwGO.
In Bayern besteht stattdessen die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach § 14 JAPO, für das allerdings auch Kosten anfallen und das kein Widerspruchsverfahren ist und daher auch keinen Einfluss auf den Ablauf der Klagefrist hat (vgl. § 14 V JAPO).
Das heißt, wenn man den Eintritt der Bestandskraft verhindern will, muss man innerhalb der Monatsfrist nach § 74 I 2 VwGO Klage erheben. Beschränkt man sich auf das Nachprüfungsverfahren, geht man dieses Risiko ein.
Alles Nähere bitte hier nachlesen:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... fahren.pdf
Eben wegen § 68 I 2 Nr. 1 VwGO spricht das JPA selbst nur die Möglichkeit der Klage an.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Ich würde die 700€ auch investieren (ist ja nur Geld). Dann läuft das erstmal und der Anwalt wird Dir schon sagen können wie die Chancen stehen. Gönn Dir die Tage dann vielleicht mal etwas Abstand, wenn Du alles offizielle erledigt hast. Noch ist nichts verloren. Meist sieht man nach ein paar Tagen/Wochen Ruhe klarer. Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute!
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Mir geht es genauso in NRW. Ich habe gestern das Ergebnis bekommen und mir fehlt 1 Punkt zur Zulassung zur mündlichen. Allerdings war das mein finaler Versuch, ich werde also ALLES geben um den einen Punkt noch irgendwie zu bekommen. 2 Klausuren habe ich mit 3 Punkten bestanden, mit einem mehr in einer von beiden wäre das Ding durch. Kennt irgendjemand einen Fall, wo das funtkioniert hat (Widerspruch und anwaltliche Beratung)? Wenn ja, wann kann ich dann mit dem Termin zur mündlichen Prüfung rechnen? Die Stuation ist so schrecklich
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Man muss ehrlich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, noch einen ganzen Punkt herauszuholen, trotzdem recht gering ist. Wenn du das durchziehen möchtest, ist es wichtig, sich an einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.ipetie hat geschrieben:Mir geht es genauso in NRW. Ich habe gestern das Ergebnis bekommen und mir fehlt 1 Punkt zur Zulassung zur mündlichen. Allerdings war das mein finaler Versuch, ich werde also ALLES geben um den einen Punkt noch irgendwie zu bekommen. 2 Klausuren habe ich mit 3 Punkten bestanden, mit einem mehr in einer von beiden wäre das Ding durch. Kennt irgendjemand einen Fall, wo das funtkioniert hat (Widerspruch und anwaltliche Beratung)? Wenn ja, wann kann ich dann mit dem Termin zur mündlichen Prüfung rechnen? Die Stuation ist so schrecklich
Zum Termin einer (etwaigen) mündlichen Prüfung kann man im Grunde gar nichts sagen. Du musst erst das Widerspruchsverfahren durchlaufen. Wenn du Widerspruch erhebst, wird dir eine Frist gesetzt, innerhalb derer du den Widerspruch begründen musst, dann wird bei sämtlichen Prüfern, deren Bewertung du angreifst, eine Stellungnahme eingeholt, anschließend entscheidet die oder der Vorsitzende des JPA (vgl. § 27 JAG NRW). Ggf. schließt sich das Klageverfahren an (das ebenfalls eine lange Zeit in Anspruch nehmen kann).
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Aber das sollte doch trotzdem möglich sein? Einen Anwalt werde ich mir vermutlich nehmen, ich habe aber erst noch einen Termin bei einem Prof der mir da hoffentlich weiter helfen kann. Versuchen muss ich es, sonst waren die letzten Jahre einfach nur für die Katz :/Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man muss ehrlich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, noch einen ganzen Punkt herauszuholen, trotzdem recht gering ist. Wenn du das durchziehen möchtest, ist es wichtig, sich an einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.ipetie hat geschrieben:Mir geht es genauso in NRW. Ich habe gestern das Ergebnis bekommen und mir fehlt 1 Punkt zur Zulassung zur mündlichen. Allerdings war das mein finaler Versuch, ich werde also ALLES geben um den einen Punkt noch irgendwie zu bekommen. 2 Klausuren habe ich mit 3 Punkten bestanden, mit einem mehr in einer von beiden wäre das Ding durch. Kennt irgendjemand einen Fall, wo das funtkioniert hat (Widerspruch und anwaltliche Beratung)? Wenn ja, wann kann ich dann mit dem Termin zur mündlichen Prüfung rechnen? Die Stuation ist so schrecklich
Zum Termin einer (etwaigen) mündlichen Prüfung kann man im Grunde gar nichts sagen. Du musst erst das Widerspruchsverfahren durchlaufen. Wenn du Widerspruch erhebst, wird dir eine Frist gesetzt, innerhalb derer du den Widerspruch begründen musst, dann wird bei sämtlichen Prüfern, deren Bewertung du angreifst, eine Stellungnahme eingeholt, anschließend entscheidet die oder der Vorsitzende des JPA (vgl. § 27 JAG NRW). Ggf. schließt sich das Klageverfahren an (das ebenfalls eine lange Zeit in Anspruch nehmen kann).
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Geht es da nicht um diese komische NRW-Punkte-Einteilung? (Also alles zusammenzählen und dann irgendwie willkürlich dividieren.) Also ein Punkt in einer Klausur? Das ist doch nun eine nicht nur eine sehr geringe Möglichkeit. Schwierig, ja. Aber es geht ja nicht um einen Punkt zwischen 2,75 und 3,75, sondern um irgendwas nach dieser Skala, die außerhalb Nordrhein-Westfalens nur wenige Menschen verstehen...Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man muss ehrlich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, noch einen ganzen Punkt herauszuholen, trotzdem recht gering ist.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Das System als solches ist eigentlich nicht schwerer verständlich als andernorts (vgl. § 20 I Nr. 1 JAG NRW).
Ich habe es schon so verstanden, dass tatsächlich nur ein Punkt in einer der Klausuren fehlen würde (sei es, weil der Gesamtdurchschnitt dann ausreicht, sei es, weil es dann weniger als vier Arbeiten unter dem Strich sind).
Diesen Punkt zu erhalten ist sicher nicht unmöglich, aber ich würde dabei bleiben, dass es im Allgemeinen doch "recht unwahrscheinlich" ist, vor allem im "finalen Versuch". Dabei muss man auch beachten, dass in NRW bei den einzelnen Klausuren nicht gemittelt wird (§ 14 I JAG NRW).
Was man natürlich auf jeden Fall machen sollte, ist, Einsicht zu nehmen.
Ich habe es schon so verstanden, dass tatsächlich nur ein Punkt in einer der Klausuren fehlen würde (sei es, weil der Gesamtdurchschnitt dann ausreicht, sei es, weil es dann weniger als vier Arbeiten unter dem Strich sind).
Diesen Punkt zu erhalten ist sicher nicht unmöglich, aber ich würde dabei bleiben, dass es im Allgemeinen doch "recht unwahrscheinlich" ist, vor allem im "finalen Versuch". Dabei muss man auch beachten, dass in NRW bei den einzelnen Klausuren nicht gemittelt wird (§ 14 I JAG NRW).
Was man natürlich auf jeden Fall machen sollte, ist, Einsicht zu nehmen.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Ich würde das Geld auch investieren. Wie bereits geschrieben: Du wirst Dich hinterher sonst immer fragen "was wäre wenn?".
Aus der Sicht von jemandem, der selbst Klausuren korrigiert: Fehler passieren auch bei größter Sorgfalt. Da kann es gut sein, dass die 0,5 Punkte noch irgendwo sichtbar werden.
Dir viel Erfolg!
Viele Grüße
Steffi
Aus der Sicht von jemandem, der selbst Klausuren korrigiert: Fehler passieren auch bei größter Sorgfalt. Da kann es gut sein, dass die 0,5 Punkte noch irgendwo sichtbar werden.
Dir viel Erfolg!
Viele Grüße
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Ich schließe mich den anderen an. Es kann aber sein, dass Du mit einem zweiten Versuch schneller durch bist als mit einem Klageverfahren. Oder hat da jemand andere Erfahrungen?
Das sollte Dich nicht abschrecken lassen. Klausureneinsicht solltet Du schon zu Lernzwecken nehmen, denn nur wenn man seine Fehlerquellen kennt, kann man daraus lernen. Ich war vor Jahren mal in der selben Situation. Bei der Einsicht stellte sich dann heraus, dass ich in 2 Klausuren 3,5 Punkte hatte. Der Erstkorrektor hatte jeweils 4 Punkte gegeben, der Zweitkorrektor 3. Wenn so etwas vorkommt, sollte man schon genau hinschauen.
Das sollte Dich nicht abschrecken lassen. Klausureneinsicht solltet Du schon zu Lernzwecken nehmen, denn nur wenn man seine Fehlerquellen kennt, kann man daraus lernen. Ich war vor Jahren mal in der selben Situation. Bei der Einsicht stellte sich dann heraus, dass ich in 2 Klausuren 3,5 Punkte hatte. Der Erstkorrektor hatte jeweils 4 Punkte gegeben, der Zweitkorrektor 3. Wenn so etwas vorkommt, sollte man schon genau hinschauen.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Bekommt Ihr die Einzelnoten im Benachrichtungsbrief nicht mitgeteilt?Syd26 hat geschrieben:Bei der Einsicht stellte sich dann heraus, dass ich in 2 Klausuren 3,5 Punkte hatte.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Bekommt Ihr die Einzelnoten im Benachrichtungsbrief nicht mitgeteilt?Syd26 hat geschrieben:Bei der Einsicht stellte sich dann heraus, dass ich in 2 Klausuren 3,5 Punkte hatte.
Ehrlich gesagt, kann ich mich nicht mehr erinnern. Das ist recht lange her. Doch, ich glaube, wir hatten die Einzelnoten mitgeteilt bekommen, ganz sicher im 2. Staatsexamen, wie es nach dem 1. bei einer nicht bestandenen Prüfung war, weiß ich wirklich nicht mehr.
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Re: Examen Bayern mit 3,75 Punkten nicht bestanden
In Bayern auch im Ersten Examen.