Fremdsprachenschein nach §24 II Japo

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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skeeeter
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Fremdsprachenschein nach §24 II Japo

Beitrag von skeeeter »

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, was der Fremdsprachenschein nach §24 II Japo genau ist? Entsprechende Kurse habe ich erfolgreich abgeschlossen, habe aber immer nur online das Ergebnis mitgeteilt bekommen. Muss der Schein beim Sprachenzentrum beantragt werden? (Vielleicht liest das hier jemand, der zufällig von der Uni Bayreuth ist und sich da auskennt :))

MfG skeeeter
-Verena-
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Re: Fremdsprachenschein nach §24 II Japo

Beitrag von -Verena- »

Hallo,
war selbst in Bayreuth. Den Schein kann man sich im Prüfungsamt abholen. Frag dort einfach mal nach.
skeeeter
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Re: Fremdsprachenschein nach §24 II Japo

Beitrag von skeeeter »

Danke!
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