Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Tibor
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Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Tibor »

Für die Anwendbarkeit spricht allerdings der Wortlaut von § 13 "richten will oder gerichtet hat".

Bei Verfahren ohne WS spricht dagegen allerdings, dass unmittelbar nach Bekanntgabe Gerichtsschutz gesucht werden könnte und darüber dann Akteneinsicht beantragt werden kann. Ich sehe aber ein, dass das dünn ist, denn oftmals kann man ja erst nach der Akteneinsicht erkennen, ob man WS einlegen oder Klage erheben will.
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Honigkuchenpferd
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Auch § 2 III 1 Nr. 2 und III 2 ThürVwVfG sprechen für die Anwendbarkeit:
(3) Für die Tätigkeit

1.
der Gerichtsverwaltungen und der Behörden der Justizverwaltung einschließlich der ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt dieses Gesetz nur, soweit die Tätigkeit der Nachprüfung im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt;

2.
der Behörden bei Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen gelten nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 27, 29 bis 38, 40 bis 52, 79, 80 und 95;

3.
der Schulen gelten nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 52, 79, 80 und 95; § 20 Abs. 1 Nr. 2 findet keine Anwendung auf Schulleiter und Lehrer, wenn ein von ihnen unterrichteter Schüler Beteiligter ist.

Die §§ 28 und 39 gelten nur, soweit die Entscheidung nicht auf einer Leistungs- oder Eignungsbeurteilung beruht.
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julée
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Für die Anwendbarkeit spricht allerdings der Wortlaut von § 13 "richten will oder gerichtet hat".

Bei Verfahren ohne WS spricht dagegen allerdings, dass unmittelbar nach Bekanntgabe Gerichtsschutz gesucht werden könnte und darüber dann Akteneinsicht beantragt werden kann. Ich sehe aber ein, dass das dünn ist, denn oftmals kann man ja erst nach der Akteneinsicht erkennen, ob man WS einlegen oder Klage erheben will.
Die Besonderheit bei den Prüfungsentscheidungen ist letztlich ja auch, dass die Begründung des Bescheids äußerst kryptisch ausfällt, gibt es doch nur die nackten Zahlen, während die ausführlichen Voten nur in der Prüfungsakte zu finden sind. Vor dem Hintergrund dürfte es mit einem effektiven Rechtsschutz nur schwer vereinbar sein, die Betroffenen vor die Wahl zu stellen, entweder diese praktische Null-Begründung zu akzeptieren oder kostenauslösend Widerspruch bzw. Klage zu erheben.
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Heftklammer »

Hab am Donnerstag nochmal das ThürJAG iVm der ThürJAPO gelesen.

Bei der regulären Klausureinsicht (2 Wochen Antragsfrist) gibt es nicht die Möglichkeit Klausuren zu kopieren oder abzufotografieren. Das wird auch streng überwacht - habe ich persönlich ja schon miterlebt.

Aber im Widerspruchsverfahren kann man sich die Klausuren (gegen Entgelt) vom Prüfungsamt kopieren lassen:

§ 5 ThürJAG (Widerspruchsverfahren)
Gegen Verwaltungsakte, denen eine Bewertung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, findet ein Widerspruchsverfahren statt.

§ 30 ThürJAPO (Einsicht der Prüfungsarbeiten)
...
(4) Hat der Kandidat Widerspruch nach § 5 ThürJAG eingelegt, so kann er gegen Erstattung der Kosten Ablichtungen der Prüfungsakte verlangen.
Heftklammer
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Heftklammer »

da ich via PN gefragt wurde wie es denn bei mir weitergegangen ist, poste ich meine Antwort auch nochmal hier in den Thread:

Klausuren liegen der, von mir beauftragten, Kanzlei vor.

Im öffentlichen Recht (2x 3pkt bekommen) ist die Zulässigkeit vollkommen OK und auch ein paar Sachen in der Begründetheit ganz gut. Von daher recht strenge Bewertung aber keine eindeutigen Bewertungsfehler. Man könnte höchstens monieren, dass die Gutachter nicht wirklich sagen was jetzt warum falsch ist. Chancen also (gerade weil ich beide Prüfer überzeugen müsste): nahezu 0.


Im Zivilrecht (war hier die Wahlklausur des Prüfungsamtes): 1x 3pkt und 1x 4 Pkt bekommen. Interessant ist hierbei, dass der Erstkorrektor die 3 Pkt gegeben hat, der Zweitkorrektor sich dem Erstkorrektor aber nicht anschließen wollte. Der Erstkorrektor unterstellt mir dabei u.A. die Gesetztesdogmatik und Systematik nicht verstanden zu haben und stützt diese Behauptung auf meinen Aufbau. Mein Aufbau weicht deutlich von der Lösungsskizze ab. Der Zweitkorrektor ist da anderer Meinung und sagt im Prinzip: "ungewöhnlicher Aufbau, ABER kann man so machen".
Der Erstkorrektor ist übrigens ein Steuerberater und der Zweitkorrektor Richter...

Ich überlege derzeit noch, ob ich jetzt überhaupt weiter machen soll. Der Spaß würde jetzt noch einige Tausend € kosten. Als nächstes stünde ein professionelles Gegengutachten eines wissenschaftlich tätigen Zivilrechtslers an. Chance ist da, aber sie ist gering. So jedenfalls die Einschätzung meines Anwaltes.


Was meine beruflichen Alternativen angeht: die Resonanz auf meine bisherigen Bewerbungen war leider sehr mau. Wenn ich eingeladen wurde habe ich im Vorstellungsgespräch im Prinzip brilliert aber wurde mehrfach als "überqualifiziert" bezeichnet und bin eben mit 30 recht alt und die Unternehmen wollen keinen Azubi der überhaupt nicht rein passt weil er viel mehr Wissen hat als die anderen Azubis und ggf. auch als die nächsten Vorgesetzten... Einerseits muss ich aufzeigen, dass ich ernsthaft studiert habe, andererseits wird dann sehr schnell klar wieviel ich eigentlich weiß und wie extrem knapp ich an Jura gescheitert bin. Die Personaler begreifen auch immer erst nach diversen Nachfragen, dass ich wirklich nicht mit Jura weitermachen kann....

Allerdings habe ich eine direkte Zusage von der Polizei (Bundesland auf Nachfrage via PN) bekommen und könnte dort ab dem 01.08 ein duales Studium zum Kriminalkommissar beginnen. Das Eignungsauswahlverfahren ist durchaus fordernd und nur etwa 3% bekommen eine direkte Zusage.
Es besteht aus:
- Sprach- und Bildungstest
- Diktat
- Intelligenztest
- Sporttest
- Referat
- Vorstellungsgespräch
- polizeiärtzlicher Untersuchung mit: 3 verschiedenen Sehtests, Hörtest, zahnärztlicher Untersuchung, Urintest, Ruhe-EKG, Belastungs-EKG, Lungenvolumen-/Lungenfunktionstest, einer allgemeinen Untersuchung inkl. Wirbelsäule etc.


Bei der Polizei winkt natürlich kein sooo schlechtes Gehalt, eine super Absicherung eine durchaus interessante und fordernde Tätigkeit (gerade wo mir Strafrecht immer am meisten Spaß gemacht hat und sich so als "Hilfsorgan" der Staatsanwaltschaft viel mit dem repressivem Strafrecht und weniger mit dem präventiven Gefahrenabwehrrecht (so aber bei Tätigkeit als Schutzpolizei) in Berührung kommen würde).
Ich ziehe die Polizei derzeit ernsthaft in Erwägung. Die Alternative wäre (angenommen ich mache weiter und bekomme sogar noch meinen halben Punkt) ein sehr schlechtes erstes Staatsexamen, dass mich zwingen würde das zweite Staatsexamen auch noch zu machen. Dann wäre ich am Ende gute 33 Jahre alt und würde wohl nur sehr schwer einen sicheren und guten Job finden, müsste mich ggf. früh selbständig machen und wäre mit sehr vielen Problemen und Unsicherheiten konfrontiert. Da ist die Polizei mit der ganzen Sicherheit schon eine willkommene Alternative. :-w
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Vorkriegsjugend
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ich würde die Stelle bei der Polizei in jedem Fall annehmen. Falls du dann doch noch das Examen bekommst könntest du danach immernoch das 2. machen, wenn dir die Tätigkeit bei der Polizei nicht gefällt. Es ist aber eine wirklich gute Stelle meiner Einschätzung nach.
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j_laurentius
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von j_laurentius »

Wenn die polizeiliche Tätigkeit für Dich keine bloße Verlegenheitslösung ist, sondern Du Dich hierfür wirklich erwärmen kannst, dann greif zu. Deutschland braucht dringend gute Polizisten, die was auf dem Kasten haben und ihren Job gern machen. Da würdest Du etwas gesellschaftlich wirklich Sinnvolles machen und dann wäre es im Endeffekt vielleicht sogar ganz gut, knapp im Juraexamen gescheitert zu sein; Du kannst das Studium ja für die Ausbildung wie auch die spätere Berufstätigkeit bei der Polizei durchaus gebrauchen. Manchmal sind zunächst zweitbeste Lösungen schlussendlich die besten ;)
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Sebast1an »

Die Polizei halte ich in deinem Fall auch für eine sehr gute Lösung. Wenn du Bock auf den Job machst: sofort zugreifen. Denn selbst wenn die Anfechtung durchgeht: das Bestehen des 2. Examens ist alles andere als gesichert. Man hat dir schließlich schon 2 Mal gesagt, dass du den Anforderungen nicht (oder vielleicht nur gerade so) genügst. Im 2. Examen wird es nicht einfacher.

Die Anfechtung würde ich allerdings durchziehen, sofern du das Geld aufbringen kannst. Es wäre sehr ärgerlich (und m. E. fahrlässig), diese Chance und einen eventuellen Studienabschluss liegen zu lassen.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
julée
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von julée »

j_laurentius hat geschrieben:Wenn die polizeiliche Tätigkeit für Dich keine bloße Verlegenheitslösung ist, sondern Du Dich hierfür wirklich erwärmen kannst, dann greif zu. Deutschland braucht dringend gute Polizisten, die was auf dem Kasten haben und ihren Job gern machen. Da würdest Du etwas gesellschaftlich wirklich Sinnvolles machen und dann wäre es im Endeffekt vielleicht sogar ganz gut, knapp im Juraexamen gescheitert zu sein; Du kannst das Studium ja für die Ausbildung wie auch die spätere Berufstätigkeit bei der Polizei durchaus gebrauchen. Manchmal sind zunächst zweitbeste Lösungen schlussendlich die besten ;)
+ 1

Natürlich solltest Du nicht nur die schnelle Sicherheit wählen, weil Du Angst hast, nichts anderes zu finden. Denn dann wirst Du als Polizist langfristig nicht zufrieden sein, bist dann aber ggf zu alt, um nochmal was Neues anzufangen.

Die Entscheidung, die Prüfungsanfechtung fortzuführen, würde ich hiervon unabhängig treffen. Es mag zwar leichter fallen, auf die Fortführung zu verzichten, wenn man eine konkrete Zukunftsperspektive hat, aber Du musst letztlich wissen, ob Du jetzt schon "loslassen" kannst oder ob Du für Dich selbst die Gewissheit brauchst, wirklich alles versucht zu haben. Der Weg zum Volljuristen wäre allerdings in der Tat auch bei einem Erfolg der Prüfungsanfechtung eher steinig.
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von ew_h2002 »

Was die Polizei angeht, sehe ich das wie die Vorredner: Zusagen! Sicherer (i.S.d. Kündbarkeit) und interessanter Job. Wenn du es dir wirklich vorstellen kannst natürlich nur.

Was das Examen angeht: Du könntest die Klage riskieren, wenn du dir alle Optionen offen halten willst. Denn bei der Polizei bleibst du im gehobenen Dienst, wenn du nicht hervorstichst. Da kann man super arbeiten, gut von leben und hat interessante Aufgaben.
Wenn es aber wirklich hoch hinaus gehen soll (höherer Dienst), geht das über den Quereinstieg (Volljurist!) oder die Bewährung. Also besonders gute Hauptkommissare werden auch mal zu Polizeiräten befördert. Da hilft ein abgeschlossenes Jurastudium (auch ohne Ref.) natürlich, weil es den Abstand zu den Quereinsteigern verringert.
Das ist aber natürlich ein großes Wenn. Und vermutlich auch kein billiger Spaß. Wenn du gewinnst, kriegst du deine Auslagen erstattet. Aber du beurteilst die Chancen ja recht überschaubar.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir dazu sagen: Es gibt nichts, was das Prüfungsamt sich nicht ausdenkt, um einer Prüfungsanfechtung nicht stattgeben zu müssen. Da sind Dinge bar jeder Logik durchaus möglich. Dieses Risikos muss man sich bewusst sein (was aber nicht bedeutet, dass es völlig aussichtslos wäre; ein paar Prozent haben ja immerhin Erfolg.)
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Heftklammer »

Ich habe gestern meinen Widerspruchsbescheid erhalten. Mein Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Im Wesentlichen stützt sich der Erstkorrektor auf sein Ermessen als Prüfer (Einschätzungsprärogative). Die Einschätzung meines Anwaltes ist jetzt auch (wie eigentlich auch schon davor), dass ich damit de facto keine Chance bei einer Klage hätte.
(Auszug aus Stellungnahme meines Anwaltes: "Vor diesem Hintergrund, der ja auch schon im Vorfeld des Widerspruchs von uns thematisiert worden war, sind unter prüfungsrechtlichen Aspekten keine Chancen erkennbar, im Klageweg ein anderes Ergebnis zu erreichen. Es bliebe allenfalls übrig zu hoffen, dass das zuständige Gericht in einem von uns kritisierten Punkt zu dem Ergebnis kommen würde, dass der Prüfer auch Anlass gehabt hätte, hier weniger streng zu bewerten. Allerdings darf ein Gericht eine solche Bewertung nicht abändern, da sie ausschließlich dem Prüferermessen unterliegt. Es kann allenfalls dem Justizprüfungsamt einen Hinweis geben, hierzu mit dem Prüfer nochmals zu korrespondieren. Die Wahrscheinlichkeit im vorliegenden Fall, dass über diesen Weg das Gericht einen Hinweis an das JPA bzw. den Prüfer gibt, noch einmal „Gnade vor Recht“ ergehen zu lassen, ist allerdings äußerst gering. Hierzu sind die Kritikpunkte gegen Ihre Antworten doch erheblich.")

In die Details gehen führt jetzt zu weit und würde zu nichts führen. Ich schließe mit meinem Jurastudium damit endgültig ab. Ich habe alles versucht und mich im zweiten Versuch immerhin auf 24,0 Punkte gesteigert.

Im August fange ich bei der Kriminalpolizei als Kriminalkommissaranwärter an und habe da gute Perspektiven. Ich bin sehr dankbar für die Chance bei der Polizei und meine Perspektiven sind jetzt (zumindest für mich!) besser als sie es als 4er Jurist mit nur einem Examen (das zweite müsste ich noch machen und würde mich da wohl auch schwer tun) wären.


Jetzt wisst ihr wie die Geschichte ausgegangen ist ;)
Tobias__21
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Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Beitrag von Tobias__21 »

Schade, dass es mit der Anfechtung nicht geklappt hat, aber ich freu mich auch für Dich! Der Beruf als Polizist ist super spannend und wenn Du Dir das gut vorstellen kannst, ist doch alles gut ausgegangen. Dein Studium war damit auch nicht umsonst, Du kannst auf vieles zurückgreifen und hast den anderen einiges voraus. Wenn Du magst, berichte doch als mal wie es Dir so ergeht im neuen Lebensabschnitt als Polizist. Ich hätte mir das auch gut für mich vorstellen können :)
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