Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Logisch_Win7
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Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von Logisch_Win7 »

So Leute, ich bin verwirrt: Bei uns an der Uni in Düsseldorf (NRW) erreicht man ab 10 Punkten + X die Notenstufe "Vollbefriedigend". Ich lese aber ständig etwas davon, dass man im Examen schon ab 9 Punkten + X sein Prädikat und ein Vollbefriedigend hat. Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder ist das einfach generell im Examen so?
Brainiac
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Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von Brainiac »

- Einzelnoten: VB = 10 Pkte od mehr
- Gesamtnote: VB = 9 Pkte od mehr
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Logisch_Win7
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Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von Logisch_Win7 »

Danke für deine Antwort. Gibt es einen sachlichen Grund für diese Unterscheidung? Das verwirrt doch eher. :eeeek:
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JulezLaw
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Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von JulezLaw »

Vollbefriedigend = über den durchschnittlichen Anforderungen. Wenn du es schaffst, in den Examensklausuren im Durchschnitt im oberen Bereich des "den Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechenden" Notenbereichs zu landen, bist du eben schon überdurchschnittlich. Finde ich tatsächlich eine gute Regelung, die auch eine durchgehende Leistung am oberen Rand der normalen Anforderungen würdigen kann.

Ob es dazu eine offizielle Begründung gibt, weiß ich indes nicht.
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joee78
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Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von joee78 »

JulezLaw hat geschrieben:Ob es dazu eine offizielle Begründung gibt, weiß ich indes nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/jurprnotskv/__2.html
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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JulezLaw
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Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Beitrag von JulezLaw »

Dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, war mir durchaus bewusst. Ich habe nur die Gesetzesbegründung nicht gelesen ;)
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