Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

thh hat geschrieben: Ich würde hingegen vom Abstrakten zum Konkreten gehen und allgemeine Aussagen an Beispielen belegen und vertiefen.
Und mit welcher Begründung?
Konkret: wer darf was und wo bauen? Was muss man machen, wenn man eine Baugenehmigung möchte? Was macht die Behörde, wenn man ohne Genehmigung baut? Was kann der Nachbar machen, wenn man ein Hochhaus in der Schrebergartensiedlung baut?
Das ist sicherlich Geschmackssache, aber nicht das, was ich in einer universitären Vorlesung erwarten würde.
Bis man Begriffe wie "universitär" und "wissenschaftlich" mit Inhalt und Leben füllt, sind sie nur Phrasen.

Was meinst du mit universitär genau? Und weshalb sollte es einem Vorgehen wie dem von mir vorgeschlagenen entgegenstehen? Und falls es dies tatsächlich tut, warum sollte das so sein?
Samson83 hat geschrieben: Ich finde das richtig. Strafzwecktheorien halte ich für einen Strafrechtlcher für unabdingbar; ansonsten ist über (Straf-)rechtspolitik nicht diskutierbar; und dem Kuscheljustiz beschimpenden Stammtisch nicht vernünftig entgegenzutreten. Und Kant kommt (ernsthaft!) im Studium, insbesondere im Verfassungsrecht sowieso zu kurz. Irgendwelche Meinungsstreitigkeiten und Definitionen stehen hingegen hinreichend erläutert im Wessels/Beulke und ähnlicher Trivialliteratur.
Sind dafür nicht eher die "Politik"wissenschaften zuständig?
Samson83
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Samson83 »

Suchender_ hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Ich würde hingegen vom Abstrakten zum Konkreten gehen und allgemeine Aussagen an Beispielen belegen und vertiefen.
Und mit welcher Begründung?
Konkret: wer darf was und wo bauen? Was muss man machen, wenn man eine Baugenehmigung möchte? Was macht die Behörde, wenn man ohne Genehmigung baut? Was kann der Nachbar machen, wenn man ein Hochhaus in der Schrebergartensiedlung baut?
Das ist sicherlich Geschmackssache, aber nicht das, was ich in einer universitären Vorlesung erwarten würde.
Bis man Begriffe wie "universitär" und "wissenschaftlich" mit Inhalt und Leben füllt, sind sie nur Phrasen.

Was meinst du mit universitär genau? Und weshalb sollte es einem Vorgehen wie dem von mir vorgeschlagenen entgegenstehen? Und falls es dies tatsächlich tut, warum sollte das so sein?
Samson83 hat geschrieben: Ich finde das richtig. Strafzwecktheorien halte ich für einen Strafrechtlcher für unabdingbar; ansonsten ist über (Straf-)rechtspolitik nicht diskutierbar; und dem Kuscheljustiz beschimpenden Stammtisch nicht vernünftig entgegenzutreten. Und Kant kommt (ernsthaft!) im Studium, insbesondere im Verfassungsrecht sowieso zu kurz. Irgendwelche Meinungsstreitigkeiten und Definitionen stehen hingegen hinreichend erläutert im Wessels/Beulke und ähnlicher Trivialliteratur.
Sind dafür nicht eher die "Politik"wissenschaften zuständig?
Strafzwecktheorien sind auch für einige strafrechtliche Fragen (spontan fällt mir die Sicherungsverwahrung ein). Zudem sind die sogenannten Grundlagenfächer (Philosophie/Soziologie/Geschichte) im Studium sowieso unterräpresentiert. Es wäre falsch, deren Ansätze dann noch aus den Kernvorlesungen zu entfernen.
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Ara
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Ara »

Strafzwecktheorien halte ich auch für sinnvoll, aber die Frage ist, ob man die ersten 3 Wochen im Studium damit verbringen muss. Wir hatten das übrigens später noch einmal bei der Vorlesung Strafzumessung und ich nomma im Schwerpunkt.

Dafür ist es übrigens auch in der Praxis wichtig. Eine ernsthafte Strafzumessung ist doch nur möglich, wenn man den Zweck seiner Strafe vor Augen führt. So wird an vielen Stellen auch deutlich, dass jegliche Strafe in bestimmten Situationen verfehlt ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ara hat geschrieben:Wir hatten das übrigens später noch einmal bei der Vorlesung Strafzumessung und ich nomma im Schwerpunkt.
Es ist auch ungewöhnlich, dass es dazu überhaupt eine eigene Veranstaltung gibt. Die meisten Universitäten bieten zur Strafzumessung schlicht nichts an, weder im Schwerpunkt noch als "reguläre" Vorlesung.
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thh
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Ich würde hingegen vom Abstrakten zum Konkreten gehen und allgemeine Aussagen an Beispielen belegen und vertiefen.
Und mit welcher Begründung?
Weil mir die Ableitung des Konkreten aus dem Abstrakten der logische Weg zur Erarbeitung von Wissen zu sein scheint; letztlich wird im Gutachten ja nicht anders gearbeitet.
Suchender_ hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:Konkret: wer darf was und wo bauen? Was muss man machen, wenn man eine Baugenehmigung möchte? Was macht die Behörde, wenn man ohne Genehmigung baut? Was kann der Nachbar machen, wenn man ein Hochhaus in der Schrebergartensiedlung baut?
Das ist sicherlich Geschmackssache, aber nicht das, was ich in einer universitären Vorlesung erwarten würde.
Bis man Begriffe wie "universitär" und "wissenschaftlich" mit Inhalt und Leben füllt, sind sie nur Phrasen.
Mit "universitär" meinte ich "an einer Universität" - und dort erwarte ich tatsächlich die Vermittlung von Wissen auf einem höheren Abstraktionsniveau. Es erscheint mir nicht erforderlich, Studenten "an der Hand zu führen"; es sollte durchaus möglich sein, sich das grundsätzliche Wissen, was denn ein Bebauungsplan faktisch ist, was er regelt und welche Konfliktlagen im Baurecht entstehen können, zu verschaffen, so man es denn nicht hat, ohne dass es dafür einer eigenen Veranstaltung (oder eines Veranstaltungsteils) bedarf.

Fraglos gibt es auch Bedarf an der Vermittlung einfachen Handlungswissens; das ist meines Erachtens aber nicht Aufgabe eines Universitätsstudiums.

Dementsprechend stehe ich auch der Klage, als Gymnasiast lerne man zwar Gedichtinterpretationen in drei Sprachen, nicht aber die Abfassung eines Mietvertrags oder einer Steuererklärung, und der damit verbundenen Auffassung, ebendies zu ändern, weitgehend verständnislos gegenüber. Man darf von (angehenden) Abiturienten und von Studenten m.E. durchaus erwarten, dass sie sich lebenspraktisches Handlungswissen auch außerhalb der Universität erwerben - obschon bspw. der Erwerb eines Führerscheins oder das Überblicken des Tarifwerks der Bahn (einschließlich der Bedienung von Fahrkartenautomaten) fraglos nicht unwichtige Schlüsselqualifikationen darstellen und auch das Erlernen von Kochen, Waschen und -optional - Bügeln aller Voraussicht nach zumindest für den Gang des Studiums einen weit höheren praktischen Wert haben als die Kenntnis philosophischer Theorien.

Dennoch würde ich weiterhin der Universität die Vermittlung letzterer zuweisen und Führerschein-, Koch- und Haushaltskurse nicht zum Bestandteil eines universitären Studiums machen, auch nicht im Bereich "soft skills" oder "Schlüsselqualifikationen". Freilich kann man das alles auch anders sehen.
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tibor »

Es ist nur die logische Folge dessen, dass Schüler in den letzten Jahren auch von der Schule fordern, sie möge sie auf das "gesamte Leben" vorbereiten, also bspw wie man ein Girokonto eröffnet, was es bedeutet einen Mietvertrag zu schließen, welche Versicherungen man braucht oder wie eine Steuererklärung macht.

http://m.spiegel.de/lebenundlernen/schu ... 12981.html

Das kann man weiterführen: Hilfe, ich bin 22 und im 5. Semester bei Jura und weiß immer noch nicht, wie es ist eine Straftat zu begehen, von einer Behörde angehört zu werden oder sich mit dem Vermieter wegen Betriebskosten zu streiten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Jeweli
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Jeweli »

Wer weniger der Typ für Vorlesungen ist, sondern lieber mit einem Lehrbuch / in AGs / mittels online-Rep / in Lerngruppen oder auf welche Weise auch immer lernt, dem steht das so frei!
Also wo ist das Problem? Das ist ja im Endeffekt das Schöne an der Uni, dass man sich in der Regel selbst aussucht, wie man am besten lernt und in welche Vorlesung man geht.
Ok, in den Semesterabschlussklausuren kam es natürlich schon sein, dass konkret Stoff geprüft, der in der Vorlesung erkennbar das Steckenpferd des Dozenten war. Aber jedenfalls zusätzlich bieten sich diese Möglichkeiten. Und spätestens zum Examen stellt sich dieses Problem ja nicht mehr.

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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von StudiVader315226 »

Tibor hat geschrieben:Es ist nur die logische Folge dessen, dass Schüler in den letzten Jahren auch von der Schule fordern, sie möge sie auf das "gesamte Leben" vorbereiten, also bspw wie man ein Girokonto eröffnet, was es bedeutet einen Mietvertrag zu schließen, welche Versicherungen man braucht oder wie eine Steuererklärung macht.

http://m.spiegel.de/lebenundlernen/schu ... 12981.html

Das kann man weiterführen: Hilfe, ich bin 22 und im 5. Semester bei Jura und weiß immer noch nicht, wie es ist eine Straftat zu begehen, von einer Behörde angehört zu werden oder sich mit dem Vermieter wegen Betriebskosten zu streiten.
Ich bin tatsächlich auf der Seite der.... ich werde mal einen neuen Begriff einführen. Auch der TE steht auf der Seite der Nainaisten. So vertrete ich beispielsweise die Ansicht, zumindest seit dem Beginn des Jurastudiums, dass einige juristische Kenntnisse (Schuldrecht BT zum Beispiel, oder auch AT) schon in der Schule gelehrt werden sollten.

Bei mir in den Schulen wurde stattdessen in "Sozialkunde" etwas gelernt, was ich später als "Staatsorga" kennengelernt habe. Schön für Juristen, aber ein Biologe wird nie wieder Staatsorga brauchen, oder?

Nun bin ich tatsächlich 23, im 4. Jurasemester. "Wie es ist, eine Straftat zu begehen" (ob als Täter, Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfe, ob vorsätzlich oder fahrlässig, ob verletzungs-, konkretes oder abstraktes Gefährdungsdelikt, eigenhändig oder nicht, vollendet, beendet oder nur versucht,...) sollte man lieber nicht erfahren. Im schuldunfähigen Alter nach §19 habe ich aber dennoch mal die Erfahrung einer - wie ich nun weiß - rechtswidrigen Tat (bei der die Verfolgungsvoraussetzung nach §248a StGB fehlt) - gemacht.

Aber von einer Behörde nach §28 VwVfG angehört wurde ich tatsächlich noch nie (soweit ich weiß). Und mit einem Vermieter habe ich seit Juli zu tun. Ich hoffe nicht, dass ich mich je "über Betriebskosten streiten" muss - und wenn doch, dann werde ich diese Erfahrung schon noch machen. "Bewaffnet" mit ordentlichen Kenntnissen im Schuldrecht BT.
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von StudiVader315226 »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich habe das ehrlich gesagt etwas anders erlebt. Nehmen wir BGB AT: Die Vorlesung hatte ich im ersten Semester bei Prof. Neuner. Er hat das sehr anschaulich an Hand von Fahrrädern (Radel) gemacht :)

Und ich bin eigentlich mit der universitären Ausbildung ganz zufrieden. Der Spagat zwischen Wissenschaft und Examen gelingt doch ganz gut. Es gibt Vorlesungen (da muss man ja auch nicht hin, wenn es einem nichts bringt) und eben Übungen und WuV Kurse und jede Menge Lehrbücher :) Auf den Punkt gebracht: Ich habe es genau anders erlebt. Man wurde langsam an die Materie herangeführt und gerade nicht mit irgendwelchen Fachbegriffen und Rechtsprechung bombardiert.
In meinem 2. Semester war ich tatsächlich ebenfalls bei Prof. Neuner.
Mich hätte man wahrscheinlich sogar mit "irgendwelchen Fachbegriffen und Rechtsprechung bombardieren" können, ohne dass es mir geschadet hätte (zumal als konstanter AG-Besucher), aber Prof. Neuner hat auch im Jahre 2015 noch ständig die witzigen Fahrrad-Beispiele gebracht. Und den Studenten Fragen gestellt, so dass es (auch bei mehreren Hundert Zuhörern) letztendlich eine Mischform aus Vorlesung und AG gab.

Einmal hat er sogar ein Beispiel gebracht, in dem ein gerade gekauftes Pferd vom Blitz erschlagen wird und stirbt... oder anschaulich die Grenze des "Gefahrübergangs" (Abgrenzung §326/446, 447) erklärt.

Auch §434 III BGB ist anschaulich "hängengeblieben" - Spruch: "Bananen sind mangelhafte Äpfel!"

Auch ewige rechtshistorische oder ähnliche Ausführungen sind unterblieben, höchstens mal bei §311a (der ja eine ganz wesentliche Änderung ggü. §306 a.F. BGB beinhaltet) wurde dazu was gesagt.

Und wir sind tatsächlich vom Leistungsstörungs- bis zum Deliktsrecht gekommen, von §241 bis §831!

Wenn der TE tatsächlich zu Anfang der Stafrecht AT-Vorlesung irgendwelche Strafzwecktheorien über sich ergehen hat lassen müssen, liegt es wohl am Prof, aber nicht an der generellen Methode "der Universitäten" oder "des Studiums".
Äußerst nainaisten-feindlich sind auch etliche etablierte Lehrbücher. Beispielsweise kann ich aus sicht des Nainaismus vor dem Duo Kopp/Schenke (VerwR AT und VerwProzR) nur warnen: Nicht für eine Drittsemester-Klausur zum Lernen geeignet. Interessanterweise ganz im Gegensatz zum Klausurenkurs...
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