Literaturrecherche bei 1. HA

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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DavidSchabany
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Literaturrecherche bei 1. HA

Beitrag von DavidSchabany »

Hey,
ich stehe vor meiner 1. Hausarbeit im Zivilrecht (BGB AT). Ich hab bereits eine ausführliche Lösungskizze zum SV entworfen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich nun am besten weiter vorgehen soll. Macht es Sinn zunächst mit der Literaturrecherche zu beginnen und sämtliche Literatur zu beschaffen (Bücher ausleihen, scannen etc.). Oder gibt es eine bessere Vorgehensweise?

Gruß David
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Tibor
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Re: Literaturrecherche bei 1. HA

Beitrag von Tibor »

Literatur ist kein Selbstzweck. Der Fall will gelöst werden, hierbei sollten sich von ganz allein Probleme einstellen (zu Tage treten), die man mittels Rspr/Lit lösen muss.
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chaosm21
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Re: Literaturrecherche bei 1. HA

Beitrag von chaosm21 »

Tibor hat geschrieben:Literatur ist kein Selbstzweck. Der Fall will gelöst werden, hierbei sollten sich von ganz allein Probleme einstellen (zu Tage treten), die man mittels Rspr/Lit lösen muss.
Es gibt-jedenfalls im Strafrecht- einige Standardprobleme, bei denen man schnell auf diverse Quellen stößt, in denen mindestens ein Teil der Hausarbeit gutachterlich gelöst wird. (Bspw. Durchschneiden des Beatmungsschlauchs durch einen Angehörigen.) Die richtige Lösung ist absolut kein Problem, man muss aber Quellen finden, die das belegen, was man schon weiß. Dann ist Literatur ein Selbstzweck, durch den der Anschein wissenschaftlichen Arbeitens entstehen soll.
Eine extrem frustrierende Situation, denn etwas besseres als ein WiMi in einer Ausbildungszeitschrift kann man sowieso nicht schreiben, den Text übernehmen geht aber natürlich auch nicht.
pinacolada1234567
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Re: Literaturrecherche bei 1. HA

Beitrag von pinacolada1234567 »

DavidSchabany hat geschrieben:Hey,
ich stehe vor meiner 1. Hausarbeit im Zivilrecht (BGB AT). Ich hab bereits eine ausführliche Lösungskizze zum SV entworfen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich nun am besten weiter vorgehen soll. Macht es Sinn zunächst mit der Literaturrecherche zu beginnen und sämtliche Literatur zu beschaffen (Bücher ausleihen, scannen etc.). Oder gibt es eine bessere Vorgehensweise?

Gruß David
Ich würde dir empfehlen, dich von Problem zu Problem zu "hangeln" und dafür gesondert die Literatur einzusehen. Wenn du in der Bib schreibst, und dazu würde ich persönlich dringend raten, musst du eigentlich nichts scannen. Normalerweise wirst du bei intensiver Lektüre auf immer mehr Quellen stoßen, so dass es aus meiner Sicht einigermaßen aussichtslos wäre, zu versuchen, einmal alles zu scannen und das wars dann.

(Dass ausführliche Recherche essentiell für eine gute Hausarbeit ist, gilt i. Ü. auch für Strafrecht - mE sogar gerade bei den vermeintlich altbekannten Problemen).
Swann
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Re: Literaturrecherche bei 1. HA

Beitrag von Swann »

DavidSchabany hat geschrieben:Hey,
ich stehe vor meiner 1. Hausarbeit im Zivilrecht (BGB AT). Ich hab bereits eine ausführliche Lösungskizze zum SV entworfen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich nun am besten weiter vorgehen soll. Macht es Sinn zunächst mit der Literaturrecherche zu beginnen und sämtliche Literatur zu beschaffen (Bücher ausleihen, scannen etc.). Oder gibt es eine bessere Vorgehensweise?

Gruß David

Ich würde mich jetzt an die Lösung machen, d.h. anfangen zu schreiben und das erste Problem bearbeiten. Dort solltest du dir am Anfang klar werden, welche Meinungen du im Streitstand darstellen möchtest und dann kannst du - soweit nötig - die einzelnen Belege recherchieren und in den Text einarbeiten. Ich bin ja kein Fan von All-Caps und Schreien ist unhöflich, aber das ist mir so wichtig, dass ich es trotzdem tue: ARBEITE DIE QUELLEN SOFORT INS LITERATURVERZEICHNIS EIN. Sonst hasst du in vier Wochen dein Ich von vor vier Wochen.

Sobald du das Problem bearbeitet und die ersten 3-4 Seiten deiner HA stehen hast, würde ich mir das Geschriebene nochmal anschauen und es kritisch würdigen, ob der Gutachtenstil beachtet ist, ob es prägnant ist und ob du den Streitstand korrekt dargestellt hast und nur das zu Entscheidende entschieden hast. Viel Erfolg!
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