Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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mimihd
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Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von mimihd »

Hallo ihr Lieben,

in einem Jahr steht bei mir das 1. Examen an und ich beschäftigte mich seit einigen Tagen mit der Frage, welche Gesetzessammlungen ich mir am besten kaufen, bzw. wann ich mir diese spätestens anschaffen sollte.
Den Schönfelder habe ich schon seit einigen Semestern, ich habe mir damals die Sammlung ohne Ergänzungslieferung gekauft, weil ich es zu schade fand im Jahr für 3-4 Nachlieferungen so viel auszugeben wie insgesamt ein neuer Schönfelder kostet.
Ansonsten kam ich immer mit den kleinen Beck Gesetzessammlungen klar.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jetzt, 1 Jahr vor dem Examen, vielleicht einen neuen Schönfelder + Ergänzungslieferungen kaufen sollte (es würden dann ja nur 3-4 bis zum Examen anfallen) damit ich anfange, mit diesem Schönfelder zu arbeiten und ihn zu "kommentieren" (Baden-Württemberg) / oder ob ich ein paar Monate vor dem Examen die neueste Auflage kaufe und alle meine "Kommentierungen" übertrage.
Dieselbe Frage stellt sich für Sartorius und Dürig; kurz vor dem Examen einen neuen ohne Nachlieferungen kaufen oder jetzt einen kaufen und sich das Nachsortieren + Zahlen antun? :-k

Danke für eure Antworten!
Brainiac
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Brainiac »

Ich habe die Gesetzestexte mit Nachlieferungen genommen. Würde ich retrospektiv anders machen. Grund: Kosten + Zeitaufwand.
Ich durfte allerdings auch nicht kommentieren, wobei das prima vista an der obigen Einschätzung nichts ändern würde.
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Pillendreher
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Pillendreher »

Ich hatte die Ergänzungslieferungen. Im Nachhinein muss ich wohl sagen, dass das ausnahmslos rausgeschmissenes Geld war. In diesem gut einen Jahr hab ich so viele Stunden damit verschwendet, diesen Mist einzusortieren (beim Landesrecht hatte sich der bayerische Gesetzgeber gedacht, es sei doch lustig, die Ministerien umzubenennen...). Die Kommentierungen waren am Ende eh völlig irrelevant. Bei 90 % wusste ich gar nicht mehr, was ich mir überhaupt hinkommentiert hatte...
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pinacolada1234567
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von pinacolada1234567 »

Ich habe einmal meinen Schönfelder nachkommentiert und das hat beinahe zwei Wochen gedauert (--> wobei ich in den zwei Wochen tagsüber gearbeitet und gelernt habe, es waren also nicht zwei Wochen durchgehende Arbeit. :lmao: ). Der finanzielle Aufwand und der Zeitaufwand bei den Nachsortierungen waren zwar nicht unerheblich, aber für mich hat es sich bewährt, zu Beginn des Rep einen neuen Schönfelder zu kaufen und durchgängig mit diesem zu arbeiten. Allerdings wusste ich bei den Kommentierungen auch noch sehr gut, wozu die gut waren. Was bringen die sonst im "Ernstfall"? :-k
mimihd
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von mimihd »

schon einmal vielen Dank für die Antworten!!
ich denke ich werde weiter mit meinem Schönfelder arbeiten und mir kurz vor dem Examen einen neuen holen und diesen einmal nachkommentieren - vielleicht hat das ja auch noch einmal einen Lerneffekt oder hilft zur Wiederholung 8-[
da ich bisher noch keinen Sartorius habe werde ich mir diesen wahrscheinlich mit Ergänzungslieferung holen. Hier kommen ja weniger Nachlieferungen als zum Schönfelder, hoffentlich halten sich dieses eine Jahr zum Examen die Kosten dann auch in Grenzen.

welche Meinung habt ihr diesbezüglich zu der Landesgesetzessammlung? Lohnt es sich überhaupt diese jetzt schon zu kaufen und immer mitzuschleppen, oder würdet ihr vorerst weiter mit den kleinen Sammlungen arbeiten und den Dürig (BW) erst kurz vor dem Examen kaufen? :-k
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Pillendreher
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Pillendreher »

Ich hab mir hinsichtlich Schönfelder und Sartorius einen schmalen Ordner gekauft und dort alles eingeheftet, was ich für die Veranstaltungen in der Uni brauchte. Ich bin doch nicht bekloppt und schleppe jedes Mal diese Ziegelsteine mit mir rum.

Die Landesgesetzessammlung hab ich dann 1x in der Woche mitgenommen, da es dafür keinen schmalen Ordner gab und auch das Papier-Format abwich.
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Theopa
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Theopa »

Wenn Kommentierungen erlaubt sind würde ich die Nachlieferung empfehlen. Mit der richtigen Technik ist das schnell erledigt, auch während der Fernseher läuft.

Das komplette Nachkommentieren der gesamten Werke (nochmal danke an die Dame aus dem bayerischen LJPA die sich diese unsäglich dämliche Bleistift-Regelung ausgedacht hat) fand ich wesentlich stressiger und mE verliert man damit auch am Ende insgesamt mehr Zeit.
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Justitian
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Justitian »

Theopa hat geschrieben: Mit der richtigen Technik ist das schnell erledigt, auch während der Fernseher läuft.
Damit habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, auch wenn ich mich wahrscheinlich besonders blöd angestellt habe. Ich musste 10 Minuten vor dem Examen plötzlich feststellen, dass ich im BGB so einige Seiten doppelt hatte, die ich dann panisch rausgerissen hab. Ich halte es für überwiegend wahrscheinlich, dass ich auch im Übrigen Fehler gemacht habe.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Theopa hat geschrieben:Wenn Kommentierungen erlaubt sind würde ich die Nachlieferung empfehlen. Mit der richtigen Technik ist das schnell erledigt, auch während der Fernseher läuft.

Das komplette Nachkommentieren der gesamten Werke (nochmal danke an die Dame aus dem bayerischen LJPA die sich diese unsäglich dämliche Bleistift-Regelung ausgedacht hat) fand ich wesentlich stressiger und mE verliert man damit auch am Ende insgesamt mehr Zeit.
Genau das.

Auch wenn es nervt, wenn Kommentierungen erlaubt sind, würde ich es auf jeden Fall mit Ergänzungslieferungen machen.
jurOne
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von jurOne »

Ich würde sagen, nimm die Ergänzungslieferungen. Aber achte darauf, welche du zuletzt einsortieren musst vor dem Examen.

Kurz vor dem Examen ein neues Gesetz kaufen, wird nur funktionieren, wenn die neue Auflage auch erlaubt ist. Bei mir ist die neueste Auflage gar nicht erlaubt und ich musste schauen, dass ich eine ältere Auflage finde, weil meiner aktuell war. Dann hab ich den gekauft und unkommentieren ist so eine unendliche Tortur. Es war auch Glück, das nur noch ein paar übrig waren.
Hab nur die wichtigsten Gesetze übertragen können, zu mehr hatte ich weder die Zeit noch die Nerven.

Das Beste ist: Die haben KEIN einziges Mal die Gesetze kontrolliert! Geschweige denn, dass sie überhaupt aufstehen und sich bewegen. Nein..ich reg mich nicht auf... :letitallout:
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Brainiac »

Wie viele Kommentare ballert ihr, denen dies erlaubt ist, denn in eure Gesetzestexte?? :eeeek:

Ich hätte gedacht, dass die Nachlieferungsvariante zu einem Mehrfachaufwand führt, wenn man den gleichen Kommentar nicht nur einmal (vor dem Examen), sondern mglw. vier bis fünf mal (bei jeder einzelnen Nachlieferung, wenn sich die gleiche Stelle ändert) übertragen muss. Dass die Zeit unmittelbar vor dem Examen wohl wertvoller ist als ein paar Stunden inmitten des Reps, hatte ich zwar eingestellt, hielt ich aber für vernachlässigbar. Daher die obige Frage...
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Brainiac hat geschrieben:Wie viele Kommentare ballert ihr, denen dies erlaubt ist, denn in eure Gesetzestexte?? :eeeek:

Ich hätte gedacht, dass die Nachlieferungsvariante zu einem Mehrfachaufwand führt, wenn man den gleichen Kommentar nicht nur einmal (vor dem Examen), sondern mglw. vier bis fünf mal (bei jeder einzelnen Nachlieferung, wenn sich die gleiche Stelle ändert) übertragen muss. Dass die Zeit unmittelbar vor dem Examen wohl wertvoller ist als ein paar Stunden inmitten des Reps, hatte ich zwar eingestellt, hielt ich aber für vernachlässigbar. Daher die obige Frage...
Du musst bedenken, dass sich - gerade im Landesrecht - häufig Sachen ändern, die man überhaupt nicht kommentiert hat. Dass ich tatsächlich lange gebraucht habe, um neben dem Umsortieren Kommentare nachzutragen, war eher die Ausnahme.

Vor allem aber ist es ohnehin eine gute Gelegenheit, um zu sehen, was man sich überhaupt kommentiert hat und welchen Nutzen die Kommentierung haben könnte. Das Nachkommentieren hilft das Gedächtnis aufzufrischen.
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von thh »

jurOne hat geschrieben:Das Beste ist: Die haben KEIN einziges Mal die Gesetze kontrolliert! Geschweige denn, dass sie überhaupt aufstehen und sich bewegen. Nein..ich reg mich nicht auf... :letitallout:
Naja, es gilt als eher untunlich, ständig durch die Reihen zu stromern - nicht nur wegen knarzender Schuhe oder Dielen, sondern auch, weil es die Kandidaten unnötig nervös macht.
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von jurOne »

thh hat geschrieben:
jurOne hat geschrieben:Das Beste ist: Die haben KEIN einziges Mal die Gesetze kontrolliert! Geschweige denn, dass sie überhaupt aufstehen und sich bewegen. Nein..ich reg mich nicht auf... :letitallout:
Naja, es gilt als eher untunlich, ständig durch die Reihen zu stromern - nicht nur wegen knarzender Schuhe oder Dielen, sondern auch, weil es die Kandidaten unnötig nervös macht.
Das find ich ja auch sehr rücksichtsvoll so. Aber selbst in der schriftlichen Schwerpunktprüfung und bloßen Übungen kann ich mich an deutlich meehr Kontrolle erinnern :D
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Re: Gesetzessammlungen mit oder ohne Ergänzungslieferung?

Beitrag von julée »

thh hat geschrieben:
jurOne hat geschrieben:Das Beste ist: Die haben KEIN einziges Mal die Gesetze kontrolliert! Geschweige denn, dass sie überhaupt aufstehen und sich bewegen. Nein..ich reg mich nicht auf... :letitallout:
Naja, es gilt als eher untunlich, ständig durch die Reihen zu stromern - nicht nur wegen knarzender Schuhe oder Dielen, sondern auch, weil es die Kandidaten unnötig nervös macht.
Eine Erkenntnis, die aber noch nicht überall angekommen ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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