Drittversuch entgehen
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Drittversuch entgehen
Hallo,
ich studiere Jura an der HU Berlin und das kommende Semester wäre dann mein viertes. Meine Zwischenprüfung habe ich nicht bestanden, weil ich in Strafrecht I zwei mal durchgefallen bin. Vor dem Zweitversuch hatte ich schon viel Panik und habe daher wie blöd mit einem Nachhilfelehrer etc gelernt.
Nun habe ich mich sogar verschlechtert im Zweitversuch und bin mit einem Punkt gnadenlos durchgefallen. Meine Uni lässt Härtefallanträge auf einen Viertversucht fast nie durch, daher würde mich jetzt der dritte und womöglich studienbeendende Versuch erwarten.
Ich habe daraufhin mit den Studienbüros der Uni Potsdam und FU telefoniert, weil ich gehofft hatte die geschriebenen Versuche durch einen Hochschulwechsel loszuwerden. Aber die Idee funktioniert wohl nicht.
Hat einer von euch irgendeine Idee, wie ich sonst noch dem Drittversuch entgehen könnte?
lg
ich studiere Jura an der HU Berlin und das kommende Semester wäre dann mein viertes. Meine Zwischenprüfung habe ich nicht bestanden, weil ich in Strafrecht I zwei mal durchgefallen bin. Vor dem Zweitversuch hatte ich schon viel Panik und habe daher wie blöd mit einem Nachhilfelehrer etc gelernt.
Nun habe ich mich sogar verschlechtert im Zweitversuch und bin mit einem Punkt gnadenlos durchgefallen. Meine Uni lässt Härtefallanträge auf einen Viertversucht fast nie durch, daher würde mich jetzt der dritte und womöglich studienbeendende Versuch erwarten.
Ich habe daraufhin mit den Studienbüros der Uni Potsdam und FU telefoniert, weil ich gehofft hatte die geschriebenen Versuche durch einen Hochschulwechsel loszuwerden. Aber die Idee funktioniert wohl nicht.
Hat einer von euch irgendeine Idee, wie ich sonst noch dem Drittversuch entgehen könnte?
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- Tibor
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Re: Drittversuch entgehen
Schon auf Ursachensuche gegangen?
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Re: Drittversuch entgehen
Das würde ich auch vorschlagen. An einem Drittversuch kommst du nicht vorbei. Ggfs. lohnt sich ein Urlaubssemester um die Lücken kräftig aufzuarbeiten, wenn die bisherigen Leistungen auf entsprechende Umstände zurückzuführen sind.Tibor hat geschrieben:Schon auf Ursachensuche gegangen?
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Re: Drittversuch entgehen
Egal was, aber ein "ich mach's nochmal wie bisher" oder "ich hab nur nicht genug gelernt" wird es nicht sein, wenn man bei einer solchen einfachen Prüfung 2x voll vergeigt.
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Re: Drittversuch entgehen
Harte Worte, Tibor. Einfach ist doch immer sehr relativ. Vor allem, wenn wir die Klausur und die Hilfestellungen nicht kennen, die heelloo2020 (nicht) erhalten hat. Was aber Wahres drin steckt: Möglicherweise ist Jura nicht das richtige für dich, heelloo2020. Ich kann das nicht beurteilen, ich maße mir das nicht an. Aber das könnte ein Grund sein. Solltest du für dich prüfen.
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Re: Drittversuch entgehen
Naja, einfach im Vergleich zu allem, was noch kommt. So wie du es sagst, sollte der TE in sich gehen und überlegen, ob der bisherige Einsatz gestimmt hat (quantitativ und qualitativ). Wenn es inhaltlich üblich war (VL und AG besucht) und im übliche Umfang lag (bis 3-4 Wochen vor den Klausuren nichts getan außer das Anwesenheitspflichtprogramm und dann in 2-3 Wochen insgesamt 20-50h für die Klausur gelernt, dann sollte man wirklich überlegen, ob Jura die Bestimmung ist; gerade weil es am Anfang eigentlich einfach ist (für die breite Masse).
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Re: Drittversuch entgehen
Ist sicher Mindermeinung, aber ich fand die 2-stündigen Scheinklausuren in Teilen sogar schwieriger als die 5-stündigen Examensklausuren, weil die nunmal eher in die Breite gingen.
- Tibor
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Re: Drittversuch entgehen
Subjektiv ist jede Klausur gerade super schwer. Objektiv nehmen die Anforderungen im Studiumsverlauf bis zum Examen aber immer zu, ob nun in der Breite, in der Tiefe oder in der Länge.
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Re: Drittversuch entgehen
Wobei zu bedenken ist, dass man auch in den Scheinklausuren nicht jedes Supersonderproblem richtig lösen können muss, um zu bestehen, sondern die Anforderungen zum reinen Bestehen deutlich niedriger sind. Meist reicht es ja die ins Auge springenden Ansprüche / Delikte halbwegs richtig strukturiert durchzuprüfen und mal ein paar richtige Obersätze und Definitionen anzubringen.
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Re: Drittversuch entgehen
Das ist im Examen m.E. nicht anders, im Gegenteil.julée hat geschrieben:Wobei zu bedenken ist, dass man auch in den Scheinklausuren nicht jedes Supersonderproblem richtig lösen können muss, um zu bestehen, sondern die Anforderungen zum reinen Bestehen deutlich niedriger sind. Meist reicht es ja die ins Auge springenden Ansprüche / Delikte halbwegs richtig strukturiert durchzuprüfen und mal ein paar richtige Obersätze und Definitionen anzubringen.
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Re: Drittversuch entgehen
Ändert aber nichts daran, dass man eine Scheinklausur zum BGB AT bestehen kann, wenn man etwa 10-20 Aufbauschemata und Definitionen beherrscht. Im Examen ist es ja bereits ein Vielfaches hiervon und aufgrund der größeren Kombinations- bzw. Auswahlmöglichkeiten ist es einigermaßen unvorhersehbar, was wirklich dran kommt und ob man die Lösung richtig zusammengebastelt bekommt. In der Anfängerklausur reicht es in aller Regel zu sehen, dass Anfechtung zu prüfen ist und zwar im Rahmen von § 812 I 1 Alt. 1 BGB.
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Re: Drittversuch entgehen
Damit hast du Recht. Bei "uns" war es in den Scheinklausuren aber in der Regel so, dass gerade aufgrund der engen Stoffmenge (in der kleinen Übung gehts eben maximal "nur" um BGB AT und Schuldrecht) verstärkt in die Tiefe geprüft wurde. Das kann man mit stumpfem Auswendiglernen und basalen Systemkenntnissen m.E. schlechter bewältigen als die 08/15-Examensklausur, die einen in drei Sachverhaltskomplexen durch 15 verschiedene Ansprüche jagt.julée hat geschrieben:Ändert aber nichts daran, dass man eine Scheinklausur zum BGB AT bestehen kann, wenn man etwa 10-20 Aufbauschemata und Definitionen beherrscht. Im Examen ist es ja bereits ein Vielfaches hiervon und aufgrund der größeren Kombinations- bzw. Auswahlmöglichkeiten ist es einigermaßen unvorhersehbar, was wirklich dran kommt und ob man die Lösung richtig zusammengebastelt bekommt. In der Anfängerklausur reicht es in aller Regel zu sehen, dass Anfechtung zu prüfen ist und zwar im Rahmen von § 812 I 1 Alt. 1 BGB.
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Re: Drittversuch entgehen
Gewiss, in der Spitze wird es in den Scheinklausuren durchaus mal schwieriger, damit zwischen 8 und 18 Punkten differenziert werden kann und nicht jeder, der stumpf die paar Schemata gelernt hat, 13+ Punkte schreibt, aber die Erwartungen für 4 Punkte sind ja in aller Regel sehr, sehr grundlagenorientiert.
Dass die Examensklausuren oft "breiter" und nicht unbedingt tiefer angelegt sind, stimmt - aber das hat ja auch gerade die Bewandtnis, dass quasi monothematische Klausuren um so schlechter geeignet sind, den Leistungsstand abzubilden, desto größer die Stoffmenge ist.
Dass die Examensklausuren oft "breiter" und nicht unbedingt tiefer angelegt sind, stimmt - aber das hat ja auch gerade die Bewandtnis, dass quasi monothematische Klausuren um so schlechter geeignet sind, den Leistungsstand abzubilden, desto größer die Stoffmenge ist.
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Re: Drittversuch entgehen
Und für einen (!) Punkt in Strafrecht AT muss man schon ganz schön ordentlichen Mist geschrieben haben.
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Re: Drittversuch entgehen
Unbestritten. Der TE sollte deshalb vor allen bei den absoluten Grundlagen (Gutachtenstil, Definitionen, Bearbeitervermerk verstehen) auf Fehlersuche gehen.Tibor hat geschrieben:Und für einen (!) Punkt in Strafrecht AT muss man schon ganz schön ordentlichen Mist geschrieben haben.