Urteile/Rechtssprechungen wieso erforderlich?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Honeylici0us_
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Urteile/Rechtssprechungen wieso erforderlich?

Beitrag von Honeylici0us_ »

Hallo, ich bin im zweiten Semester des Jurastudiums.
Meine Frage hier ist eigentlich nun. Uns werden immer Urteile bzw. Rechtssprechungen von den verschiedensten Gerichten gelehrt etc.
Nun ist meine Frage wofür benötige ich diese denn? Die sind zwar interessant, aber was bringen mir diese während meines Studiums? Muss ich die je in Gutachten/Klausuen anwenden?
Mietspantrakt
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Re: Urteile/Rechtssprechungen wieso erforderlich?

Beitrag von Mietspantrakt »

an urteilen lernst du, wie juristen denken. insoweit haben sie schlicht didaktischen wert. ausserdem sind viele klausurfaelle realen faellen nachgebildet, die bereits gerichtlich entschieden wurden. viele urteile setzten sich ausserdem mit rechtlichen problemen ("streitstaende") auseinander, die ja auch gegenstand von klausuren sind. rechtsprechung auswendig lernen musst du deswegen aber nicht.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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