Hallo,
ich hätte da mal eine, vielleicht etwas dumme, Frage:
Für mein kleines Seminar muss ich eine Urteilsanalyse & Kritik verfassen. Ich frage mich jetzt, wie ich mit dem besprochenen Urteil umgehen soll, insbesondere ob und wo ich in Fußnoten darauf hinweisen muss. Gerade auf den ersten paar Seiten gehe ich ja logischerweise stark auf das Urteil ein, an jeden Satz der aus dem Urteil stammt oder über das Urteil spricht eine Fußnote zu machen würde ja ziemlich viel Platz kosten und schnell unübersichtlich werden. Zitiert man das besprochene Urteil also gar nicht, nur einmal, absatzweise?
Besprochenes Urteil zitieren?
Moderator: Verwaltung
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Re: Besprochenes Urteil zitieren?
Das kommt darauf an. Insbesondere darauf, worauf du konkret verweisen willst:
Wenn du dich auf eine ganz bestimmte Stelle beziehst oder sogar wörtlich zitierst, muss zwingend genau dort eine Quelle angegeben werden.
Wenn du dagegen nur den Sachverhalt oder das Urteil grob schilderst, kann es genügen, etwa am Ende des Absatzes bzw. der Sachverhaltsschilderung eine Fußnote anzubringen.
Pauschal lässt sich das aber kaum beantworten. Im Zweifel lieber eine Fußnote zu viel, weglassen solltest du sie nur, wenn es albern wirkt (z.B.: bei einer Sachverhaltsschilderung und Urteilszusammenfassung verwendest du insgesamt 10 Sätze; da genügt es idR, wenn du nur wenige Fn. setzt, etwa eine für die Sachverhaltsschilderung und eine für die Urteilszusammenfassung, sofern das Urteil nicht sehr lang ist).
Wenn du dich auf eine ganz bestimmte Stelle beziehst oder sogar wörtlich zitierst, muss zwingend genau dort eine Quelle angegeben werden.
Wenn du dagegen nur den Sachverhalt oder das Urteil grob schilderst, kann es genügen, etwa am Ende des Absatzes bzw. der Sachverhaltsschilderung eine Fußnote anzubringen.
Pauschal lässt sich das aber kaum beantworten. Im Zweifel lieber eine Fußnote zu viel, weglassen solltest du sie nur, wenn es albern wirkt (z.B.: bei einer Sachverhaltsschilderung und Urteilszusammenfassung verwendest du insgesamt 10 Sätze; da genügt es idR, wenn du nur wenige Fn. setzt, etwa eine für die Sachverhaltsschilderung und eine für die Urteilszusammenfassung, sofern das Urteil nicht sehr lang ist).
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Re: Besprochenes Urteil zitieren?
Als jemand, der schon einige Seminararbeiten korrigiert hat, muss ich sagen, dass es wirklich anstrengend ist, wenn die Leute kaum oder nur einmal pro Seite zitieren, so nach dem Motto: Lieber Korrektor, such dir die Fundstelle doch selbst. Als Korrektor hat man nicht jedes Urteil auswendig gelernt und auch nicht immer die Muse, die angeblich dort getroffenen Aussagen rauszufischen.
Daher lieber im Zweifel zu viel als zu wenig zitieren.
Daher lieber im Zweifel zu viel als zu wenig zitieren.