DerSchorsch17 hat geschrieben:aber nachdem die Beamten gemerkt haben dass ich trotz ca. 1,5 Promille sehr gut ansprechbar war und kooperativ war, musste ich nur die Zeit bis zum Ende der Veranstaltung mit denen im Büro absitzen.
Wenn eines der Geschehnisse an diesem Abend die juristische Zukunft gefährdet, dann das - wer mit 1,5 Promille keine relevanten Ausfallerscheinungen hat, ist zumindest auf dem besten Weg in ein richtiges Alkoholproblem.
@te: du hast ein alkoholproblem. ich wuerde mich nach therapiemoeglichkeiten umsehen.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Ajo, jetzt aber. Die Verbindungsstudenten dürften noch ganz andere Werte aufweisen und noch völlig klar laufen. Ich kenn da sogar welche, aus denen tatsächlich was geworden ist
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21 hat geschrieben:Ajo, jetzt aber. Die Verbindungsstudenten dürften noch ganz andere Werte aufweisen und noch völlig klar laufen. Ich kenn da sogar welche, aus denen tatsächlich was geworden ist
Verbindungsstudenten und laufen?
Die haben doch alle Pickelgesichter und sind adipös.
Das war eher umgangsprachlich gemeint Ich habe aber einige Verbindungsstudenten gesehen, die richtige Köffer waren und gut in shape. Muss wohl am pauken liegen
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Auf dein Jurastudium hat eine Strafe keine Auswirkungen (Magnus Gäfgen hat einen kleinen Jungen umgebracht und dann im Knast sein Examen gemacht). Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gilt § 7 BRAO (Versagung wegen "Unwürdigkeit") - hab grad keinen Kommentar zur Hand, aber im Suff ein bisschen rumpöbeln reicht wohl nicht aus.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Tobias__21 hat geschrieben:Ajo, jetzt aber. Die Verbindungsstudenten dürften noch ganz andere Werte aufweisen und noch völlig klar laufen. Ich kenn da sogar welche, aus denen tatsächlich was geworden ist
Verbindungsstudenten und laufen?
Die haben doch alle Pickelgesichter und sind adipös.
joee78 hat geschrieben:Auf dein Jurastudium hat eine Strafe keine Auswirkungen (Magnus Gäfgen hat einen kleinen Jungen umgebracht und dann im Knast sein Examen gemacht). Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gilt § 7 BRAO (Versagung wegen "Unwürdigkeit") - hab grad keinen Kommentar zur Hand, aber im Suff ein bisschen rumpöbeln reicht wohl nicht aus.
Selbst wenn der 113 erfüllt sein sollte, gibt es doch im JGG die Möglichkeit das Ding folgenlos einzustellen, wenn es nicht schon der StA macht. Ich glaube nicht, dass da überhaupt irgendwas hängen bleibt. Aber wer weiss...Vielleicht ist man mit Jurastudenten nicht so gnädig Die Chancen würden natürlich rapide steigen, wenn der TE sich einfach bei den Beamten entschuldigt und beim LKA (das finde ich noch am aller geilsten) anruft und seine Beschwerde, oder was auch immer er da getrieben hat, zurücknimmt
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Montag 26. Juni 2017, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
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In der Realität liegen die Hürden des § 7 (Nr. 5) BRAO noch einmal über denjenigen der JAPO, die ich bereits genannt habe. Es ist völlig unmöglich, dass eine solcher Unfug, selbst wenn er nicht eingestellt wird, derartige Konsequenzen nach sich zieht. Zudem lägen dann auch noch Jahre dazwischen.
Man muss den TE jetzt auch nicht verrückt machen, nachdem er eingeräumt hat, dass er sich nicht mit Ruhm bekleckert hat.
Tobias__21 hat geschrieben:Vielleicht ist man mit Jurastudenten nicht so gnädig
Man kann als Rechtsreferendar volltrunken sein Auto an die Wand setzen und dann vergeblich versuchen, sich von diesem Unfallort zu entfernen, um im Anschluss dann noch die einschreitenden Polizeibeamten (im Sinne des § 185 StGB) anzupöbeln, und dennoch danach Rechtsanwalt werden. (Wer weiß - vielleicht qualifiziert das ja gerade? )
Für Studenten wird kaum etwas anderes gelten.
Tobias__21 hat geschrieben:Die Chancen würden natürlich rapide steigen, wenn der TE sich einfach bei den Beamten entschuldigt und beim LKA (das finde ich noch am aller geilsten) anruft und seine Beschwerde, oder was auch immer er da getrieben hat, zurücknimmt
Das wäre völlig ungeachtet dessen nach Erreichen eines nüchternen Zustands sicherlich eine angemessene Reaktion, ja.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Und ich habe nach der Nachtschicht mit der Polizei das gemeinsame Feierabendbier abgelehnt und Fanta getrunken, weil ich noch fahren musste Aber sicher ist sicher..
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Honigkuchenpferd hat geschrieben:Also hat dein Mut nicht einmal für eine Cola gereicht?
Ich hatte während der Nachtschicht schon zwei Kaffee und drei Cola. Ich hatte etwas Angst, dass ich um 7 Uhr morgens dann nicht mehr pennen kann, wenn ich noch eine Cola drauf kipp. Von daher, ja, der Mut hatte mich verlassen
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Vielen lieben Dank für alle Antworten:) Ich bin jetzt echt ein bisschen hin und hergerissen - Verfahren beim LKA einstellen lassen, Stolz runterschlucken und mich bei den Beamten entschuldigen oder den umständlichen Weg da ich mit keinen allzu folgenreichen Konsequenzen zu rechnen habe.. Das Problem ist: Ich bin ein unheimlich nachtragender Mensch, vermutlich wird aber doch die Vernunft siegen:D
Welchen Stolz? Du hast mit 1,5 Atü auf dem Kessel den großen Max markiert, Dich wahrscheinlich bis auf die Knochen blamiert und bist in Handschellen aufs Revier gewandert. Mir wäre das hochgradigst peinlich und ich würde mich schämen. Glaubst Du irgendeinen beim LKA schert das in irgendeiner Weise? Die lachen sich höchstens kaputt. Wenn das noch im Kaff war, kennen Dich jetzt die Polizisten und die können auch sehr nachtragend sein, wenn sie wegen Dir jetzt noch beim LKA eine Stellungnahme wegen nix abgeben müssen, die haben weiss Gott anderes zu tun. Es war einfach eine peinliche Situation und bedient das Klischee vom Jurastudenten mal wieder voll und ganz. Dass Du es jetzt nicht mal einsiehst und noch "nachtragend" sein willst, obwohl allein Du dich falsch verhalten hast, sagt einiges. Du solltest froh und dankbar sein, dass Du wahrscheinlich aus der 113er Nummer rauskommst, die Polizisten hingegen haben überhaupt nichts zu befürchten.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Dienstag 27. Juni 2017, 00:05, insgesamt 2-mal geändert.
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