Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstrafe?
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Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstrafe?
Hallo Leute,
habe mich jetzt hierfür extra registriert. Ich studiere aktuell im 4. Semester Jura in Bayern. Ich machs mal kurz: Am Freitag Abend war bei uns ein Volksfest, meinem besten Freund und mir wurde ein Platzverweis von der Polizei erteilt, ich hatte keine Ahnung warum und habe versucht dies mit den Beamten auszudiskutieren. Letztendlich wurde ich vorläufig festgenommen, ich wurde nicht tätlich aber habe mich mit lautem Schreien und wirren Handbewegungen gegen die Handschellen gewehrt. Der Abend endete für mich auf der Wache; ursprünglich war die Ausnüchterungszelle für mich vorgesehen aber nachdem die Beamten gemerkt haben dass ich trotz ca. 1,5 Promille sehr gut ansprechbar war und kooperativ war, musste ich nur die Zeit bis zum Ende der Veranstaltung mit denen im Büro absitzen. Angezeigt wurde ich trotzdem; zumindest wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte wie ich vom einen Beamten mitbekam. Meine Aussage habe ich da auch direkt abgegeben um wirklich möglichst kooperativ dazustehen. Ob die Maßnahmen der Polizisten jetzt so gerechtfertigt war sei mal dahingestellt; das hat das LKA zu klären bei denen ich gegenüber den Beamten die mich angezeigt haben Anzeige erstattet habe. Was mich jetzt eher interessiert ist: Wie schätzt ihr meinen Fall ein? Ich kenne mich da ich mich noch im Grundstudium befinde leider noch gar nicht mit Strafmaß und Verfahrensgrundzügen aus und kann mir die Frage leider selbst nicht beantworten.. Zu mir: ich bin 20 Jahre alt, also Jugendstrafrecht kann ja grundsätzlich noch angewendet werden.. ich kann echt nicht mehr schlafen seit Freitag Nacht da ich so eine Angst davor habe dass meiner juristischen Laufbahn aufgrund einer Vorstrafe jetzt ein jähes Ende gesetzt wird.. Erfahrungen bzw. Einschätzungen Eurerseits bezüglich dazu wären super nett:)
Grüße Georg
habe mich jetzt hierfür extra registriert. Ich studiere aktuell im 4. Semester Jura in Bayern. Ich machs mal kurz: Am Freitag Abend war bei uns ein Volksfest, meinem besten Freund und mir wurde ein Platzverweis von der Polizei erteilt, ich hatte keine Ahnung warum und habe versucht dies mit den Beamten auszudiskutieren. Letztendlich wurde ich vorläufig festgenommen, ich wurde nicht tätlich aber habe mich mit lautem Schreien und wirren Handbewegungen gegen die Handschellen gewehrt. Der Abend endete für mich auf der Wache; ursprünglich war die Ausnüchterungszelle für mich vorgesehen aber nachdem die Beamten gemerkt haben dass ich trotz ca. 1,5 Promille sehr gut ansprechbar war und kooperativ war, musste ich nur die Zeit bis zum Ende der Veranstaltung mit denen im Büro absitzen. Angezeigt wurde ich trotzdem; zumindest wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte wie ich vom einen Beamten mitbekam. Meine Aussage habe ich da auch direkt abgegeben um wirklich möglichst kooperativ dazustehen. Ob die Maßnahmen der Polizisten jetzt so gerechtfertigt war sei mal dahingestellt; das hat das LKA zu klären bei denen ich gegenüber den Beamten die mich angezeigt haben Anzeige erstattet habe. Was mich jetzt eher interessiert ist: Wie schätzt ihr meinen Fall ein? Ich kenne mich da ich mich noch im Grundstudium befinde leider noch gar nicht mit Strafmaß und Verfahrensgrundzügen aus und kann mir die Frage leider selbst nicht beantworten.. Zu mir: ich bin 20 Jahre alt, also Jugendstrafrecht kann ja grundsätzlich noch angewendet werden.. ich kann echt nicht mehr schlafen seit Freitag Nacht da ich so eine Angst davor habe dass meiner juristischen Laufbahn aufgrund einer Vorstrafe jetzt ein jähes Ende gesetzt wird.. Erfahrungen bzw. Einschätzungen Eurerseits bezüglich dazu wären super nett:)
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Ach was. Selbst wenn dabei überhaupt irgendetwas herumkommen sollte, bewegt sich das weit unterhalb der Schwellen, die mit Blick auf das Referendariat Probleme verursachen könnten (vgl. § 46 V und VI JAPO).
Gleichwohl kann es nicht schaden, wenn du dir das eine Lehre sein lässt.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Puhhh, danke, das beruhigt mich zumindest vorläufig ungemein:D Klar lasse ich mir das eine Lehre sein. Zwar muss für einen Platzverweis so wie ich das verstehe eine Gefahr von mir/uns ausgegangen sein, die mir bei beatem Willen einfach nicht ersichtlich ist da wir wirklich nur dumm rumstanden. Allerdings, bin ich, wie mein bester Freund es so schön formulierte: ein komischer dicker Junge, der seine (noch sehr beschränkten) Rechtskenntnisse raushängen lassen wollte. War wirklich ein bisschen unnötig von mir die so schon vom Abend gestressten Beamten unnötigerweise aus Jux und Dollerei so zu nerven.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Der typische Jurastudent, der es besser als die Polizei weiß und große Diskussionen anfängt. Tipp für die Zukunft: Mach das was die Beamten von Dir wollen und halt die Klappe. Noch ein juristischer Tipp: Auch rechtswidrige Verwaltungsakte sind zu befolgen. Noch ein Tipp: In der Regel wird der polizeiliche Verwaltungsakt nicht rechtswidrig sein. Letzter Tipp: rechtliche Diskussionen mit der Polizei bringen überhaupt nichts, und machen sie erst recht scharf.
Die Anzeigen gegen die Beamten würde ich an Deiner Stelle übrigens zurücknehmen. Wegen welchem Delikt hast Du sie denn angezeigt? § 240 IV Nr. 2?
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Sorry das war vielleicht falsch formuliert von mir. Gestern als ich meinen Sachverhalt da kurz abgegeben habe hieß es noch Beschwerde, als mich heute ein Beamter deswegen angerufen hat um mit mir einen Termin zur Aussage auszumachen sprach er von Anzeige, aber das werde ich dann mit dem am Donnerstag klären am Termin. Die Beschwerde oder Anzeige oder wie auch immer kann sich im Bezug auf mein Strafverfahren doch nicht negativ auswirken oder?
Zuletzt geändert von DerSchorsch17 am Montag 26. Juni 2017, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Du hast ernsthaft das LKA nochmal extra bemüht???? Am Sonntag? Ganz stark (Du veralberst uns doch)....Wieso bist Du nicht gleich zur Staatsanwaltschaft? Das LKA ....also wenn das stimmt. Hut ab!
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Naja das LKA hat in München ein Dezernat das sich extra um interne Ermittlungen kümmert, dachte ich bin da richtig:D
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Echter Widerstand im Sinne von § 113 StGB sind natürlich zu unterlassen, aber wieso nicht mit der Polizei über Grundrechtseingriffe diskutiert oder auch verbal protestiert werden soll, erschließt sich mir nicht. Meiner Ansicht nach sollte man gerade als Jurist auf eine Erläuterung der Rechtsgrundlagen bestehen. (Hat bei mir schon zweimal zu positiven - sprich: Die Polizei hat mich in Ruhe gelassen; nur einmal zu negativen, sprich: Einer Mitnahme aufs Revier) geführt.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Schon...Das LKA führt auch Ermittlungen gegen die Polizei. Trotzdem: Ganz großes Kino. Ist immer gut, wenn man beim LKA schon mal Deinen Namen kennt
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Wenn die Polizei mit jedem besoffenen Jurastudenten das Diskutieren anfängt, haben sie viel zu tun...Was will man da auch diskutieren? Die Rechtsgrundlage für den Platzverweis ist klar. Im Zweifel ist er Anscheinsstörer und Ende der Diskussion. Den Polizisten, der in einer solchen Situation diskutiert, will ich mal sehen. Der zieht seine Maßnahme durch und wer blöd macht kriegt eben die 8Samson hat geschrieben:Echter Widerstand im Sinne von § 113 StGB sind natürlich zu unterlassen, aber wieso nicht mit der Polizei über Grundrechtseingriffe diskutiert oder auch verbal protestiert werden soll, erschließt sich mir nicht. Meiner Ansicht nach sollte man gerade als Jurist auf eine Erläuterung der Rechtsgrundlagen bestehen. (Hat bei mir schon zweimal zu positiven - sprich: Die Polizei hat mich in Ruhe gelassen; nur einmal zu negativen, sprich: Einer Mitnahme aufs Revier) geführt.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Aber es ist doch interessant, ob die Polizei das auch weiß... Durch eine der erfolgreichen Diskussionen konnte ich erreichen, dass eine Anzeige gegen mich wegen Hausfriedensbruch und gegen meine Begleiterin wegen Beleidigung (war ein lustiger Abend...) gar nicht erst aufgenommen wurde.Tobias__21 hat geschrieben:Wenn die Polizei mit jedem besoffenen Jurastudenten das Diskutieren anfängt, haben sie viel zu tun...Was will man da auch diskutieren? Die Rechtsgrundlage für den Platzverweis ist klar. Im Zweifel ist er Anscheinsstörer und Ende der Diskussion. Den Polizisten, der in einer solchen Situation diskutiert, will ich mal sehen. Der zieht seine Maßnahme durch und wer blöd macht kriegt eben die 8Samson hat geschrieben:Echter Widerstand im Sinne von § 113 StGB sind natürlich zu unterlassen, aber wieso nicht mit der Polizei über Grundrechtseingriffe diskutiert oder auch verbal protestiert werden soll, erschließt sich mir nicht. Meiner Ansicht nach sollte man gerade als Jurist auf eine Erläuterung der Rechtsgrundlagen bestehen. (Hat bei mir schon zweimal zu positiven - sprich: Die Polizei hat mich in Ruhe gelassen; nur einmal zu negativen, sprich: Einer Mitnahme aufs Revier) geführt.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Die wissen das schon In Deinem Fall waren das dann wohl auch keine präventiv Maßnahmen nach dem PolG, sondern da ging es wohl schon um strafprozessuale Ermittlungen. Gefahrenabwehr muss schnell gehen und ist fehleranfällig, da wird nicht diskutiert, gerade wenn noch andere Menschen drumherum stehen und alle mehr oder weniger alkoholisiert sind.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Immer eine gute Idee!DerSchorsch17 hat geschrieben:meinem besten Freund und mir wurde ein Platzverweis von der Polizei erteilt, ich hatte keine Ahnung warum und habe versucht dies mit den Beamten auszudiskutieren.
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Weil dafür bei polizeilichen (Eil-)Maßnahmen regelmäßig nicht der rechte Zeitpunkt ist, was schnell zur Eskalation - durch Einsatz unmittelbaren Zwangs - führen kann.Samson hat geschrieben:Echter Widerstand im Sinne von § 113 StGB sind natürlich zu unterlassen, aber wieso nicht mit der Polizei über Grundrechtseingriffe diskutiert oder auch verbal protestiert werden soll, erschließt sich mir nicht.
Und das ...
... ist im Zweifel, je nach Art der "wirren Handbewegungen", tatbestandlich im Sinne des § 113 StGB.DerSchorsch17 hat geschrieben:ich wurde nicht tätlich aber habe mich mit lautem Schreien und wirren Handbewegungen gegen die Handschellen gewehrt.
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- thh
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Re: Jurastudium möglich trotz Anzeige und möglicher Vorstraf
Wenn eines der Geschehnisse an diesem Abend die juristische Zukunft gefährdet, dann das - wer mit 1,5 Promille keine relevanten Ausfallerscheinungen hat, ist zumindest auf dem besten Weg in ein richtiges Alkoholproblem.DerSchorsch17 hat geschrieben:aber nachdem die Beamten gemerkt haben dass ich trotz ca. 1,5 Promille sehr gut ansprechbar war und kooperativ war, musste ich nur die Zeit bis zum Ende der Veranstaltung mit denen im Büro absitzen.
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