julée hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
Solar hat geschrieben:
Mietspantrakt hat geschrieben:
2015 hatten knapp 24% derjenigen, die bestanden haben, ein praedikat im staatsteil (
http://www.lto.de/jura/studium-zahlen/e ... spruefung/). der durchschnitt der schwerpunktbereichsnoten lag 2015 bei 9,5 punkten. gefuehlt duerfte der vb anteil unter den absolventen damit bei zwischen 30% und 35% der absolventen liegen. eine ordentliche leistung ist ein praedikat (also ein richtiges praedikat und nicht ein "kleines praedikat oder sonstige varianten

) schon aber auch nichts wirklich besonderes.
Das fasst es ganz gut zusammen denke ich (wenn du VB mit SPB meinst). Ich frage mich aber schon, wieso angesichts dieser Zahlen sowohl Staat als auch Großbutze so große Schwierigkeiten haben, ausreichend viele passende Kandidaten zu finden. In welchem Bermuda-Dreieck werden denn diese 30-35% verschluckt? Gehen ja wohl nicht alle ins Unternehmen... Alle bei mittelständischen und kleinen Kanzleien?

Weil das 1. Examen mit Prädikat eigentlich nutzlos ist, wenn man im 2. Examen nicht mindestens auch 8,5 Punkte abliefern kann. Vielerorts ist iE eigentlich nur ein Prädikat im 2. Examen ausschlaggebend.
WOW! Wie Tibor mit einem Satz einem jegliches beruhigendes Gefühl rauben kann

Etwas wahres ist dennoch dran. Allerdings dürfte die Marktlage gerade so sein, dass sich ziemlich vieles relativiert. Zumal ein vb im 1. Examen ja den Zugang zu entsprechenden Ref-Stationen usw. eröffnet, so dass man dann das mittlere bis untere befriedigend im 2. Examen "ausgleichen" kann.
So auch hier in der Kanzlei. Wir hatten es neulich davon, dass es immer schwieriger wird geeignete Bewerber zu finden, weil mein Ausbilder hierzu ein Seminar geleitet hat. Es scheint wohl auch in anderen Bereichen eng zu werden und die Arbeitgeber haben tatsächlich Probleme Mitarbeiter zu finden. Der Arbeitsmarkt sieht wohl so gut aus wie schon lange nicht mehr, zumindest wenn man Arbeitnehmer und einigermaßen qualifiziert ist.
Auf meine Frage, ob denn das zweite Examen generell mehr zählt, meinte er: "Eigentlich schon, ja, aber mittlerweile reicht auch in einem der beiden Examina ein vb. und im anderen dann ein solides befriedigend". Doppel vb. muss also zumindest bei meiner Kanzlei nicht mehr sein, sofern das menschliche auch passt. In der Justiz scheint es noch "schlimmer" zu sein. Da wurden die Bewerber ja früher regelrecht abgefischt und vom Ministerium angeschrieben, heute sinken die Voraussetzungen .