Eagnai hat geschrieben:Hätte man wahrscheinlich - aber rein formell ist man nun einmal wirklich selbst schuld, wenn man nur einen Teil der zugelassenen Gesetzestexte mitnimmt und den Rest aus Bequemlichkeit zu Hause lässt.
Es ist ja nun auch nicht die Aufgabe der Aufsichtführenden, jedem Kandidaten, dem es zu mühsam war, alle Gesetze mitzubringen, erstmal die nötigen Kopien zu machen (zumal er ja Aufsicht führen und nicht durchs Haus zum nächsten Kopierer rennen soll).
Das ist das eine. Hinzu kommt, dass man auch nicht überall die Möglichkeit hat, überhaupt mal einfach einen Ersatz-Ergänzungsband auszugeben oder Kopien zu machen. In vielen Bundesländern wird auch mal außerhalb der Gerichtsräume geschrieben. Dann hat man eventuell auch noch das Problem, dass es nicht nur um eine Norm geht. Das heißt, man müsste dem Kandidaten das ganze Gesetz oder ausgewählte Vorschriften kopieren. Letzteres wäre aber prüfungsrechtlich zweifellos ein Problem.
Ich weiß, dass mancherorts extra ein paar Gesetzestexte bereit gehalten werden, allerdings auch eher, um sie schusseligen Prüflingen zu geben, die ihren tatsächlich vergessen und nicht
vorsätzlich entschieden haben, einfach Teile der zugelassenen Hilfsmittel nicht mitzubringen, weil sie sich für besonders schlau hielten.
Und man muss ja auch später die Konsequenzen tragen, wenn man meint, (möglicherweise) einschlägige Entscheidungen nicht lesen zu müssen oÄ.