1+2 Semester / Ausbildung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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AdrianA
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1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von AdrianA »

Hallo zusammen!

Ich habe 2015 damit begonnen, 2 Semester Jura in NRW zu studieren. Damals allerdings nur, um mir das Studienfach anzusehen, Klausuren habe ich nicht mitgeschrieben.

Nach Ablauf der zwei Semester habe ich dann begonnen, ein Volontariat (Journalistenausbildung) zu machen. Nachdem ich im kommenden Jahr fertig bin, möchte ich gerne weiter/neu Jura studieren.

Mein Problem: Ich habe in den ersten zwei Semestern quasi nichts mitgenommen, bin nur sporadisch zu Vorlesungen gegangen. Ich würde daher am liebsten von vorne beginnen. Das würde aber gleichzeitig bedeuten, dass ich meinen Freischuss verliere.

Meine Frage an Euch: Ist es realistisch, jetzt direkt im 3. Semester einzusteigen und parallel die Scheine aus den ersten beiden Semestern zu machen? Was wäre die klügste Möglichkeit, vorzugehen?

Beste Grüße!
Adrian
Honigkuchenpferd
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Völlig unmöglich ist es nicht, wenn man hart arbeitet, aber es erschwert die Dinge schon, wenn man z.B. Sachenrecht lernen möchte und von der Rechtsgeschäftslehre wirklich gar nichts mehr weiß. Allerdings sollte man da ohnehin nie überschätzen, wie viel Kenntnisse nach 1-2 Semestern noch vorhanden sind.

Ein wichtiger Punkt ist aber deine Prüfungsordnung. Was sind bei dir die Pflichtfächer? Und wie viele Klausuren und Hausarbeiten musst du jeweils schreiben?
"Honey, I forgot to duck."
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Vorkriegsjugend
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ich würde vorschlagen, dass du ganz normal die ersten 4 Semester bis zur Zwischenprüfung besuchst, dann 1 Jahr Hauptstudium und parallel die Examensvorbereitung beginnen und ein Repititorium und einen Klausurenkurs besuchen. Dann kannst du den Freischuss schreiben und danach erst den Schwerpunkt machen. Während des Schwerpunkts könntest du dann noch einen Verbesserungsversuch schreiben.
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Ara
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Ara »

Ich würde erst einmal schauen, ob überhaupt ein Freischuss noch möglich ist. Würde mich stark wundern, da zumindest bei uns eine Unterbrechung des Studiums ohne wichtigen Grund den Freischuss nicht nach hinten schob (sonst könnte man ja für die Examensvorbereitung sich einfach exmatrikulieren).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Eagnai
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Eagnai »

Ja, siehe für NRW etwa:

§ 25 JAG - Freiversuch

(1) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.


In Abs. 2 sind dann die Ausnahmen geregelt, z.B. zählen Semester, die man aufgrund von Krankheit oder durch ein Auslandsstudium versäumt hat, nicht mit. Hat man zwischendurch aber einfach nur etwas anderes gemacht, ist das Studium nicht mehr "ununterbrochen".
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Solar
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Solar »

Vergiss den Freischuss, das ist m.E. ein völlig überflüssiges Institut.

Wer das Examen in zwei Versuchen nicht schafft (nur für diesen Fall hat der Freischuss Relevanz - man hat nicht etwa zwei Verbesserungsversuche, wenn man den Freischuss bestanden hat), schafft es in aller Regel auch in drei Versuchen nicht. Schlimmer noch: Er hat dann mindestens ein halbes Jahr mehr für ein erfolgloses Studium verschwendet (aufgrund der größeren Pausen bei Nichtbestehen in der Regel deutlich mehr). Der Freischuss führt nur dazu, dass viele Studierende zu früh ins Examen gehen und anschließend in ein Loch fallen: Bis zur Notenverkündigung vergehen einige Monate, in denen die Lernmotivation am Boden ist. Aber auch nach Eintreffen der Ergebnisse ist das sehr ambivalent (die aufgeführten Konstellationen beziehen sich auf Bundesländer, in denen nur alle sechs Monate Examenstermine stattfinden):
  • Ist man durchgefallen, hat der Freischuss zwar theoretisch Sinn gemacht, denn dann bleiben einem noch zwei Versuche (Situation, in der der Freischuss "Sinn" macht, ist eingetreten). Allerdings muss man dann gegen erhebliche Selbstzweifel kämpfen und ist beim zweiten Versuch noch deutlich unsicherer und gestresster als beim Freischuss. Hätte man gleich nach neun Semestern geschrieben, hätte man mglw. bestanden und wäre selbstbewusster und weniger nervös in den Verbesserungsversuch gegangen (=Verbesserungsversuch wäre nochmals besser geworden). Man hat also letztlich nichts gewonnen, sondern nur Selbstvertrauen verloren, was nur hilfreich ist, wenn man zur Selbstüberschätzung neigt. Im Übrigen führt es dazu, dass man als Nervenbündel durch die zwei Klausurenwochen wandelt und nicht sein Optimum abruft.
  • Besteht man den Freischuss, ist jedoch mit der Note unzufrieden, hat man ebenfalls nichts gewonnen, denn damit war der Freischuss zum einen überflüssig: Zur Verbesserung bleibt nur noch ein Versuch und man brauchte das "kostenlose" Durchfallen gar nicht. Zum anderen gewinnt man auch keine Zeit: Je nachdem wie weit man im Freischuss von seiner Wunschnote entfernt ist, wird man in diesem Fall u.U. eher nochmals ein ganzes Jahr zusätzlich lernen, um den zweiten Versuch zu starten (der zweite Versuch muss ja nun das Optimum herausholen und das will man nicht riskieren). Das macht auch deshalb Sinn, da zwischen Freischuss und Verbesserungsversuch ja auch noch auf die mündliche Prüfung ansteht, auf die man etwas anders lernt als auf den schriftlichen Teil. Und wenn diese dann bestanden ist und die Kommilitonen ihr bestandenes Examen abfeiern, ist die Motivation sich wieder an den Tisch zu setzen extrem niedrig. Zu diesem Zeitpunkt bleiben dann bis zum nächsten Examenstermin nur noch wenige Wochen. Im Ergebnis ist man damit nach dem neunten Semester auf demselben Stand wie nach dem Achten. Die meisten bestandenen Freischüsse münden deshalb in einem Verbesserungsversuch nach zehn Semestern. Damit war man dann weder schneller als bei zwei regulären Versuchen (erster nach dem Neunten, zweiter nach dem Zehnten), noch hat der Freischuss sonst irgend etwas gebracht.
  • "Gewinner" ist nur derjenige, der beim Freischuss sofort seine Wunschnote erreicht. Zum einen sind das allerdings sehr wenige Kandidaten (letztlich nur VB-ler) und man kann vorab selbst kaum beurteilen, ob man wirklich zu diesen gehören wird. Zum anderen beschränkt sich der "Gewinn" auf ein halbes Jahr Zeitgewinn und ein bisschen mehr Eindruck im Lebenslauf. Denn wer im Freischuss seine Wunschnote erreicht, hätte diese im ersten regulären Versuch ohnehin erreicht - in den meisten Fällen sogar noch etwas mehr.

Daher gilt: Nur wer den Freischuss als eigentlichen Hauptversuch betrachtet und sich nach acht Semestern perfekt vorbereitet fühlt (=realistische Chancen sieht, zur dritten Gruppe zu gehören), sollte ihn auch wirklich nutzen. Dies aber nur, um das Studium abzukürzen und nicht um einen zusätzlichen "freien" Fehlversuch zu haben. Das kann der geneigte Studierende aber (wenn überhaupt) erst in der Examensvorbereitung einschätzen. Sein ganzes Studium darauf auszurichten ist ein Fehler.

Ungeachtet dessen: In sechs Semestern zu studieren ist dennoch gut machbar, nur eben etwas anstrengender als das normalerweise relativ unstressige Jura-Studium (höhere Klausuren-/Hausarbeits-/Praktikumsdichte). Dafür sollte man jedoch schon zu den überdurchschnittlich talentierten Studieren gehören und auch seinen Schwerpunkt strategisch so wählen, dass man nebenher in die Examensvorbereitung gehen kann (=wenige SPB-Prüfungen).

Die von Eagnai zitierte Passage aus § 25 JAG lässt sich aber durchaus so auslegen, dass du bei Unterbrechung gar nicht verkürzen musst, um noch Chance auf den Freischuss zu haben: Das ununterbrochene Studium würde ja erst jetzt beginnen. Natürlich ist vor dem Hintergrund des von Ara genannten Arguments fraglich, ob das Prüfungsamt die Vorschrift nicht enger auslegt.
arlovski
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von arlovski »

^ in nrw hat gibts den notenverbesserungsversuch nur beim freischuss, nicht beim regulärversuch. durchschlagendes argument für mich, zumindest wenn man eh ganz gut vorbereitet ist. (+ ggf. abschichten)
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Solar
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Solar »

arlovski hat geschrieben:^ in nrw hat gibts den notenverbesserungsversuch nur beim freischuss, nicht beim regulärversuch. durchschlagendes argument für mich, zumindest wenn man eh ganz gut vorbereitet ist. (+ ggf. abschichten)
Ist das wirklich so?

Meine Einschätzung gilt natürlich (weitgehend) nur für diejenigen Länder, in denen es regulär einen Verbesserungsversuch (und feste Examenstermine) gibt, was meines Wissens die Mehrzahl ist. Das mit dem "Abschichten" habe ich noch nie verstanden - insbesondere wenn mit Freischuss kombiniert leuchtet mir das System überhaupt nicht ein.

Wobei: Wenn ihr im regulären Versuch nicht besteht, habt ihr aber dennoch einen Zweitversuch, oder? Dann bleibt auch für NRW das Argument, dass wer in zwei regulären Versuchen nicht besteht, auch in drei Versuchen mit Freischuss nicht besteht. Zumal es beim Bestehen des Freischusses doch auch keine Verbesserungsmöglichkeit gibt? Der Freischuss gilt doch nur dann nicht, wenn er nicht bestanden wurde (siehe § 25 JAG). Wurde er bestanden, müsste dann doch dasselbe gelten wie beim regulären Versuch: Kein Verbesserungsversuch. :-s
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Ara
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Ara »

Solar hat geschrieben:
arlovski hat geschrieben:^ in nrw hat gibts den notenverbesserungsversuch nur beim freischuss, nicht beim regulärversuch. durchschlagendes argument für mich, zumindest wenn man eh ganz gut vorbereitet ist. (+ ggf. abschichten)
Ist das wirklich so?

Meine Einschätzung gilt natürlich (weitgehend) nur für diejenigen Länder, in denen es regulär einen Verbesserungsversuch (und feste Examenstermine) gibt, was meines Wissens die Mehrzahl ist. Das mit dem "Abschichten" habe ich noch nie verstanden - insbesondere wenn mit Freischuss kombiniert leuchtet mir das System überhaupt nicht ein.

Wobei: Wenn ihr im regulären Versuch nicht besteht, habt ihr aber dennoch einen Zweitversuch, oder? Dann bleibt auch für NRW das Argument, dass wer in zwei regulären Versuchen nicht besteht, auch in drei versuchen mit Freischuss nicht besteht. Zumal es beim Bestehen des Freischusses doch auch keine Verbesserungsmöglichkeit gibt? Der Freischuss gilt doch nur dann nicht, wenn er nicht bestanden wurde (siehe § 25 JAG). Wurde er bestanden, müsste dann doch dasselbe gelten wie beim regulären Versuch: Kein Verbesserungsversuch. :-s
§ 26 JAG:
Wer die staatliche Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Freiversuch nach § 25 bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Prüfungsergebnis zu stellen.
In Hamburg ist der Verbesserungsversuch auch an den Freischuss gekoppelt. Hier macht niemand den Freischuss hier für nen 3. Versuch, es geht einzig und alleine um den Verbesserungsversuch den man sich wahren möchte. Ansonsten bin ich da ganz bei dir: Freischuss der nicht an Verbesserungsversuch gekoppelt ist ist relativ sinnlos.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Kasimir »

Solar hat geschrieben:
arlovski hat geschrieben:^ in nrw hat gibts den notenverbesserungsversuch nur beim freischuss, nicht beim regulärversuch. durchschlagendes argument für mich, zumindest wenn man eh ganz gut vorbereitet ist. (+ ggf. abschichten)
Ist das wirklich so?

Meine Einschätzung gilt natürlich (weitgehend) nur für diejenigen Länder, in denen es regulär einen Verbesserungsversuch (und feste Examenstermine) gibt, was meines Wissens die Mehrzahl ist. Das mit dem "Abschichten" habe ich noch nie verstanden - insbesondere wenn mit Freischuss kombiniert leuchtet mir das System überhaupt nicht ein.

Wobei: Wenn ihr im regulären Versuch nicht besteht, habt ihr aber dennoch einen Zweitversuch, oder? Dann bleibt auch für NRW das Argument, dass wer in zwei regulären Versuchen nicht besteht, auch in drei Versuchen mit Freischuss nicht besteht. Zumal es beim Bestehen des Freischusses doch auch keine Verbesserungsmöglichkeit gibt? Der Freischuss gilt doch nur dann nicht, wenn er nicht bestanden wurde (siehe § 25 JAG). Wurde er bestanden, müsste dann doch dasselbe gelten wie beim regulären Versuch: Kein Verbesserungsversuch. :-s
Zu meinen Zeiten war es so, dass man in NRW den Freischuss bis zum 8. Semester schreiben konnte. Vorteil: Man hatte dadurch einen Verbesserungsversuch, den es sonst in NRW nicht gibt.
Abschichten ging seinerzeit bis zum 7. Semester. Die Regelung war also: Wer schon ein Semester vorher schreibt, darf bis zum 8. Semester abschichten. Wobei man damals nur ein Rechtsgebiet "abschichten" dufte. D.h. Man schrieb z.B. in einem Durchgang Zivilrecht und Öffentliches Recht und dann in einem der nächsten Monate des Semesters Strafrecht.

Meine Beobachtung war, dass das "Abschichten" seinerzeit extrem selten vorkam, da die wenigsten nach 7 Semestern examensreif waren. Den Freischuss haben allerdings schon viele Kandidaten wahrgenommen. Und zwar nicht weil man damit einen zusätzlichen Bestehensversuch hatte, sondern weil man dadurch die Möglichkeit des Verbesserungsversuch erhalten hat. Wenn man nur einen Versuch hat, ist ja das Risiko, dass man auf einem befriedigend oder gar ausreichend hängen bleibt, obwohl man ein Prädikat angestrebt hat. Nach meiner persönlichen Beobachtung haben allerdings nur sehr wenige überhaupt die Möglichkeit des Verbesserungsversuchs wahrgenommen, sondern die meisten Freischüssler im ersten Versuch ihr gewünschtes Ergebnis erzielt.

Dass man in anderen Bundesländern den Verbesserungsversuch unabhängig vom Freischuss hat, war mir lange unbekannt und ist mE auch sinnfrei. Wo ist das denn so?
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Solar
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von Solar »

Kasimir hat geschrieben:Dass man in anderen Bundesländern den Verbesserungsversuch unabhängig vom Freischuss hat, war mir lange unbekannt und ist mE auch sinnfrei. Wo ist das denn so?
Habe mich mal informiert. Regulärer Verbesserungsversuch existiert in: Bayern, Ba-Wü, Bremen, Hessen, Niedersachsen, RP, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern nur in Kombination mit Freischuss.

Vorteil: Man entschärft das "ich hatte zwei schlechte Wochen/ich war krank/ich hatte Pech Argument deutlich.
Nachteil: Ist mir keiner ersichtlich - Zusatzkosten werden i.d.R. von den Kandidaten getragen. Insbesondere leuchtet mir die Knüpfung an den Freischuss überhaupt nicht ein.
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von joee78 »

Solar hat geschrieben:Die von Eagnai zitierte Passage aus § 25 JAG lässt sich aber durchaus so auslegen, dass du bei Unterbrechung gar nicht verkürzen musst, um noch Chance auf den Freischuss zu haben: Das ununterbrochene Studium würde ja erst jetzt beginnen.
Nein, denn § 25 Abs. 1 JAG enthält zwei (!) Vss. Erstens die Vss. des ununterbrochenen Studiums, zweitens die Meldung spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters. Die zweite Vss. kann im vorliegenden Fall ja nicht mehr eingehalten werden, da ein "Volontariat" keine der in Abs. 2 aufgeführten Ausnahmen ist.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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thh
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Re: 1+2 Semester / Ausbildung

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Insbesondere leuchtet mir die Knüpfung an den Freischuss überhaupt nicht ein.
Zweck des "Freischusses" war ja, die tatsächliche Studiendauer zu verkürzen, unter der Annahme, dass es nicht wenige Kandidaten gibt, die die Anmeldung zum Examen aus Angst vor fehlender Vorbereitung oder in der Annahme, "noch nicht so weit zu sein", jahrelang hinauszögern. Dem wollte man durch das Angebot eines dritten Versuchs bei zügigem Studienabschluss begegnen. Unter diesem Gesichtspunkt macht es durchaus Sinn, an den schnellen Abschluss weitere Vergünstigungen zu knüpfen.
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