Ein Paar Fragen zum Rep

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Melanie-Kneip
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Melanie-Kneip »

Hallo Leute,

Ich habe mal wine Frage, ihr sagt mir ja immer ich soll nicht so eine Angst haben, weil die Noten schlecht sind und ich mit dem Lernen Probleme habe mir alles zu merken ,vorallem die Streits.
Auch sagtet ihr, dass die Repfälle und klausuren nix mit dem Examen zu tun haben, weil die immer auf irgendwelche sonderprobleme zugeschnitten sind und das Examen eher sllgemeiner ist.
Gibt es denn irgendwo echte Examensfälle mit Lösung bestenfall, damit ich mich mal davon überzeugen kann, dass die ecjt vielleicht gar nicht so schlimm und mit Streits und Problemen übersäht sind???
Theopa
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Theopa »

Melanie-Kneip hat geschrieben:Gibt es denn irgendwo echte Examensfälle mit Lösung bestenfall, damit ich mich mal davon überzeugen kann, dass die ecjt vielleicht gar nicht so schlimm und mit Streits und Problemen übersäht sind???
Eigentlich haben sehr viele Unis ein Examinatorium, in welchem echte alte Examensklausuren geschrieben, korrigiert und anschließend besprochen werden. Man bekommt dort nicht die Original-Lösungsskizzen, es kommt aber schon deutlich näher ran.

Zudem: Mit Problemen übersäht sind echte Klausuren auch; während Rep-Klausuren aber oft 10 Standardprobleme und 3 extrem in die Tiefe gehende Spezialprobleme haben, kommen echte Klausuren eher mit 20 absoluten Klassikern und zwei "Bonusproblemen", die oft erst an einer Stelle an der man die Klausur eigentlich schon bestanden hat wirklich relevant werden. Breite statt Tiefe. Das gilt natürlich nicht immer, es gibt auch dort härtere und speziellere Klausuren (in meinem Termin z.B. eine Klausur mit ca. 85% vertieften Problemen zur Grundschuld und einem kleinen Nebenkriegsschauplatz), diese sind aber im Gegensatz zum Rep viel mehr die Ausnahme als die Regel.
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JulezLaw
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von JulezLaw »

Auch online werden häufig Originalklausuren jedenfalls als Gedächtnisprotokolle wiedergegeben. Da kannst du auch einfach mal googlen.
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Melanie-Kneip
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Melanie-Kneip »

Ich habe neulich dieses Buch in der Bib gesrhen:
http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=804566
Ist das gut für einen Eindruck?
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JulezLaw
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von JulezLaw »

Hab damit auch mal gearbeitet und fand es nicht schlecht. Google aber einfach mal nach Originalklausuren für dein Bundesland.
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Gelöschter Nutzer

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber warum ist es denn so schwer Originalklausuren aufzutreiben?

Die Fachschaft hat die Klausuren in den Übungen der letzten 10 Jahre oder so, aber die ungleich interessanteren Examensklausuren nicht?

Wird das irgendwie verhindert?
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JulezLaw
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von JulezLaw »

Die Originalklausuren werden eben nicht herausgegeben, sondern können lediglich abfotografiert werden bei der Einsicht (in BW jedenfalls) oder als Gedächtnisprotokolle aufgeschrieben. An der hiesigen Uni werden die Originalklausuren aber jedes Semester als Probeexamen gestellt Die originalen Lösungshinweise herauszugeben ist den Korrektoren aber streng verboten, für besagtes Probeexamen müssen sie durch den jeweiligen Prof. auch geändert werden. Ich habe nur einmal zur Korrektur die originale Lösung bekommen, musste aber unterschreiben, sie nicht herauszugeben.

Ich schätze, man will sich Rechtsstreit über die Lösung ersparen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ah, danke das wusste ich nicht. Trotzdem eine seltsame Art das handzuhaben. Man könnte sie wenigstens mit einem Zyklus Verspätung freigeben, wenn die Leute sich mit ihren Ergebnissen arrangiert haben.

So wird das Examen ja noch mehr zum Mysterium.
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thh
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von thh »

juraidiot hat geschrieben:So wird das Examen ja noch mehr zum Mysterium.
Es soll ja auch nicht das Schreiben von Examensklausuren trainiert werden, sondern juristische Fähigkeiten erworben. ;)
Melanie-Kneip
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Melanie-Kneip »

Langsam bekomme ich allerdings echt panik.
Ich hab noch keine klausur bestanden.
Heute habe ich mit 1. Punkt den Vogel abgeschossen.
Und weniger als 3 hatte keiner also kann ich nicht mal mehr sagen die anderen sind auch so schlecht.
Ich weiß echt nicht was ich ändern soll
Gelöschter Nutzer

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sag mal mehr Details, konkret, mangelt es am materiellem Wissen oder an der Bearbeitungstechnik?

Vermutlich an letzterem, denn wie man sich ersteres aneignet, dürfte ja grundsätzlich klar sein.

In dem Fall hilft vielleicht folgender Text zur Subsumtionstechnik, ist zwar sehr grundlegend, aber dafür klar und auf den Punkt:

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.p ... em=2277254
Melanie-Kneip
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Melanie-Kneip »

Das ist schwer zu sage.
Aus der korrektur lese ich dass es immer anders ist.
Msl hsbe ich nen guten gutachtenstil aber es mangelt am wissen, mal heißt er der gutachtenstil ist kacke, mal heißt es ich habe kein Problembewusstsein.
Es gibt irgendwie glaube ich kein eingängiges problem nur es passt immer irgendetwas anderes nicht.
Gelöschter Nutzer

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm, dann ist es natürlich schwer, was hilfreiches dazu zu sagen.^^

Aber grds ist eine Klausur kein Hexenwerk. Sorgfältige Sachverhaltsanalyse, Gliederung mitsamt Problemgewichtung, einfaches im Zweifel zu knapp, Scherwpunkte im Zweifel zu ausführlich, schauen dass man fertig wird.

Die Bearbeitervermerke sind ja nur eine Hilfsstellung, was ist deiner eigenen Meinung nach denn dein Problem?
Melanie-Kneip
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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Melanie-Kneip »

Meine eigenen meinung nach habe ich folgende probleme:

- in den klausuren sind zu den standards die ich so kenne noch weitere probleme/Konstellationen eingebaut die mir unbekannt sind und ich deshalb nicht weiß wie ich ran gehe, wenn ich denn das Problem sehe( was ich auch oft nicht tue, wenn es mir unbekant ist.)
Ich kann einfach halt nur das, was ich schon mal in einem gesehen oder gelernt habe, wenn da dann was anderes eingebaut ist bemerke ich es oft nicht, oder weiß einfach nicht damit umzugehen.
Einfaches Beispiel: wir hatten im Rep mehrere Fälle mit einem Kaufvertrag mit einem Minderjährigen und das fand ich auch sehr gut verständlich.
In dem Klausurfall war es nun aber so, dass zwei Minderjährige einen Kaufvertrag geschlossen haben und ich konnte damit halt nix anfangen und habe dieses mir bekannte standarschema abgearbeitet und daher diese ganzen Probleme die sich in der Konstellation zweier minderjähriget ergeben gar nicht berücksichtigt,weil mir diese Probleme schlichtweg nicht bekannt waren.
Und so ist das eigentlich immer würde ich sagen.
Gelöschter Nutzer

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

- in den klausuren sind zu den standards die ich so kenne noch weitere probleme/Konstellationen eingebaut die mir unbekannt sind und ich deshalb nicht weiß wie ich ran gehe, wenn ich denn das Problem sehe( was ich auch oft nicht tue, wenn es mir unbekant ist.)
ja das geht grundsätzlich denke ich den meisten so. Da hilft mMn am besten viele Fälle skizzenhaft zu lösen, die Hemmerfallbücher sind dazu finde ich gut geeignet.

Dadurch lernt man auch Variationen vom Standardfall zu erkennen, so dass man nicht bei 0 anfängt.
Einfaches Beispiel: wir hatten im Rep mehrere Fälle mit einem Kaufvertrag mit einem Minderjährigen und das fand ich auch sehr gut verständlich.
In dem Klausurfall war es nun aber so, dass zwei Minderjährige einen Kaufvertrag geschlossen haben und ich konnte damit halt nix anfangen und habe dieses mir bekannte standarschema abgearbeitet und daher diese ganzen Probleme die sich in der Konstellation zweier minderjähriget ergeben gar nicht berücksichtigt,weil mir diese Probleme schlichtweg nicht bekannt waren.
Die Standardschema abzuarbeiten finde ich schon mal den richtigen Ansatz. Im Zivilrecht also stumpf vertragliche, quasi-vertragliche, dingliche, deliktische bereicherungsrechtliche Ansprüche prüfen und Anspruch entstanden/erloschen/durchsetzbar. Die Schema geben einem Sicherheit mit unbekannten Fallkonstellationen klarzukommen, man muss sie dann nur noch ausfüllen.
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