Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Staiger
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Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Staiger »

Hallo zusammen,
gleich vorweg, ich bin wenn überhaupt nur zu 1/4 Jurist da ich ein Studium zum Vollzugsbeamten absolviere. Somit habe ich nur oberflächlichen Kontakt mit dem Straf- und Verkehrsrecht. Etwas ausführlicher wird es im Bereich der Grundrecht. Meine Frage bezieht sich vor allem auf das Strafrecht da sich hier sehr viele Definitionen angesammelt haben.

Im Unterricht (es gibt bei uns keine Vorlesungen mit zich Menschen) haben wir Grundlagen wie Vorsatz, Irrtum, Kausalitäten usw. durch genommen. Dem kann ich soweit auch folgen, was bedeutet was und wie stehen die Punkte im Zusammenhang. Problematisch wird es bei den Tatbeständen. Beispielsweise die KV, gef, KV, schw. KV.
Ich bekomme die Schematas einfach nicht den Kopf aber noch mehr Probleme bereiten wir die ganzen Definitionen wie die Kausalitätstypen, körperliche Misshandlung, körp. Unwohlsein, chronisch, hinterlistiger Überfall, Verlust des Gliedes usw.

Stur Auswendiglernen kann ich nicht. Zumindest nicht über einen längeren Zeitraum und wenn es mehrere Sätze für eine Definition sind. Das ging früher in der Schule schon nicht und mit den Definitionen unserer Dozenten erst recht nicht aufgrund des verwendeten Wortschatzes.
So habe ich versucht mit die wichtigsten Wörter aus den Definitionen rauszusuchen und diese zu lernen. Das geht schon besser aber auch hier vergesse ich schnell wieder Definitionen und ich weiß nicht ob das für die Klausuren so gut ist, wenn ich die gelernten Wörter in Sätze umformen muss.
Ich bin allein im Bereich des Strafrechts bei über 50 Definitionen die bis zu den Klausuren sitzen müssen. Im Verkehrsrecht sind es etwa die Hälfte + §-Ketten und im Bereich der Grundrechte ist es ein großes Schemata + Verständnis der Zusammenhänge.

So langsam weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Habt ihr vielleicht weitere Tipps? Ich habe mir die ganzen Wörter für die Definitionen schon auf Karteikarten geschrieben und lese sie mir abends bei Gelegenheit auf der Couch durch. Allgemein lese ich mir die Definitionen durch, spreche sie leise nach und spreche sie dann ohne Ablesen nach, bis ich das Gefühl habe dass sie sitzen. Eigentlich bin ich eher der praktische Typ der Zusammenhänge haben muss, nur wird das hier schwierig.
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Tibor
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Tibor »

Lernen mit Fällen ist mE die Lösung. Es gibt genug Fallbücher für die Polizeiausbildung, aber auch für Jurastudenten im Grundstudium.

Schöne Zusammenfassungen gibt es auch hier: https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Staiger
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Staiger »

Danke Tibor, das hilft mir allerdings wenig weiter. Das was bspw. auf der von dir verlinkten Seite der Uni Tübingen zu finden ist, habe ich als PDF Dateien von meinen Dozenten.
Anhand von Fällen lernen wird schwierig. Ich besitze solch ein Fälle für Anfänger Buch. Die Bearbeitung weicht allerdings von unseren Vorgaben ab uns außer den logischen Zusammenhängen, bringt mir das glaube ich nicht viel.

Die Frage ist, wie bekomme ich die Definitionen in den Kopf gehämmert, zumindest für wenige Wochen?
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Tibor
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Tibor »

Naja, das geht nur über üben, üben und nochmals üben. Der Jurastudent übt die Definition nebenbei, indem er ständig Fälle löst und dabei immer wieder den Fall unter die Norm subsumiert: "X könnte eines Diebstahls gem § 242 StGB strafbar sein. Hierzu müsste X eine fremde bewegliche Sache .... fremd ist eine Sache, wenn ... Y war Alleineigentümer des [xxx], deshalb war das [xxx] für X eine fremde Sache ...". Ansonsten bieten sich zur Wiederholung Karteikarten an; da gibt es auch diverse Anbieter. Schau doch mal bei Amazon nach Karteikarten Strafrecht.
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich denke auch, dass es besser ist, Definitionen möglichst am Fall zu "lernen". Man kann sie aber tatsächlich auch ganz gut ebenso lernen wie Vokabeln einer Fremdsprache - mit Karteikarten, durch wiederholtes Abschreiben usw. Es gibt dazu von den üblichen Anbietern nicht nur Karteikarten, sondern auch Definitionssammlungen. Als Beispiel:

https://www.alpmann-schmidt.de/shop.asp ... finitionen
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Sebast1an »

Es könnte auch helfen, die jeweilige Definition in einem größeren Kommentar nachzulesen, um so letztlich zu verstehen, warum denn eine Definition ist wie sie ist. Das so erlangte Verständnis erleichtert das Auswendiglernen m.E. enorm.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Theopa »

Es gibt einige Tricks um das eigene Gedächtnis besser nutzen zu können. Ich war auch nie ein Freund des Auswendiglernens und am Ende auch nie gut darin. Was mit geholfen hat war speziell im Strafrecht die Methode sich eine kleine "Szene", eventuell aus einem Film den man gut kennt, vorzustellen.

Beim unmittelbaren Ansetzen zum Versuch könnte man z.b. die berühmte Duschszene aus Pyscho nehmen. Es bleibt zwar dort nicht beim Versuch, das Bild ist aber eindrucksvoll und an den einzelnen Komponenten (Duschvorhang -> Sphäre i.S.d Sphärenthorie; Mörder ist den letzten Schritt an die Dusche herangetreten -> keine wesentliche Zwischenschitte mehr nötig; Heben des Messers -> unmittelbare räumlich/zeitliche Gefährdung + subjektive Schwelle zum "jetzt-gehts-los")

Vielleicht funktioniert das bei dir auch.
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Ara
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Ara »

Die von Theopa erwähnte Loci-Methode habe ich zum Teil auch für komplexere Streitstände angewandt. Sie benötigt etwas Zeit zum erstmaligen erlernen, ist danach aber wirklich sehr gut.

Die meisten kennen das ja auch von der "Merkgeschichte" für die Frage was eine "Verfügung" ist.

Jedes Aufheben, Übertragen, Belasten oder inhaltliches verändern.

In der Hochzeitsnacht hebt der Mann die Frau hoch, überträgt sie auf das Bett, belastet sie dort und verändert sie inhaltlich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Staiger »

Hallo,

mit Literatur habe ich mich bereits gut eingedeckt, vielleicht zu viel des Guten. Die Inhalte überschneiden sich natürlich und das ständige Switchen macht es nicht gerade einfacher. Darunter ist auch ein Buch von Wessels/Beulke mit Fällen. Diese bringen mehr leider nur sehr wenig da unsere Prüfungen etwas anders aufgebaut sind bzw. teilweise nicht solch einen juristischen Tiefgang haben. Vielleicht kommt das auch alles erst noch aber zur Klausurvorbereitung taugt es nicht viel. Übungssachverhalte haben wir (momentan) auch noch keine. Im Unterricht arbeiten wir die Schematas nur mit Spiegelstrichen und + oder - ab. ::roll:
Sind euch unabhängig von Jura und Polizei Bücher oder Webseiten bekannt die Fälle komplett von A bis Z durch prüfen? Mir fehlten bisher immer die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sowie eine genauere Beleuchtung der Kausalität usw.?

Mit dem Thema Lernen hatte ich mich auch schon auseinandergesetzt, gerade da ich bereits einige Jahre nicht mehr die Schulbank gedrückt habe. Selbst dazu hatte ich mir ein Buch gekauft das allerdings auch wenig Erfolg versprach und am Ende verschwendete Zeit war.

Der Tipp mit den Szenen, besonders das Beispiel von Ara, hört sich gut an. :D Nur blöd dass ich kein großartiger Film- und Serienfan bin. Schon gar nicht von Actionfilmen oder Crime Serien.

Ich hatte mir nochmal die Seite der Uni Tübingen angesehen. Die Zusammenfassungen sind nicht schlecht, danke nochmal.
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Ara
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Ara »

Staiger hat geschrieben:Hallo,

mit Literatur habe ich mich bereits gut eingedeckt, vielleicht zu viel des Guten. Die Inhalte überschneiden sich natürlich und das ständige Switchen macht es nicht gerade einfacher. Darunter ist auch ein Buch von Wessels/Beulke mit Fällen. Diese bringen mehr leider nur sehr wenig da unsere Prüfungen etwas anders aufgebaut sind bzw. teilweise nicht solch einen juristischen Tiefgang haben. Vielleicht kommt das auch alles erst noch aber zur Klausurvorbereitung taugt es nicht viel. Übungssachverhalte haben wir (momentan) auch noch keine. Im Unterricht arbeiten wir die Schematas nur mit Spiegelstrichen und + oder - ab. ::roll:
Sind euch unabhängig von Jura und Polizei Bücher oder Webseiten bekannt die Fälle komplett von A bis Z durch prüfen? Mir fehlten bisher immer die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sowie eine genauere Beleuchtung der Kausalität usw.?
Das hier fand ich am Anfang immer sehr gut, hier werden kurze Anfängerfälle gutachterlich gelöst und am Ende gibt es immer bissel theoretische Wiederholung.

https://www.amazon.de/Strafrecht-Allgem ... Strafrecht
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Staiger »

Danke, das Buch habe ich direkt bestellt.
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Salisa »

Es kommt doch maßgeblich darauf an, was du für ein Lerntyp bist. Aber bis eine Definition sitzt, musst du sie halt oft genug wiederholen. Wenn du sie verstanden hast, hilft das schon mal.

I. Ich habe auch viel mit Karteikarten und Skripten gelernt. Die musste ich aber per Hand selber schreiben für den besten Effekt (nicht am PC tippen). Und dann wiederholen, laut aufsagen, rumlaufen, jmd erklären. Was halt so dein Ding ist.

Um Schemata zu lernen, habe auch ich mir immer skurrile Fälle ausgedacht. Unabhängig von Film und Fernsehen. Je skurriler, desto einprägsamer ;) Die verrücktesten Fälle schreibt aber weiterhin das Leben (siehe Katzenkönig, Kannibale v. Rothenburg und weitere)
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
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Re: Probleme mit dem (auswendig)lernen von Definitionen

Beitrag von Staiger »

Hallo und guten Abend,

mittlerweile komme ich besser voran, zumindest habe ich die Schemata drauf und verstehe zum Großteil die Inhalte. Allerdings tue ich mich immer noch schwer mit den Definitionen. Die Stichwörter kann ich mir besser merken aber mir entfallen immer wieder die Anfänge/Einleitungswörter. Sobald ich auf meine Karteikarten nach den ersten beiden Wörtern gucke, kann ich die Definitionen wiedergeben.

Leider müssen wir die Definitionen auswendig lernen nach BGH oder einem Lehrbuch. Das bereitet mir immer noch sehr große Schwierigkeiten. [-(

Die Bücher die mir vorliegen enthalten leider nicht die geforderten Definitionen.
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