Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Flash
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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Flash »

Immer pro Namensschilder, unabhängig davon, welches Semester. Das Studium ist (unnötigerweise) anonym genug, das muss man ja nicht noch in Kleingruppen künstlich aufrechterhalten.

Dass die Anonymität hier bisweilen als Proprium der Universität behauptet wird, wundert mich dann doch ein wenig. Das mag z.T. Folge der Massenuniversität sein, Sinn der Sache oder notwendig ist es nicht.
Was die Universität ausmacht, bzw. ausmachen sollte, ist doch die Freiheit. Und damit löst sich auch das Problem, das manche zu sehen meinen: Wem die Nennung seines Nachnamens zu intim ist, der kann der betreffenden Veranstaltung ja fernbleiben...
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Kroate
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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Kroate »

Ich hab die Anonymität der Uni sehr genossen. Im Gegensatz zur Schule kam es nicht mehr darauf an, ob dem Dozenten meine Nase passt oder nicht.

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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Flash »

Kroate hat geschrieben:Im Gegensatz zur Schule kam es nicht mehr darauf an, ob dem Dozenten meine Nase passt oder nicht.
Das hat nun aber wenig mit der persönlichen Ansprache in einer Lehrveranstaltung (ohne Abschlussprüfung) zu tun.

Im Übrigen: Ansprache mit Namen ist schlicht höflich.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Kroate
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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Kroate »

Flash hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:Im Gegensatz zur Schule kam es nicht mehr darauf an, ob dem Dozenten meine Nase passt oder nicht.
Das hat nun aber wenig mit der persönlichen Ansprache in einer Lehrveranstaltung (ohne Abschlussprüfung) zu tun.
Das habe ich auch nicht behauptet. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Anonymität als Segen empfunden habe. Ich bin auch ein entschiedener Gegner der Verschulung der Universität. Aber genug OT von mir.

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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Flash »

Kroate hat geschrieben:Ich bin auch ein entschiedener Gegner der Verschulung der Universität.
Ich auch. Deswegen: Keine Anwesenheitspflicht und alles findet sich :)
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Leitung einer AG - Studenten mit Namen aufrufen?

Beitrag von Amtsschimmel »

Ich finde das wichtig, weil das auch die Distanz etwas senkt. Gerade AG-Leiter sind noch ziemlich nah am Studenten und sollten das meiner Meinung nach auch beibehalten. Wer meint, sich im Jurastudium in die Anonymität der Uni fliehen zu wollen, wird doch spätestens merken, dass ein Irrweg ist, wenn er merkt, dass auch Vitamin B wichtig ist. Ich finde es immer wichtig, sich möglichst gut zu vernetzen. Man weiß nie, wann man das mal gebrauchen kann. Und schaden tut es auch nicht.
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